Schwarz – Rot – Gold

Grazer Akademische Burschenschaft Carniola

seit 1884

SCHWARZ – ROT – GOLD

Schwarz – Rot – Gold

Der Deutsche Dreifarb

„Schwarz – Rot – Gold“ sind die Farben unserer „Burschenschaft Carniola“. Wir tragen sie stolz als Burschenband mit kornblumenblauer Perkussion. Es ist das Band, das unsere burschenschaftliche Treue bindet.

„Schwarz – Rot – Gold“ waren die Farben der deutschen Freiheitsbewegung auf dem Burschentag zu Jena 1818, dem Fest zu Hambach 1832 und in der Paulskirche zu Frankfurt 1848. Sie stehen für „Demokratie und Recht und Freiheit“. Den deutschen Dreifarb, seine Symbolik und den alten burschenschaftlichen Wahlspruch „Ehre – Freiheit – Vaterland“ hochzuhalten, ist der „Grazer Akademischen Burschenschaft Carniola“ ehrenfeste Pflicht in langer Tradition seit 1884.

SCHWARZ – ROT  ·  DIE GRUNDFARBEN  „DERER VON LÜTZOW“

Historisch beziehen sich die Farben „Schwarz und Rot“ auf die Uniformen des legendären „Freicorp von Lützow“, das im preußischen Heer gegen Kaiser Napoleon I. Bonaparte gekämpft hatte. Das Tuch der Uniformen war schwarz eingefärbt und ihre Aufschläge und Vorstöße waren rot. Die Grundfarben der „Schwarzen Jäger“, wie das Freicorps allseits genannt und bekannt wurde, waren demzufolge schwarz und rot.

„Gold“, hergeleitet vom „messinggold“ der Uniformknöpfe, war nicht Grundfarbe der patriotisch heldenhaft verklärten Freischar und kann somit nicht auf das Gold der späteren deutschen Trikolore „Schwarz – Rot – Gold“ bezogen werden.

Aus den napoleonischen Kriegen siegreich zurückgekehrt, wurden Studenten der „Lützower“ Gründungsmitglieder der Urburschenschaft zu Jena von 1815. Stolz trugen sie ihren schwarzen Waffenrock mit den roten Aufschlägen und mit den roten Vorstößen weiter. So lag es nahe, dass die Jenaer Urburschenschaft eine „Deutsche Volkstracht als Feierkleid“, die auch als die „Altdeutsche Tracht“ bekannt war, in ihre Satzung schrieb:

„Schwarzer Waffenrock mit Aufschlägen von rothem Sammet, die mit Eichelblätter von Gold verziert seyn können.“

Das von der Urburschenschaft bestimmte Feierkleid, sive die „Altdeutsche Tracht“, war von der Nationaltracht während der Befreiungskriege geprägt. Die „Deutsche National- oder Volkstracht“ war Ausdruck eines nationalen Denkens und wurde in Aussehen und Schnitt von Friedrich Jahn und von Ernst Moritz Arndt beeinflußt. Sie wurde in der Folge zur „Gesinnungstracht der Burschenschafter“ und von anderen Intellektuellen sowie Kunstschaffenden, die ein wehrhaftes, geeintes und freies deutsches Vaterland ersehnten. In der Zeit der Restauration, insbesonders nach den Beschlüssen von Karlsbad 1819, wurde das Männerkleid der bekennend nationalen, antirestaurativen Gesinnung verdächtig und verboten.

CASPAR DAVID FRIEDRICH UND DIE RÜCKENFIGUREN IN ALTDEUTSCHER TRACHT

Caspar David Friedrich ließ in seinen Gemälden wiederholt die „Altdeutsche Tracht“ symbolhaft erscheinen. Seine Rückenfiguren, suggestiv in romantische Landschaften gesetzt, erinnern nicht nur zufällig an den Waffenrock des „Freicorp von Lützow“, an den Symbolcharakter des patriotischen, alldeutschen Regimentes, das nicht auf Preußens König sondern allein auf das „Vaterland“ vereidigt worden war.

Friedrich war in Dresden dem Dichter Theodor Körner ob dessen patriotischer Begeisterung und Freiheitsliebe in wahrer Freundschaft verbunden. Bekannt sind Darstellungen der patriotischen Tracht in Friedrichs Gemälden, hier exemplarisch nur genannt: „Der Wanderer über dem Nebelmeer“, 1818 und „Zwei Männer in Betrachtung des Mondes“, 1819/20. Sie gelten in der Bilddeutung als stummes, dem Betrachter nicht mißverständliches, politisches Bekenntnis des Malers.

Im Entstehungsjahr des zweiten Bildes wurden die Karslbader Beschlüsse gefasst, die zur „Demagogenverfolgung“ führten. Friedrich malte, was er vor sich sah und was er in sich sah: beides in einem. Seine Rückenfiguren laden den Betrachter ein, sich an deren Stelle zu versetzen, sich bei Betrachtung des Dargestellten mit der Hintergründigkeit auseinanderzusetzen und gegebenenfalls zu identifiziern, ganz gemäß seiner Aussage:

Folge der inneren Stimme und nimm an, was dir zusagt, und lasse anderen, was jenen recht erscheint, aber beachte nichts von allem, denn nicht alles ist für alle!“

1815   ·   ROT – SCHWARZ  ·  DIE URBURSCHENSCHAFT UND IHRE VERFASSUNG

In der Satzung der Urburschenschaft wurden die Farben ihres stolzen Paniers mit „Rot und Schwarz“ festgelegt. Es waren also die Grundfarben derer „Von Lützow’s Schwarze Jäger“. Die „Gründerfahne der Urburschenschaft zu Jena von 1815“ war längsgestreift von links nach rechts, „Rot und Schwarz“ und zu ihrer schönen Zier mit einer golden gefransten Paspelierung umzogen.

Das Gold als umrahmende Zier des Tuches mag der Ursprung des dritten Streifens des Dreifarb „Schwarz – Rot – Gold“ gewesen sein, den die deutsche Freiheitsbewegung auf dem Hambacher Fest im Jahr 1832 als das gemeinsame, Deutschland einende Banner hochgehalten hatte.

 

„Gründerfahne“. Urburschenschaft zu Jena von 1815. „Rot – Schwarz“ von links, längsgestreift

Ernst von Schiller, * 11. 07. 1796 in Jena; † 19. 05. 1841 in Bonn, Sohn des großen Dichters und der Frau Charlotte von Schiller, Corps Saxonia zu Jena, Urburschenschaft zu Jena, Jurist und später Richter am Rheinischen Appellationsgerichtshof, war maßgebend an der Satzung der Urburschenschaft zu Jena 1815 beteiligt. Sein Grabmal auf dem „Alten Friedhof“ in Bonn am Rhein ziert die Epitaphinschrift:

Muß ich wandeln, den nächtlichen Weg? Mir graut ich bekenn‘ es!

Wandeln will ich gern führt er zu Wahrheit und Recht.“

Ernst von Schiller’s Urnengrab mit der Epitaphinschrift. Alter Friedhof in Bonn | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Bezüglich der damaligen Symbolik von „Schwarz – Rot – Gold“ ist gedichtet, geschrieben, nachträglich interpretiert worden. So soll das Schwarz Nacht oder Fremdherrschaft, das Rot vergossenes Blut oder hoffnungsvolle Morgenröte und das Gold Sonne oder Freiheit gemeint haben oder „Aus der Schwärze der Knechtschaft durch blutige Schlachten ans goldene Licht der Freiheit“. Wie immer, es dürfte kein Zweifel an „dichterisch – literarischer Freizügigkeit“ und an gleichwohl patriotischer Überhöhung bestehen.

Der Dichter Theodor Körner (1791-1813), der als Leutnant der „Lützower Schwarzen Jäger“ im Forst Rosenow bei Lützow 1813 durch eine feindliche Kugel sehr jung gefallen war, hatte in seinen letzten Lebensjahren unter dem Eindruck der Befreiungskämpfe patriotische Gedichte verfasst.

Sie wurden posthum unter dem Titel „Leier und Schwert“ 1814 veröffentlicht und einige von ihnen fanden unmittelbar Vertonung durch Carl Maria von Weber 1814 und Franz Schubert 1815. Darunter auch das bekannte Gedicht „Lützows wilde Jagd“, das Theodor Körner seinem Freicorps gewidmet hatte. In seiner letzten Strophe vermochte man gerne den Bezug zu den Farben seines Lützower Regiments finden, die seiner Angabe nach „schwarz und rot“ waren:

„Die wilde Jagd und die deutsche Jagd

auf Blut und Tyrannen.

Drum die ihr uns liebt, nicht geweint und geklagt!

Dass Land ist ja frei und der Morgen tagt,

Wenn wir’s auch erst sterbend gewannen!

Und von Enkeln zu Enkeln sey’s nachgesagt:

Das war Lützows wilde verwegene Jagd.“

Die erste schriftliche Erwähnung des Dreiklangs „Schwarz – Rot – Gold“ im Zusammenhag mit der eben erstehenden deutschen Freiheitsbewegung findet man in einem Liedtext des Dichters August Daniel von Binzer, Urburschenschaft zu Jena, anläßlich des Wartburgfestes 1817:

„Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“

1817   ·   ROT – SCHWARZ – ROT  ·  DAS WARTBURGFEST · JENAER BESCHLÜSSE

Beim ersten Fest der Burschenschaften auf der Wartburg bei Eisenach am 18. Oktober 1817 zum 300. Jahrgedenken des Anschlags der Thesen Martin Luthers am 31. Oktober 1517 und zu dem tiefen Ehrengedenken an den 4. Jahrestag des Völkergefechtes bei Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813, wurde von der Jenaer Urburschenschaft an der Spitze des Burschenzuges zur Wartburg hinauf ihre Fahne von 1816 als die Einzige mit dem Burschenschwert vorangetragen. Sie ist seither als „Wartburgfahne“ bekannt und unterschiedlich zur Gründerfahne der Urburschenschaft von 1815.

Die Wartburgfahne ist „Rot – Schwarz – Rot“ mit mittig goldenem Eichenzweig. Das Tuch ist mit goldstrahlend gefranster Paspelierung umzogen. Seinen unteren Rand ziert mit Goldfaden gestickt die widmende Schrift „Von den Frauen und Jungfrauen zu Jena am 31. März 1816“.

Das Original der Wartburgfahne befindet sich heute im Jenaer Stadtmuseum Göhre. Es ist die gemeinsame Dauerleihgabe der Jenaer Burschenschaften Arminia auf dem Burgkeller, Germania und Teutonia. Eine Kopie hängt im Festssal der Wartburg.

 

„Wartburgfahne“. Urburschenschaft zu Jena von 1816. „Rot – Schwarz – Rot“ quergestreift, mittig überdeckt von goldenem Eichenzweig

Leuchtendes Gold als Zierde zu dem Rot und Schwarz der Urburschenschaft in Tradition des schwarzen Waffenrockes des Freicorps von Lützow mit seinen roten Aufschlägen und Vorstößen und das seit dem Wartburfest allseits beliebte Lied mit dem Trinkspruch „Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“ sowie die sich verbreitende freudige Kunde vom Fest führten dazu, dass „Schwarz – Rot – Gold“ landauf landab zum leuchtenden Bild für Freiheit und für deutsche Einheit wurde.

Auf dem Fest waren bereits schwarz – rot – goldene Kokarden zu sehen, die überaus populär wurden. Die trikoloren Kokarden standen in Anlehnung an die französische Revolution. Das Fest hatte feierlich unter dem Wahlspruch der Urburschenschaft „Ehre – Freiheit – Vaterland“ gestanden. Zum ersten Mal war in großem Chor nach Recht und nach Freiheit für alle Deutschen in einem geeinten Staat gerufen worden.

Die Forderungen des Wartburgfestes sind burschenschaftsintern in Jena 1817 beraten und in ein Programm „Grundsätze und Beschlüsse des achtzehnten Oktober“ gefasst worden. Mit dem festen Blick auf eine künftige Vereinigung der deutschen Staaten zu einem Bundesstaat hatte man zum Vaterlandsbegriff im 10. Beschluss formuliert:

„Von dem Lande oder Ländchen, in welchem wir geboren sind wollen wir niemals das Wort Vaterland gebrauchen. Deutschland ist unser Vaterland; das Land, wo wir geboren sind, ist unsere Heimat. Auch wollen wir soviel als möglich, […] alles Fremde in Sprache, Kleidung, Sitten und Bräuchen vermeiden.“

Viele Beschlüsse und Vorstellungen von Jena 1817, darunter die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit, wurden später von der Nationalversammlung der Paulskirche zu Frankfurt am Main in die Reichsverfassung von 1849 übernommen.

Viele fanden, ihrem Inhaltskern gemäß, ihr Kontinuum in der Reichsverfassung der Weimarer Republik von 1919 und wurden im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ von 1949 fortgeschrieben.

1818   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD  ·  GRÜNDUNG DER ALLGEMEINEN DEUTSCHEN BURSCHENSCHAFT · BESCHLÜSSE VON KARLSBAD 1819 ·  ERSTE DEMAGOGENVERFOLGUNG

Als auf dem zweiten Burschentag in Jena vom 10. – 18. Oktober 1818, der erste fand 6 Monate zuvor ebenfalls in Jena statt, die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ als ein Regionen und Länder übergreifender Zusammenschluss der Burschenschaften gegründet wurde, wählte man die Farben „Schwarz – Rot – Gold“ zum gemeinsamen Symbol einer einigen burschenschaftlichen Bewegung, das in ebendieser dreifarbenen Reihenfolge auf dem Hambacher Fest 1832  zur gesamtdeutschen Fahne erhoben wurde.

Es ist nicht geklärt und verbleibt es wohl unklar warum und worauf bezogen die Burschenschaft eine dreifarbige Fahne „Schwarz – Rot – Gold“ gewählt hatte. Die Dreifarbigkeit war der Bevölkerung dieser Zeit gut von der Trikolore der französischen Revolution bekannt, die den Feudalismus hinwegfegte. Davor waren Fahnen und Banner nach den alten Regeln der Heraldik zweifarbig. Erschien der „Dreiklang“ von unterschiedlichen Farben „emotional“ einlässlicher als Zweifarbigkeit in „Rot – Schwarz – Rot“?

Soweit es in dem alten „Flaggenstreit“ darum geht ob sich speziell das „Gold“ des deutschen Dreifarb von der Tinktur des Reichsbanners „Schwarz – Gold“ oder wie oben beschrieben herleitet, bleibt mangels an exaktem Wissen über die tatsächliche Entscheidungsfindung der Burschenschaft akademisch. Behauptungen, Friedrich Jahn hätte an die alten Reichsfarben gedacht und, weil sie im Volk noch präsent waren, argumentativ die Entscheidung der Burschenschaft beeinflusst, sind jedenfalls nicht zu belegen. Des Weiteren können Behauptungen hinterfragt werden, die die weite Popularisierung von „Schwarz – Rot – Gold“ auf die in dem Reichsbanner vertretenen Farben, einschließlich „Rot“ des Gewaffs des Reichsadlers, zurückführt. 

Plausibel ist, dass es in einer Zeit nach Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz I. und nach den erlittenen napoleonischen Kriegen vielmehr darum ging ein neues und ein frisches Banner in Deutschlands Zukunft zu führen. Jegliche romantisierende Reminiszenz an lange vergangene Herrlichkeit eines verlorenen Reiches war gewiss nicht die Sache der Burschenschaft. Man kann heute getrost die Herleitung von „Schwarz – Rot – Gold“, soweit es Rot und Schwarz betriff, auf das „Freicorps von Lützow“ und wesentlich auf die Gründerfahne der Urburschenschaft zu Jena 1815 beziehen und ebenso das Gold im deutschen Dreifarb auf die goldenen Bordierungen an den ersten Fahnen der Burschenschaft und auf das Eichenlaub in der „Wartburgfahne“. „Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“

Zusammenfassend, der Flaggenstreit ist unerheblich. Erheblich ist, dass „Schwarz – Rot – Gold“ ab Oktober 1818 seinen langen Weg über Hambach 1832 zur Paulskirche 1848 und zu unseren Tagen genommen hat. Die mit dem deutschen Dreifarb unmittelbar verbundenen hohen Werte gereichen der Deutschen Burschenschaft zu Ehre, Stolz und Freude.

Wappen, Banner, Standarten, Flaggen und Fahnen haben hohe Wiedererkennung. Ihrer umschriebenen Bedeutung und Symbolik liegen zuweilen auch Emotionen inne. Als politische Embleme sind sie seit je ausdrucksstarke Mittel zur Kommunikation und Identitätsfindung. Man schwört auf sie und schart sich um sie zum gemeinsamen Ziel. 

Das Wartburgfest, die „Grundsätze und Beschlüsse“ der Burschenschaft von 1817, der Freiheitswille der Bevölkerung und die offen liberale Gesinnung mancher Fürsten blieben nicht unbemerkt, ebensowenig die Reformen in Bayern, Württemberg und Baden von 1818 und 1819 mit erstmaligen Volksvertretungen. Solches machte im „Deutschen Bund“ nervös. In Konsequenz wurden 1819 die Beschlüsse von Karlsbad gefasst. Es folgte unmittelbar die „Erste Demagogen – Verfolgung“:

Akademische Freiheiten und die seit alters her autonome Gerichtsbarkeit der hohen Universitäten über die „Civitas academica“ wurden eingeschränkt. Burschenschaften wurden verboten. „Schwarz – Rot – Gold“ wurde verboten. Die Pressefreiheit wurde aufgehoben. In Mainz am Rhein wurde zum Zwecke eine „Zentralbehörde zur Untersuchung demagogischer Umtriebe“ eingerichtet sowie zum Instrument eine Exekutivordnung für das Eingreifen bei Unruhen erlassen.

Bürger zogen es deshalb vor sich in ein „Biedermeier – Leben“ zu begeben. Durch Verbot und Repression bedingt, lösten sich die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ und die Jenensischen Burschenschaften 1819 offiziell auf. Text und inniger Cantus „Wir hatten gebauet ein stattliches Haus“ von August Daniel von Binzer begleitete die Auflösung:

„Das Band ist zerschnitten,

war Schwarz, Rot und Gold,

und Gott hat es gelitten,

wer weiß was er gewollt!“

Alledem zum Trutze jedoch, blieben die Burschenschaften die Speerspitze gegen den Feudalismus und gegen die Reaktion. Die Burschenschaften wurden überaus beliebt. „Schwarz – Rot – Gold“ wurde weit in allen Schichten der Bevölkerung zum hoffnungsvollen Symbol für Einigkeit und Recht und Freiheit des deutschen Volkes. Tief waren auch Wunsch und Drang nach parlamentarischer Mitsprache. Alles hatte freilich seine Wurzeln und Ursprünge in Jahrzehnten weit zuvor:

Die Schriften der Aufklärung von David Hume, von Jean-Jacques Rousseau, von Montesquieu und Immanuel Kant, der Parlamentarismus in England, die Politik von Kaiser Joseph II. im 18. Jahrhundert, die Revolution der Bürger in Frankreich zu Ende desselben, die Erschütterungen in Europa durch Kaiser Napoleon sowie Not und Entbehrung in den Befreiungskriegen im frühen 19. Jahrhundert hatten in der bürgerlichen Gesellschaft den Boden für das Streben der Menschen nach Freiheit und nach Gleichheit bereitet. Das hatte sich längst im geisteswissenschaftlichen und kulturellen Schaffen in den deutschen Ländern thematisch ausgedrückt.

Dem konnten und wollten sich fortan vereinzelt fortschrittlich gesinnte Kreise des „aufgeklärten Adels“ nicht mehr vollends entziehen und dachten einen vorsichtigen, liberalen Kurs entgegen den strikt restaurativen Zielen des „Deutschen Bundes“, der „Heiligen Allianz“ und der Politik des österreichischen Staatskanzlers Clemens Fürst von Metternich.

Von gutem Beispiel war der Großherzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach. Carl August stellte sich einer Gründung von Burschenschaften in seiner Universitätsstadt Jena nicht entgegen, so auch nicht dem Wartburgfest 1817. Er war der Förderer und Patron der Dichter und Denker in Weimar: Christoph Martin Wieland, Johann Gottfried Herder, Johann Wolfgang von Goethe, Friedrich von Schiller, Johann Gottlieb Fichte, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Friedrich Schelling und Friedrich und August Wilhelm von Schlegel.

LUDWIG VAN BEETHOVEN – EWIGLICHE MUSIK FÜR DIE FREIHEIT

Der der Freiheit verschriebene Genius, vom Kaiser der Franzosen enttäuscht, entzog 1804 seiner 3. Symphonie, der „Eroica“, die Widmung an Napoleon. Das Werk beließ Beethoven unverändert, hatte es doch „Erkenntnischarakter“ bezüglich der ihm gültigen Ideale. Humanistische Ideale ziehen sich durch Beethovens Schaffen kompositorisch in allen ihren Facetten wahrhaftig und schonungslos.

Ludwig van Beethovens große „Neunte Symphonie“, seine letzte vollendete, mit der textlichen Anlehnung an das damals überaus populäre, schon 1785 von Friedrich von Schiller verfasste Gedicht „Ode an die Freude“ wurde vor nun 200 Jahren bei der Uraufführung in Wien, am Theater am Kärntnertor am 9. Mai 1824, in der Zeit der Unterdrückung von Grundfreiheiten für die Bürger durch das „System Metternich“ zum überwältigenden Publikumserfolg. Allein der anwesende Genius vermochte den ihm und seinem Werk geltenden, tosenden Applaus nicht mehr zu hören.

Die freudig – utopische Hoffnung Schillers „Alle Menschen werden Brüder“, mächtig in der Wirkung dargebracht durch den großen Chor im hymnischen Finale der Symphonie, entsprach im „Deutschen Vormärz“ und entspricht heute dem Gefühl und dem Bedürfnis vieler Menschen nach Einigkeit und Recht und Freiheit, nach Frieden und Ausgleich. So war die „Neunte Symphonie“ von Anfang an politisch zu verstehen wie Ludwig van Beethoven, Zeit seines Lebens von Wahrhaftigkeit geprägt, politisch war.

Zu keiner Zeit wohl als in einer unfreien hätte Beethoven die erhabene Botschaft von allgültigen humanistischen Werten so ewiglich zu komponieren vermocht. Das melodische Hauptthema der „Ode an die Freude“ im finalen Satz der 9. Symphonie wurde in dem Arrangement von Herbert von Karajan als Instrumentalfassung vom Europäischen Rat 1972 zu der Hymne der Europäischen Union erklärt.

1832   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   DAS HAMBACHER FEST  –  „DEUTSCHLANDS WIEDERGEBURT“

Das Hambacher Fest“ fand symbolhaft im wonnigen Mai, vom 27. Mai bis 01. Juni 1832, auf dem Schlossberg zu Hambach in der Rheinpfalz statt. Es stand unter den Farben „Schwarz – Rot – Gold“. Dieses Fest fällt in den Beginn jener Periode, die von vielen Historikern als „Vormärz“ im engeren Verständnis, von der Julirevolution in Frankreich 1830 bis zur „Märzrevolution 1848,“ bezeichnet wird. Die Hambacher Festtage von 1832 gelten heute, Historikern wie Staatswissenschaftern gleichermaßen, als die „Geburtsstunden der deutschen Demokratie“.

Sonntag, 27. Mai 1832, an einem „Sonne durchfluteten Morgen“ zogen Menschen auch von weit her und aus allen Schichten der Bevölkerung zur Schlossruine hinauf. Viele in altdeutscher Tracht und ebenso, eigens und erstmals geladen, „Frauen und Jungfrauen“ blumenbeschmückt in ihrem Festgewand. Es mögen den Quellen nach etwa 30.000 Teilnehmer gewesen sein, die die Farben der Einheit Deutschlands, der Freiheit und des Rechts mit Freuden gefeiert hatten. Es war „Schwarz – Rot – Gold“, das sie – verborgen in dunkler Zeit der ersten Demagogenverfolgung – in ihren Herzen getragen hatten.

Diese Farben und die innigliche Gesinnung der Menschen für Nation und Demokratie überdauerten nach Hambach in breiterer Bevölkerung als bislang alle Zeit der nun folgenden, heftigeren Welle der zweiten Demagogenverfolgung bis „Schwarz – Rot – Gold“ endlich, der Nationalversammlung der Paulskirche zum Gruße, im „Vormärz“ des Jahres 1848 in allen deutschen Landen wehte.

Waren viele Fahnen auf dem Fest noch in der Reihenfolge „Schwarz – Rot – Gold“ mit Gold nach oben zu sehen, hisste Johann Friedrich Abresch, Mitglied im Festkomitee, „Schwarz – Rot – Gold“ in queren Streifen mit Gold von unten und mit der Einschrift „Deutschlands Wiedergeburt“ auf dem Turm der Ruine zu Hambach. Sie wird die „Urfahne“ von 1832 genannt und ist heute im Schlossmuseum zu sehen.

Das Hambacher Fest, so kann man heute in offiziellen Quellen lesen, soll auch eine europäische Demonstration gewesen sein. Primäre Absicht des Festveranstalters, der „Deutsche Press- und Vaterlandsverein“, war es laut Ausschreibung „der deutschen Nation die Gelegenheit zu geben sich zur Organisation eines deutschen Reiches im demokratischen Sinn zu bekennen.“ 

„Der Zug zum Hambacher Schloss am 27. Mai 1832“. Kolorierte Federlithographie, Erhard Joseph Brenzinger 1832 | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Entsprechend befassten sich die hoch zu Hambach gehaltenen politischen Reden und entschiedenen Forderungen mit „Deutschlands Wiedergeburt“, einem geeinten Reich mit parlamentarischer Verfassung, der staatlichen Gewähr von Bürgerrechten, der Gewaltenteilung, der Religionstoleranz und der Pressefreiheit. 

Die Unterdrückung der oppositionellen öffentlichen Meinung und der Presse durch Exekutivorgane des Deutschen Bundes, wirtschaftliche Not und soziale Mißstände, die Kunde von dem Sieg der Bürgerrevolution in Frankreich im Juli 1830 erklärten den Missmut und Unruhen in der Bevölkerung, die sich besonders in der Pfalz durch die Nähe zu Frankreich ergaben. 

Zu der Zeit zogen tausende Polen durch das Land nach Frankreich ins Exil, seit sie in ihrer Heimat in verzweifeltem Kampf um Freiheitsrechte gegen den russischen Zaren Nikolaus I. unterlagen. Was in Polen im November 1830 mit der Kunde von der bürgerlichen französischen Julirevolution, der Vertreibung des klerikal – reaktionären Bourbonen, König Karl X. Philipp, begannn und bis September 1831 in heldenhaftem, blutigen Befreiungskampf gegen Russland ausgefochten wurde, endete für ca. 80.000 Soldaten in Handschellen auf dem Weg nach Sibirien und für ca. 50.000 politisch Verfolgte auf langem Weg nach Europa („Große Emigration“).

Die Freiheitskämpfer wurden europaweit als Revolutionshelden gefeiert. Der tapfere „Novemberaufstand“ der Polen wurde als weitere nationale Bewegungen in Europa wahrgenommen, wie sie sich zuvor bereits in Spanien (ab 1820), in Italien (ab 1820), in Griechenland (ab 1821) und Belgien (1830) manifestiert hatte. Zu Hambach wurden die Polen gastfreundlich aufgenommen und ihre nationalen Farben „Weiß – Rot“ gehisst. Von Jakob Siebenpfeiffer wurde ein Hoch auf alle Nationen dargebracht, die in Europa nach Freiheit strebten:

Hoch lebe jedes Volk, das seine Ketten bricht und mit uns den Bund der Freiheit schwört!“

Was der „Press – und Vaterlandsverein“ unter Federführung der Homburger Journalisten Siebenpfeiffer und Johann August Wirth auf der Kundgebung erreicht hatte, war die breite Auseinandersetzung wie die Ziele durchzusetzen wären. Die Positionen waren unterschiedlich, nämlich friedlich und legal oder revolutionär. Diese Frage konnte zum Tage nicht entschieden werden, weil es an den organisatorischen Strukturen mangelte. Solche waren zuvor erst mit Bedacht aufzubauen.

1832/33   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   ZWEITE DEMAGOGENVERFOLGUNG  ·   DER FRANKFURTER WACHENSTURM

Von Hambach ging eine hohe „katalytische Energie“ aus mit nachhaltiger Wirkung auf die oppositionelle Stimmung im Land und auf die revolutionäre Bereitschaft in der Burschenschaft. Diese wurden durch die unmittelbar folgende, weitaus heftigere „Zweite Demogogenverfolgung“ zudem beschleunigt. Die Bundesversammlung erließ im Juli 1832 die „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ruhe und Ordnung in Deutschland“. Presse und Vereine wurden noch strenger überwacht, „außerordentliche Volksversammlungen und Volksfeste“ untersagt, Teilnehmer am Hambacher Fest angeklagt und inhaftiert. „Schwarz – Rot – Gold“ wurde verboten. Die „Altdeutsche Tracht“ wurde aus Gefahr vor Verfolgung selten gesehen.

Im Dezember 1832 tagte der Burschentag in Stuttgart und es wude beschlossen die Ziele nun durch Revolution zu erreichen. Am 3. April 1833 wurden in Frankfurt, dem Sitz des Bundestages, die Hauptwachen der Polizei gestürmt. Der Plan sah vor, die Gesandten des in nächster Nähe tagenden Bundestages gefangen zu nehmen, die Republik auszurufen und eine landesweite Revolution herbeizuführen. Der Plan wurde bekannt, erforderliche Unterstützung aus der Bürgerschaft unterblieb und die Aktion scheiterte. Über die „Freie Stadt Frankfurt“ wurde wegen des Vorfalls vom Bundestag die „Bundesexekution“ verhängt, die die Souveränität des Stadtstaates in der Folge beeinträchtigte. 

Das Wartburgfest und der Wachensturm gaben der Bundesversammlung Anlass im Juni 1833 eine Zentralbehörde in Frankfurt am Main zu errichten um revolutionäre Bewegungen aufzudecken. Bis 1842 als die Zentralbehörde vertagt wurde, ist gegen zweitausend Personen ermittelt worden. Die zweite Dermogogenverfolgung hatte Studenten und Professsoren besonders getroffen.

Und dennoch, es wurde Widerhall laut: sieben Göttinger Professoren, darunter die Gebrüder Grimm, verwahrten sich gegen den Rechtsbruch von König Ernst August in Hannover, der die Verfassung aufhob. Sie wurden zwar des Landes verwiesen, aber überall in Deutschland gefeiert. Die Dichter des „Jungen Deutschland“ wandten sich politischen und sozialen Fragen zu, wie Heinrich Heine, der sich als „braver Soldat im Kampf um die Freiheit“ sah. Endlich, so schien es, war lähmendes Biedermeiertum überwunden: „Das politische Gewissen des deutschen Volkes ist wachgerüttelt!“

März 1848   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   DIE BÜRGERLICHE MÄRZREVOLUTION

Bereits die Julirevolution in Paris von 1830 hatte auf dem Kontinent auf viele Staaten den revolutionären Funken überspringen lassen. Das wurde auch in allen deutschen Ländern vernommen und begünstigte in erster Linie im Bürgertum Bestrebungen nach Veränderungen. Das war auch durch verschärfte staatliche Repressionen nicht zu verhindern. Armut, Hunger und soziale Missstände prägten das vormärzliche Deutschland. Die Not der schlesischen Weber hatte bereits 1844 zu schweren Unruhen geführt.

Die „Krise des Monarchismus“, der große Vertrauensverlust des Volkes, war letztlich der Brandbeschleuniger der Revolution. Der Bürger ertrug die Bevormundung nicht mehr. Man wünschte ein einiges, freies Deutschland, ein demokratisches Parlament und Gewaltenteilung. Als in Frankreich 1848 die Februar-Revolution den ungeliebten König Louis Philippe I. Orléans nach fast sechzehn Jahren vom Thron fegte, kam es in den Staaten des Deutschen Bundes unvermutet zum revolutionären Feuer. Am 18. März 1848 brach die bürgerliche Revolution in Berlin los. Die Barrikadenkämpfe zwischen den preußischen Truppen und „Bürgern aller Stände“ forderten zahlreiche Opfer. Ihre Toten wurden vor dem Deutschen Dom aufgebahrt. König Friedrich Wilhelm IV. musste sich vor dem Leichenzug verneigen. In einer Proklamation versprach der König: „Preußen geht fortan in Deutschland auf“. 

In Wien waren die Zeiten lange schon reif für die Revolution: Tschechen und Ungarn forderten Autonomie und die Italiener die Loslösung von der Monarchie. Am 13. März demonstrierten Studenten, aufgebrachte Bürger schlossen sich an. Anlässlich der Zusammenstöße wurde Metternich vom Kaiserhaus entlassen. „Schwarz – Rot – Gold“ wehte vom Stephansdom und von der Hofburg. Aus dem Tagebuch eines Studenten: „Kaiser und Kaiserin, umgeben von Studenten in ihrer Burschentracht. Nur ein Gefühl, ein Gedanke: Deutschland“. Wie in Wien hatte auch in Berlin die bürgerliche Revolution gesiegt. Einstweilen nur!

1848   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   DAS  PAULSKIRCHENPARLAMENT · ERSTE GESAMTDEUTSCHE VERFASSUNG

Infolge der Ereignisse der bürgerlichen Märzrevolution war der Deutsche Bund willenlos. Es formierte sich das Frankfurter Vorparlament, das aus der revolutionären Volksbewegung hervorging. Auf dessen Antrag ordnete der Bundestag die Wahl einer Nationalversammlung an. Am 18. Mai 1848 trat in der Paulskirche unter Jubel und mit Fahnenwald „Schwarz – Rot – Gold“ die „Deutsche Verfassungsgebende Nationalversammlung“ zusammen. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte wurden die Volksvertreter durch freie und allgemeine Wahlen bestimmt. Allesamt genossen in ihren Wahlkreisen Ansehen, weil sie im Vormärz für die deutsche Sache eingetreten sind, darunter Einige mit sehr bekannten Namen wie Arndt, Grimm, Jahn, Uhland, von Gagern u.a..

Die Nationalversammlung wählte den angesehenen Burschenschafter Heinrich von Gagern zu ihrem Präsidenten. Gagern vertrat die „Souveränität der Nation“ (nicht Volkssouveränität wie das linke Zentrum, nicht Souveränität der Einzelstaaten wie die Rechte). Zuerst war die Exekutive, die provisorische Zentralgewalt aufzustellen, dann war die Verfassung zu beraten. Als v. Gagern Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser durchsetzte, konnte der Bundestag aufgelöst werden. Als aber die Truppen auf den Reichsverweser zu vereidigen waren, folgten nur die kleinen Staaten.

Die Nationalversammlung begann im Juli 1848 mit Beratungen der Grundrechte, die der Verfassung voranzustellen  waren. Partikularismus und Absolutismus waren zu eradizieren, die Zuständigkeiten zu klären („Reichsrecht bricht Landrecht“). Grundrechte hatten allen deutschen Staatsbürgern Gleichheit, Freiheitsrechte und die Rechtssicherheit zu garantieren.

„Die Grundrechte des Deutschen Volkes“ wurden am 27. Dezember 1848 als Gesetz verkündet. Im § 130 wird bestimmt: „Sie sollen den Verfassungen der deutschen Staaten zur Norm dienen...“

§ 137: Vor dem Gesetz gilt kein Unterschied der Stände

§ 138: Die Freiheit der Person ist unverletzlich

§ 143: Freie Meinungsäußerung:

§ 144: Volle Glaubens- und Gewissensfreiheit

§ 152: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei

§ 164: Das Eigentum ist unverletzlich

§ 174: Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus

§ 175: Alle richterliche Gewalt wird selbständig von den Gerichten geübt

„Einzug des Reichsverwesers Johann von Österreich in Frankfurt, Juli 1848“. Aquarell 1848. Unbekannter Künstler | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Die Grundrechte der Paulskirche haben keine Rechtskraft erlangt. Die Verfassung der Paulskirche ist nie in Kraft getreten. Aber die Männer der Paulskirche hatten ihr Gesetzeswerk gründlich und mit Gewissen durchdacht.

Sie waren keine „Romantiker“, setzten sich selbst nicht absolut, sondern waren sich bewusst, dass ethisch-politische Normen einem Entwicklungsprozess unterliegen. Sie haben ein Rahmenmodell entwickelt. Von Vernunft und Ethik getragen, ohne Angst vor Autoritäten, mit dem Mut sich des Verstandes zu bedienen, stellten sie sich in die Tradition derer, die vor ihnen schon eine absolutistische Welt zu einem besseren Ort gedacht hatten.

BETRACHTUNGEN

Die Wiege von „Schwarz – Rot – Gold“, die Urburschenschaft zu Jena 1815 und die Wiege der „Deutschen Demokratie“, das erste deutsche Parlament der Paulskirche 1848, sind die Nuclei um die sich Verfassungen in Deutschland und in Österreich kristallisiert haben. Die lange deutsche Demokratiegeschichte mit der Lehre vom Entstehen und Werden der Grundordnung sollte stets präsent sein um uns umgebende Freiheiten und Persönlichkeitsrechte, die heute wie „selbstverständlich“ scheinen, redlich wertzuschätzen!

Die deutsche Demokratiegeschichte des „Vormärz“ mit den politischen Ereignissen in der Restaurationszeit, von der Wartburg zur Paulskirche, ist vom gleichzeitigen kulturellen Schaffen dieser Epoche, die kulturgeschichtlich in das Biedermeier fällt, nicht zu trennen. Der hier expressis verbis so bezeichnete „politische Vormärz“ und der „kulturelle Vormärz“ sind große Kapitel eines gemeinsamen Ganzen der Geschichtsschreibung über diese Zeit.

Beide, sowohl der politische als auch der kulturelle Teil, wurden vom Bürgertum getragen und bestimmt, nicht vom Adel und nicht von der Bauernschaft, nicht von der Arbeiterschaft. Es ist interessant zu verstehen wie sehr beide so unmittelbar zusammenhängen und, sich gegenseitig beinflussend, ergeben haben. Ohne das intellektuelle Schaffen, ohne die Macht des Geistes und Kraft des Willens in dieser bewegten Zeit, ohne das Vernunftdenken der Aufklärung, ohne das Freiheitsdenken der Weimarer Klassik und ohne das von Humboldt’sche Weltbild, wäre das auf uns so reich gekommene Vermächtnis der Paulskirche, namentlich die Grundrechte und unsere freiheitlichen Verfassungen nicht zu denken. „Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“

MS / GP

„Politischer“ Vormärz

Grazer Akademische Burschenschaft Carniola

seit 1884

JOURNAL / VORMÄRZ (I)

Daten zum „politischen“ Vormärz (1815–1848)

Die „Deutsche Freiheitsbewegung“ im Vormärz 1815 – 1848 ist mit dem Erstehen der „Deutschen Burschenschaft“, alsbald nach den napoleonischen Kriegen, und mit ihrem Fest auf der Wartburg bei Eisenach 1817 auf das Engste verbunden.

Freiheit und Demokratie, wie sie heute viele Staaten in der „Westlichen Welt“ kennen, hatten für die deutschen Länder 1815 mit der „Urburschenschaft zu Jena“ ihren Anfang genommen. Der tatkräftige Impuls ging von jungen Studenten aus – in der Sprache der Zeit „Burschen“ genannt, die im preußischen Freicorps „von Lützow“ im Völkergefecht bei Leipzig 1813 und bei Waterloo (Belle – Alliance) 1815 gekämpft hatten. Bei Leipzig war die Hegemonie des Kaisers Napoleon I. Bonaparte in Europa gebrochen worden.

DIE AUFKLÄRUNG – DENKEN IN NEUE ZEIT

Das Streben nach Unabhängigkeit von der absolutistischen Macht der Fürsten und des Adels, das Streben nach Überwinden der Bevormundung durch den Klerus, also einem Leben nach freiem Sinn und Willen der Bürger, nach Gleichheit bei Recht und vor Gesetz, Gewaltenteilung, Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit, hatten ihre geistigen Quellen freilich bereits bei den großen, emblematischen Denkern der Aufklärung im 18. Jahrhundert.

Diese Werte wurden wesentlich entwickelt von John Locke in England, Vordenker der Aufklärung, den schottischen Philosophen David Hume und Adam Smith, ferner von Baron de Montesquieu, von Jean – Jacques Rousseau und Voltaire in Frankreich und von Immanuel Kant im fernen Königsberg, deren Schriften bereits der französischen Revolution voraus gewesen waren.

Kant, der 1804 starb, hatte das „Denken der Vernunft“ der Aufklärung zu Ende gedacht und wies mit seinem letzten Hauptwerk, der „Kritik der praktischen Vernunft“, in eine neue Zeit. Er lehrte, dass das „rechte Tun“ nicht nur vom Verstand bestimmt wird, sondern auch von dem natürlichen Gefühl für das „sittlich Gute“. Der Mensch trage also einen untrüglichen Ratgeber in seiner Brust, die Stimme des Gewissens, „das moralische Gesetz in mir“.

Den Weg hin zum faktischen Werden und Umsetzen der „Ideale der Aufklärung“ für die Bürgerinnen und Bürger bereitete die Revolution in Frankreich 1789 – 1799, die mit ihrem Wahlspruch „Liberté – Egalité – Fraternité“ angetreten war. Diese Parole wurde 1958 in der Verfassung der Fünften Republik verankert und ist insofern Teil des nationalen Erbes Frankreichs und dem Nationalstolz der Franzosen immanent.

Der einende Wahlspruch der „Deutschen Burschenschaft“ zum Aufbruch in eine neue Zeit, der dem „Ancien Regime“ aller in den deutschen Staaten absolutistisch regierenden weltlichen und geistlichen Fürsten fortan unüberhörbar die dräuende Dämmerung kündete, war „Ehre – Freiheit – Vaterland!“.

WIENER KONGRESS – VERHANDLUNGEN, FOLGEN – „ZUR FREIHEIT UND NATION!“

Leid und Opfer, dem Land treu gegeben um die fremde napoleonische Herrschaft abzuschütteln, führten die Bevölkerung zum innigen Wunsch nach Einheit der zersplitterten deutschen Staaten. Diesem Wunsch lag das Bedürfnis der Bevölkerung nach künftigem Schutz und Sicherheit durch einen starken und gerechten Staat zugrunde.

Von den Mächtigen in Staat wie Kirche begann sie nun auch Rechte auf Freiheit und Gleichheit, also Persönlichkeits- und Menschenrechte einzufordern. Diese Grundrechte sollte ihnen ein freier und parlamentarischer Verfassungsstaat aller Deutschen verbürgen.

Der „Wiener Kongress“ indes, hatte nicht im Sinn zentral in Europa eine Nachfolge des „Heilgen Römischen Reiches“, in der Form eines geeinten Deutschen Staates, zu regeln. Frankreich hingegen, das seinen Expansionskrieg verloren hatte, blieb Großmacht und in seinen Grenzen von 1792, dem Jahr des revolutionären Sturzes des „Ancien Régime“, sehr weitgehend unbehelligt.

Der römische Kirchenstaat, den Napoleon durch Senatsbeschluss von 1810 mit dem „Französischen Kaiserreich“ vereinigt hatte, wurde einschließlich seiner Extraterritorien aufgrund des Verhandlungsgeschickes des Kardinals Ercole Consalvi, Staatssekretär des Heiligen Stuhls, in den Grenzen von 1797 restituiert. Das Konkordat von 1801, das die Französische Republik unter ihrem „Ersten Konsul“ Napoleon Bonaparte mit dem „Heiligen Stuhl“ geschlossen hatte, blieb als ein völkerrechtlicher Vertrag unangetastet (Anerkennung der Republik, Zivilstand der katholischen Kirche, die Entlohnung des Klerus durch den Staat, die Anerkennung anderer Bekenntnisse einschließlich des jüdischen Glaubens und die freie Kultusausübung).

Der „Heilige Stuhl“ pochte auf seinen Absolutheitsanspruch. Er schloss die Religionsfreiheit für andere Kirchen aus, begründet im Königtum Christi in der Gesellschaft (Thomas von Aquin). Er mahnte den Kongress, dass Fürsten nur durch die Allmacht Gottes herrschten („Dei omnipotentis quidem, per quem reges regnant“) und erinnerte somit an die monarchische Verfassung der katholischen Kirche, mit der sie von Gott ausgestattet worden sei. Pius VII. führte die katholische Kirche in die Restauration und gab dem Kongress apostolische Legitimation. 

Die innenpolitischen Ziele des Kongresses waren: alle Bedrohungen von den Fürsten abzuwenden, die sie in den Bestrebungen ihrer Untertanen nach individueller Freiheit und Autonomie erkannten. Ereignisse und Folgen der Revolution in Frankreich noch klar vor Augen, fürchteten sie ihre Rechte und dynastischen Ansprüche zu verlieren. Monarchische Souveränität und die alte Gesellschaftsordnung galt es in Europa wiederherzustellen („Restauration“). Es wurde die Rechtmäßigkeit der Dynastien „von Gottes Gnaden“ einträchtig bekräftigt („Legitimität“) und insofern gegenseitige Unterstützung der Fürsten („Solidarität“) beschworen. 

Unerfüllt blieb der Wunsch der Deutschen nach einem vereinten Staat. Es wird der „Deutsche Bund“ errichtet, ein lockeres Gebilde mit der Aufgabe: „Erhaltung der äußeren Sicherheit Deutschlands und die Unverletzbarkeit aller deutschen Staaten“. Den „Deutschen Bund“ schlossen Preußen, Österreich und 37 mittelgroße und kleine Staaten. Außerhalb des Bundes verblieben die „nichtdeutschen Länder“ im Kaisertum Österreich und auch die Ostprovinzen im Königreich Preußen, die vormals nicht zum Heiligen Römischen Reich gehört hatten. Die „Bundesakte“ war Teil der Schlussakte des Wiener Kongresses.

Die Veteranen, die Soldaten von 1813 bei Leipzig, sahen mit Ingrimm auf dieses Flickwerk. Das war nicht das einige und freie Deutschland für das sie verlustreich gefochten hatten. Und weiter noch, es war nicht der Sieg von Fürsten sondern der allen Vokes voll duldsamen Leids, dessen Hoffnungen auf den Fürstentischen nun zerbrachen. Kampf und Reich verraten, kam ihnen einer Niederlage gleich. Allein Erinnerung an Gefecht und Helden blieb, wie 1809 in Tirol als das Volk aufgestanden war um die Freiheit der Heimat und des Kaisers Land Tirol zu verteidigen. Auch das durch allerhöchsten Wortbruch verraten. Das war damals überall bekannt und war nicht vergessen. Unverhallt noch klang es wie ein Echo nach und leuchtete wie ein Fanal von den Tiroler Bergen. Ingrimm wandelte sich zur Tat und war aller Anfang eines langen Weges in den Jahren des Vormärz zur Deutschen Revolution.

Das Lied „Zu Mantua in Banden“, Text (1831) und Melodie (1840) war im Vormärz in deutschen Landen sehr beliebt. In seiner dritten Strophe besteht direkt Bezug zu der Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II. im Jahr 1806. Andreas Hofer mit seinem letzten, segnenden Aufruf an seine Waffenbrüder für Freiheit, Reich und das Land Tirol:   

„Doch als aus Kerkergittern
im Festen Mantua
die treuen Waffenbrüder
die Händ‘ er strecken sah,
da rief er laut: „Gott sei mit euch,
mit dem verrat’nen deutschen Reich,
und mit dem Land Tirol,
und mit dem Land Tirol.“

„Zu Mantua in Banden“, die 3. Strophe. Text von Julius Mosen 1831, Melodie von Leopold Knebelsberger 1844. Als das „Andreas-Hofer-Lied“ bekannt, ist es mit allen Strophen seit 1948 die offizielle Hymne des Landes Tirol in Verfassungsrang.
Das „Konzert der Mächtigen“, wie es heute Historiker nennen, mag mit der vom Zaren in Paris initiierten „Heiligen Allianz“ 1815 ein europäisches Sicherheitskonzept geplant haben, das feierlich unter dem normativen christlichen Überbau „Brüderlichkeit, Liebe und Frieden“ funktionieren sollte. Allein der erst wiedererstandene Kirchenstaat lehnte das Konzept wegen seiner alle drei christlichen Konfessionen einbeziehenden Idee ab. Die katholische Kirche mahnte ihren Absolutheitsanspruch an!
DER VORMÄRZ – ZEIT ZUR REVOLUTION

Im „Vormärz der deutschen Revolution“ wandte sich also die Freiheitsbewegung gegen den „Deutschen Bund“, gegen die „Restauration“, das „System Metternich“ und prangerte den „Pauperismus“ der Arbeiter und der Bauern ursächlich der „Industriellen Revolution“ an. Diese so düsteren sozialen Verhältnisse und das große allgemeine Leid beschreiben die Geschichte und die Literatur beispielhaft am „Schlesischen Weberaufstand“ von 1844.

Initial hatte in Jena 1817 die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ ihren Dreifarb „Schwarz – Rot – Gold“ zum Banner der deutschen Freiheitsbewegung erhoben. Die deutsche Trikolore wehte Hoffnung kündend zum ersten Mal im Mai 1832 weit sichtbar vom Turm der Schlossruine zu Hambach, wehte in eine neue Zukunft weisend „tausendfach“ im Frühling 1848 beim Einzug des Reichsverwesers und der Delegierten zum Paulskirchenparlament in Frankfurt am Main, wehte im April 1848 in Wien vom Turm des Stephansdomes und wehte 1849 trotzig auf den Barrikaden der Revolution in den alten Universitätsstädten Prag und Wien, sowie ferner auch in Berlin und manchen anderen Orts.

Die Konstitution eines alle Deutschen künftig einenden parlamentarischen Rechtsstaates scheiterte an der in der Paulskirche diskutierten „Deutschen Frage“. Dem Grunde nach waren weder Preußen noch Österreich bereit ihre eigenstaatliche Souveränität und ihre Machtansprüche im „Deutschen Bund“ aufzugeben. Problem und Hindernis für eine Staatenlösung war auch ob Österreich die nichtdeutschen Gebiete am Rande des Kaisertums in das Reich einbringen könne. Die Debatten der Paulskirche vermochten den alten „Deutschen Dualismus“ nicht aufzulösen. Auch waren die Mächtigen mehrheitlich selbst nicht willens die im „Gottesgnadentum“ tief begründeten erblichen, fürstlichen Strukturen der Macht zu ändern.

In Berlin lehnte der preußische König die vom Paulskirchenparlament angetragene deutsche Kaiserwürde ab. In Wien führte in der Nachfolge des des Amtes enthobenen Staatskanzlers Metternich fortan Felix Fürst zu Schwarzenberg das vielvölkerreiche „Kaisertum Österreich“ in die Epoche des Neoabsolutismus des jungen Kaisers Franz Josef I. Erst das Oktoberdiplom von 1860 und das Februarpatent von 1861 vollzogen in Österreich notgedrungen die Wende zu einem aus zwei Parlamentskammern fortan bestehenden Verfassungsstaat habsburgischer Hoheit.

POLITISCHER KATHOLIZISMUS – DOGMEN GEGEN DEN „DEUTSCHEN IDEALISMUS“

Erheblich war der Einfluss des „Politischen Katholizismus“ in jener Zeit des „Vormärz“, die aus der gesellschaftlichen Sicht als das „Biedermeier“ und aus kultureller Sicht als die „Romantik“ bezeichnet wird. Ohne den dogmatisch getriebenen Katholizismus überhaupt zu benennen, kann die Zeit von 1815 – 1848 und ebensowenig auch die Zeit danach im näheren Kontext politischer Ereignisse und sich daraus ergebender gesellschaftlicher Veränderungen nicht eingeordnet, nicht verstanden werden.

Diese wirkmächtige Strömung in der römisch – katholischen Kirche mit ihrer dogmatisch – politischen Ausrichtung, mit ihrer insofen weiteste Teile der Gesellschaft durch illiberalen „Klerikalismus“ prägenden Wirkung, war seit dem „Wiener Kongress“ bis in die jüngste Zeit nachhaltig wirksam und auch gültig und erfuhr erst durch das „Zweite Vatikanische (Pastoral)Konzil“ 1962 – 1965 die längst überfällige, so dringliche kirchenpolitische Kursänderung.

Rom konnte sich der bis dahin offiziell gültigen dogmatischen Ablehnung von geltenden Grundrechten, die vom „Ersten Vatikanischen Konzil“ 1868 – 1870 als große „Irrlehren“ sogar anathematisch, „si quis … anathema sit“, gegen den „Deutschen Idealismus“ (Kant, Fichte, Schelling und später Hegel) promulgiert worden waren, das sind expressis verbis die Gewissens-, die Religions- und die Meinungsfreiheit, nicht länger widersetzen. Die gebotene „Anpassung“, zu interpretieren als die Korrektur der eigenen dogmatischen Irrwege, wurden vom II. Vaticanum die „Erneuerung“, ital. „Aggiornamento“, lat. „Instauro“ (im Gegensatz zu „Restauro“) genannt.

„Post tam diuturnas“ – das Apostolische Schreiben. Spätfolgen des restaurativen „Absolutheitsanspruchs“ der Kirche

Als Nachsatz seien hier wesentliche Daten aufgegriffen, insofern sie das bürgerliche Leben, das Miteinander in der Gesellschaft im Vormärz und weit später auch noch große Teile der christlichen Gesellschaft nachhaltig beeinflußt und sogar gespalten hatten.

Papst Pius VII. (Pontifikat 1800 – 1823), der den Menschen- und den Bürgerrechten strikt antiliberal begegnete, sowie  sein Kardinalstaatssekretär Ercole Consalvi führten den römischen Kirchenstaat in die „Restauration“, das erlahmte Papsttum zu monarchischem Erstarken, sowie – qua apostoischer Autorität – den Klerus, die Kirche und Fürsten im Bunde in einen „politischen Katholizismus“.

Dem alten Antijudaismus in der Kirche wurde nicht begegnet, im Gegenteil. Die freie Religionsausübung, die in Frankreich durch das Konkordat von 1801 zwischen dem „Heiligen Stuhl“ und der „Ersten Französischen Republik“ (1792-1804) legitimiert war, wurde auf dem Kongress in Wien für andere Staaten nicht in Betracht gezogen.

Zeitgleich zum Kongress in Wien hatte sich Pius VII. mit dem apostolischen Schreiben „Post tam diuturnas“ (1814) vehement gegen die Bestimmungen der „Chartre constitutionnelle“ von 1814 gewandt. Die neue Verfassung für das eben restaurierte Königreich Frankreich (Ludwig XVIII.) sollte den Franzosen Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit, also die wesentlichen Errungenschaften der Revolution, auch in der wiedererstandenen Monarchie der Bourbonen gewähren.

Die „Chartre constitutionnelle“ von 1814 beruhte substantiell auf der konstitutionell – monarchischen Verfassung von 1791, in der die Erklärung der Menschen- und der Bürgerrechte der Nationalversammlung vom 17. Juni 1789 bereits aufgenommen war. „Post tam diuturnas“, die Haltung des Papstes gegen Gewissens-, Religions- und Pressefreiheit, schwebte über dem Wiener Kongress und in diesem Geiste weiter bis in das 20. Jahrhundert hinein:

Das erstarkte monarchische Papstamt, eine ultrakonservative katholische Kirche und eine neue Spiritualität im Leben vieler Menschen des Biedermeier, zu verstehen als Reaktion auf die Säkularisation und die Säkularisierung durch die Französische Revolution und durch Napoleon, hatten die Wurzeln freilich bei Pius VII. Papst Gregor XVI. (Pontifikat 1831 – 1846), dem eine besondere Nähe zu Metternich attestiert ist, fällt durch die Enzyklika „Mirari vos“ (1832) auf, die sich vehement gegen die Freiheit des Gewissens und des Glaubens, gegen den „Liberalismus“ und gegen den „Indifferentismus“ wandte, wodurch der Weg frei für einen nördlich der Alpen romtreuen „Ultramontanismus“ wurde.

Gegen die gesellschaftlichspolitischen Reformbewegungen im „Vormärz“ sowie in der zweiten Hälfte des 19. bis weit in das 20. Jahrhundert richtete sich in der politischen katholischen Kirche die Strömung des „Antimodernismus“. Sie fand durch Papst Pius IX. (Pontifikat 1846 – 1878) apostolische Begründung in seiner Enzyklika „Quanta cura“ mit dem „Syllabus errorum“ von 1864. Dieses „unfehlbare“ Dokument führte die Kirche in den „Antimodernismus“ und lastete, Macht seines „dogmatischen Geistes“, als illiberaler Anachronismus tonnenschwer auf dem Dach des Domes in Rom. Es lebt eingegraben in den Köpfen vieler Kleriker, Orden und Laien und in den ultrakonservativen Organisationen der Kirche überhöhend weiter.

Gegen überhöhenden Klerikalismus, sei er von Organisationen, Orden und Klerikern, sei er von Laien vertreten, hatte sich Papst Franziskus öfters eindrücklich gewandt, so in einem veröffentlichten Interview vom 31. Dezember 2013:

„Ich werde … ein entschiedener Kirchengegner, wenn ich einem Klerikalen gegenüberstehe. Der Klerikalismus dürfte mit dem Christentum nichts zu tun haben…“

BETRACHTUNGEN

Heute, weit entfernt auf das Werden von demokratischen Strukturen blickend, von der französischen bis hin zur deutschen Revolution, sind auch Nationalismen im übrigen Europa nicht zu übersehen. Sie waren für das spätere Erstehen von vielen Nationalstaaten im späten 19. Jahrhundert maßgeblich und identitätsstiftend. Das Streben vieler Völker nach Freiheit und  nach Unabhängigkeit ist damit ursächlich verbunden. Das Hambacher Fest 1832, diese große Demonstration für die Freiheit der Deutschen und mit Rufen nach einem deutschen Nationalstaat ist dafür Beispiel.

Im Ringen um Werden des deutschen Nationalstaates und Formulierungen seiner demokratischen Grundsätze ist die „Deutsche Burschenschaft“ die treibende Kraft im Vormärz ab 1817. Ihre seminalen „Grundsätze und Beschlüsse“, niedergelegt anlässlich des Wartburgfestes von 1817, sind in vielen Aussagen vergleichbar mit den grundrechtlichen Bestimmungen der heute in Deutschland und in Österreich bestehenden Demokratien.

Die politischen Ereignisse im Vormärz der Deutschen Revolution waren prägend für das Entstehen und weit später bedeutend für die Ausbildung der parlamentarischen Demokratie und des Rechtsstaates, des Menschenbildes und des toleranten Zusammenlebens nach den Grundsätzen der Menschenrechte, wie wir sie heute kennen. Sie wurden bitter errungen.

Metternich und die anderen Fürsten im Deutschen Bund hatten das Streben und das Sehnen der Deutschen nach Wandel zu persönlichen Freiheitsrechten und zur politischen Mitsprache nicht befriedigt. Durch die Beschlüsse von Karlsbad hatten sie versucht, Veränderungen nachhaltig zu unterbinden. Damit versündigten sich viele von ihnen gegenüber dem eigenen Volk. Sie agierten gegen einen „aufgeklärten Zeitgeist“ und sie verkannten den Willen des Volkes, letztlich nicht zu ihren Nutzen.

Insoweit manche Historiker heute die „Heilige Allianz“ in den Kontext eines Europäischen Sicherheitsrates stellen, indem sie die „Heilige Allianz“ als den ersten Versuch in der Geschichte Europas zu einer Einigung des Kontinents mit friedlichen Mitteln sehen, bleibt wohl akademisch.

Kritisch gesehen mochte das „Konzert der Mächtigen“ von 1815 mit der „Heiligen Allianz“ eine Sicherheit in Europa schaffen wollen, allein der Vertrag hatte den großen Webfehler selbstverpflichtend und nicht bindend zu sein. So nannte ihn Metternich bald schon ein „Geschwätz“. Er sollte recht behalten. 

Unmittelbare Wirkung hatte die „Heilige Allianz“ jedenfalls nicht gehabt, regten sich doch bald Gebietsansprüche innerhalb dieses lockeren Staatenbundes. So schielte Frankreich wieder unverholen über den Strom („Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein“, 1840). Sie bot jedoch den Mitgliedsstaaten mit Billigung der Kirche die weihevolle Legitimation gegen „demagogische Umtriebe“ im Vormärz und später im Neoabsolutismus vorzugehen.

Die „Deutsche Frage“, in ihrem tiefen Kern damals die Vorherrschaft in Deutschland, durch den stetig schwelenden „Deutschen Dualismus“ weiter vorangetrieben, wurde im „Deutschen Krieg“, dem „Deutschen Bruderkrieg“, auf dem Schlachtfeld von Königgrätz in Böhmen 1866 zugunsten von Preußen durch „Blut und Eisen“ endgültig beantwortet. Der so unseelige „Deutsche Bund“ war Geschichte. Ludwig Uhlands mahnende Worte in der Paulskirche waren längst verhallt:

„Eine wahre Einheit muß alle deutschen Länder umfassen. Stoßen Sie Österreich nicht ab! Schaffen Sie überhaupt keinen herrschenden Einzelstaat! Retten Sie das Wahlrecht, dieses kostbare Volksrecht, dieses letzte, fortwirkende Wahrzeichen des volksmäßigen Ursprungs der neuen Gewalt! Es wird kein Haupt über Deutschland leuchten, das nicht mit einem vollen Tropfen demokratischen Öls gesalbt ist.“

„Napoleon in Fontainebleau, 31. März 1814“. Öl auf Leinwand, Paul Hippolyte Delaroche 1846. Hamburg Kunsthalle | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

 1813

Völkerschlacht bei Leipzig · Freicorps „von Lützow“

Vielvölkergefecht bei Leipzig (16. bis 19. Oktober 1813), das blutig die Hegemonie Napoleon I. Bonaparte in Europa bricht. Etwa 600.000 Soldaten, 100.000 Tote und Verwundete. Auf dem Felde ist der Kaiser der Franzosen Napoleon I. Bonaparte, der Zar Alexander I. von Russland, der König Friedrich Wilhelm III. von Preußen und der Kaiser Franz I. von Österreich („Die letzte Königsschlacht“).

Als Paris am 31. März 1814 durch Truppen der antinapoleonischen Koalition fällt, dankt Napoleon in Fontainebleau am 6. April 1814 zum ersten Mal ab. Nach der „Herrschaft der 100 Tage“ und der Schlacht bei Waterloo (Belle – Alliance) am 18. Juni 1815 dankt Napoleon am 22. Juni 1815 zum zweiten Mal ab. Er stirbt am 5. Mai 1821 im Exil auf der Insel St. Helena im Alter von 52 Jahren an einem Magentumor und ist seit 1840 im Invalidendom in Paris beigesetzt.

Das preußische Freicorps „von Lützow“, in dem viele Studenten auch aus Jena gegen Napoleon kämpfen, wird nach Leipzig und Waterloo (Belle – Alliance) zur „Ikone der deutschen Freiheitsbewegung“. Als die Studenten, die im Sprachgebrauch der Zeit „Burschen“ genannt werden, in Jena 1815 diese Bewegung aus der Taufe heben und sich zur „Burschenschaft“ vereinen, kommt ihnen schnell die Zuneigung des durch Fremdherrschaft und Krieg nach Freiheit, Recht und Frieden strebenden Volkes zu.

„Delegierte des Wiener Kongresses“. Zeitgenössischer Kupferstich, Jean Godefroy nach einer Gouache von Jean-Baptiste Isabey 1815. Musée du Louvre | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

1814-15

Wiener Kongress · „Post tam diuturnas“ · Deutscher Bund · Heilige Allianz · Restauration

Neuordnung Europas nach der Niederlage Napoleon I. Bonaparte. Weitreichende territoriale Veränderungen qua Macht der Sieger, inklusiv der Teilung Polens und Sachsens. Russland erhält den größten Teil Polens. Frankreich bleibt weitgehend unbehelligt, dank Talleyrand – Périgord, nun Außenminister seines Königs Ludwig XVIII. Wie schon im Ersten Pariser Frieden (1814) verhandelt, wird Frankreich in der Schlussakte des Wiener Kongresses (1815) auf seine Grenzen von 1792, dem Jahr der Beseitigung des „Ancien Régime“ durch die Revolution, zurückgeführt, behält das Elsass und bleibt Großmacht.

Territoriale Restitution des römischen Kirchenstaates durch den Kongress in Wien. Papst Pius VII. (Pontifikat 1800 – 1823) lehnt die Religionsfreiheit, die Gewissens- und individuelle Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit ab. Im apostolischen Brief „Post tam diuturnas“ von 1814 („Nach so langen Wirren“) warnt Pius eindringlichst vor der Volkssouveränität und den nicht kontrollierbaren Freiheiten, die den „Katholizismus“ bedrohten.

Als Pontifex maximus mahnt er kategorisch den Absolutheitsanspruch der römischen – katholischen Kirche an, die allein nur zwischen Wahrheit und Irrtum befinden könne. Er nennt andere Religionen „häretische Sekten“ und er geißelt gleichzeitig „treulosen Judaismus“ („hoc ipso veritas cum errore confunditur, ac pari loco cum haereticorum sectis, judaicaque ipsa perfidia, sancta et immaculata Christi sponsa Ecclesia …  collocatur“). Pius VI. mahnt zeitgleich zum Kongress an, dass Fürsten allein nur durch die Allmacht Gottes herrschten („Dei omnipotentis qidem, per quem reges regnant“).

Die Legitimität der Monarchien wird festgeschrieben. Das „monarchische Prinzip“ und das „Gottesgnadentum“ bleiben Staatsraison.

Der „Deutsche Bund“ wird am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress aus Sorge vor dem Erstehen eines Nationalstaates gegründet (37 souveräne monarchische Staaten und 4 freie Städte). Bundesorgan ist die „Bundesversammlung“ in Frankfurt am Main, Vorsitzende ist das „Kaisertum Österreich“. Alle Staaten des Deutschen Bundes sind souverän (Staatenbund, nicht Bundesstaat).

Die „Heilige Allianz“, „Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit“, vom September 1815 zu Paris wird auf das Betreiben des russischen – orthodoxen Zaren Alexander I., zwischen ihm, dem römisch – katholischen Kaiser Franz I. von Österreich und dem protestantischen König Friedrich Wilhelm III. von Preußen geschlossen. Als selbstverpflichtender Staatenvertrag ist er nicht bindend.

Nachfolgend treten der Heiligen Allianz alle europäischen Staaten bei, außer dem Kirchenstaat aus religionspolitischen Gründen und dem Vereinigten Königreich (Großbritanien und Irland), das allerdings über das 1814 auf dem Wiener Kongress errichtete Königreich Hannover assoziiert ist. Das Osmanische Reich wird gar nicht eingeladen. Frankreich tritt dem Bündnis 1818 bei, wodurch es aus 5 Großmächten (Pentarchie) besteht. Zweck der Heiligen Allianz ist die „Sicherung des Friedens“ zwischen den Staaten und das Bewahren des „Monarchischen Prinzips“ im Inneren („Intervention“ bei politischen Unruhen).

Die „Restauration“, das Wiederherstellen und Festigen der alten absolutistischen Strukturen, legitimiert durch den Wiener Kongress, den „Deutschen Bund“ und die „Heilige Allianz“, ist den nationalen und den liberalen Ideen gegenläufig und der Zeit nicht gemäß. Längst erwächst seit den verlustreichen napoleonischen Kriegen das deutsche Nationalgefühl, der Wunsch nach Sicherheit in einem wehrhaft geeinten deutschen Staat, nach politischer Teilhabe, nach legitimierter Meinungsfreiheit und Rechten. Staatliche Repressionen treffen jedoch die, die „revolutionäre Ideen“ offen bekennen und verbreiten („Demagogen“).

„Gründerfahne“ Urburschenschaft zu Jena, 1815. „Rot – Schwarz“ von links, längsgestreift

 

1816 "Wartburgfahne"
„Wartburgfahne“ Urburschenschaft zu Jena, 1816. „Rot – Schwarz – Rot“ quergestreift, mittig überdeckt von goldenem Eichenzweig

1815

Die Urburschenschaft · „Ehre – Freiheit – Vaterland“ · Entstehen des Deutschen Dreifarb

Die Herrschaft Napoleons über Europa und die „Napoleonischen Befreiungskriege“ sind der wesentliche Impuls zur Gründung der „Urburschenschaft zu Jena 1815“. Sie ist der Zusammenschluss bereits bestehender studentischer Verbindungen zu einer nun aktiven politischen Reformbewegung.

Die Studenten, darunter viele ehemalige patriotische Kämpfer im „Freicorps von Lützow“, wie auch Professoren verstehen sich nun als die akademische Basis und Denker eines sich formierenden Strebens nach nationaler Einheit der territorial zersplitterten deutschen Staaten.

Gleichwohl sind sie eine selbstbewußte Avantgarde der Bürger im Drang nach Gleichheit für Alle vor Recht und Gesetz, den Forderungen nach freier Rede und Schrift, Recht auf Besitz und Eigentum, nach sozialer Gerechtigkeit, nach sittlicher Lebensauffassung und Glaubensfreiheit.

Das Banner der Urburschenschaft von 1815 ist zunächst, mit Bezug zum Waffenrock der „Lützower Schwarzen Jäger“ (schwarz eingefärbtes Tuch, rote Aufschläge, rote Vorstöße), „Rot – Schwarz“ mit umlaufend zierendem goldenen Fransensaum. Dieses Tuch ist als die „Gründerfahne“ bekannt. Zu dem Wahlspruch der Urburschenschaft zu Jena wird 1815 „Ehre – Freiheit – Vaterland!“ erhoben.

Die zweite und nachfolgende Fahne der Jenaischen Burschenschaft ist ein rotes Tuch mit mittig schwarzem Querbalken, von einem hellen goldenen Eichenzweig überdeckt und mit umlaufend goldenen Fransen. Sie ziert am unteren Rande die goldgestickte Schrift: „Von den Frauen und Jungfrauen zu Jena am 31. März 1816“. Insofern läßt sie nun zum ersten Mal die deutschen Nationalfarben „Schwarz – Rot – Gold“ erkennen. Als die „Wartburgfahne“ bekannt, wird sie 1817 dem Burschenzug zur Wartburg als Einzige zusammen mit dem Burschenschwert vorangetragen.

Als auf dem Burschentag zu Jena 1818, die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ zum Regionen und Länder übergreifenden Zusammenschluss gegründet wird, wählt man „Schwarz – Rot – Gold“ zum Symbol der burschenschaftlichen Bewegung.

Unter Bezug darauf lässt Johann Philipp Abresch, Mitunterzeichner des Aufrufs zum Hambacher Fest 1832, dafür eine Fahne „Schwarz-Rot-Gold“ ausfertigen. Mit Gold von unten und auf dem Rot in gebrochener Schrift „Deutschlands Wiedergeburt“ wird sie hoch auf dem Burgturm zu Hambach gehisst. Als die deutsche Urfahne wird sie zum Symbol für „Einigkeit und Recht und Freiheit“.

„Studentenzug zum Wartburgfest 1817“. Zeitgenössischer kolorierter Holzstich (die Fahne nicht getreu koloriert). Unbekannter Künstler | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

1817

Das Fest auf der Wartburg · „Rot – Schwarz – Rot“ ·  Meilenstein der Deutschen Demokratiegeschichte

Großes Fest und feierliche Demonstration der Burschenschaften für einen deutschen Nationalstaat, für eine liberale Verfassung, Bürger- und Grundrechte aller Deutschen. Erste gesamtdeutsche Versammlung der Nationalbewegung.

Das Wartburgfest vom 18. Oktober 1817 gilt inhaltlich seiner formulierten „Grundsätze und Beschlüsse“ Historikern auch heute unbestritten als der erste Meilenstein der deutschen Demokratiegeschichte. Es ist die Burschenschaft, die an der Wiege der freien Demokratien in Deutschland und in Österreich mit ihren Grundgesetzen steht.

Burschenschaften der Universitäten Jena und Halle laden im Oktober 1817, anlässlich des 300. Jahrestages des Thesenanschlags Martin Luthers (31. Oktober 1517) sowie des 4. Jahresgedenkens an die Völkerschlacht bei Leipzig (16.-19. Oktober 1813), unter dem Wahlspruch „Ehre – Freiheit – Vaterland!“ Studenten von gesamt 13 Universitäten auf die Wartburg bei Eisenach. Es sind etwa 500 Studenten und darunter auch einige Professoren, die an dem Fest teilnehmen.

Der liberal denkende junge Großherzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach stellt sich der Gründung der Burschenschaften in Jena nicht entgegen, so auch nicht dem Wartburgfest 1817. Carl August, mit Goethe Freund, schützt die Lehrfreiheit seiner Universität Jena und wird von den Gegnern der Freiheit als „Altbursch“ geschmäht, freilich von den Verfechtern der Souveränität der Hohen Schulen akklamiert.

Das Wartburgfest erregt bald schon den Argwohn des Deutschen Bundes. An den meisten deutschen Universitäten werden nun Burschenschaften gegründet und die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ entsteht. Zu ihnen und zu den Werten der Freiheit und der Verfassungsstaatlichkeit stoßen Persönlichkeiten aus der Politik, der Wissenschaft und dem Kunstschaffen, die bereit sind, sich gegen die Willkür und das Unrecht vieler Machthabender zu stellen und dagegen anzukämpfen.

Die Strahlkraft des Wartburgfestes durch seine „Grundsätze und Beschlüsse“, liberale Gesinnung von Fürsten wie in Weimar und Reformen wie in Bayern, Württemberg und Baden von 1818 und 1819 mit erstmaligen Volksvertretungen machen im „Deutschen Bund“ nervös. „Dem Körper des Deutschen Bundes muß frisches Lebensblut gegeben werden!“, so eine Forderung der Badischen Kammer nach weiten bundesgesetzlichen Regelungen für Presse und Verkehr, für Wirtschaft und Landesverteidigung. Weil der Bundestag in Frankfurt rigoros wird, werden die Volksvertreter vorsichtig. Sie fürchten, dass Metternich nach einem Anlaß sucht, ihre Rechte einzuschränken.

In Wien hingegen denkt man nicht daran dem Vielvölkerstaat auch nur im Ansatz bedachte Reformen zu geben. Sie wären dringend erforderlich, man fürchtet aber Nationalitätenprobleme. Dazu Metternich: „Nehmen sie einen Stein heraus, und das ganze Gewölbe stürzt zusammen“. Dieses Problem sollte die Monarchie auch künftig befassen. Rechte für die Nationalitäten unterbleiben ebenso wie die Freiheiten für Religionsgemeinschaften, obwohl viele Menschen aus dem Osten des Reiches in die wirtschaftliche Mitte zuziehen.

Über die Frage der „Gleichstellung der Juden“, linksrheinisch im „Code Civile“ lange schon administrativ implementiert, zuvor schon im aufgeklärten Absolutismus von Kaiser Joseph II. im Toleranzpatent 1782 utilaristisch gewährt, vom Wiener Kongress trotz der Gegenrede von Wilhelm von Humboldt nicht beachtet, wird im Deutschen Bund heftig gestritten. 1819 kommt es überregional zu den sog. „Hep-Hep-Krawallen“. Dem „Antijudaismus“ der Kirchen, die sich tief in der Restauration befinden, wird von Seite des Klerus nicht begegnet. Im Gegenteil, es wird die uralte „Legende“ von den Kanzeln weiter erzählt und unterhalten. Das freie Bekenntnis zum Glauben wird als häretisch bezeichnet und man verbietet dem Gottesvolk die Früchte der Aufklärung. Solche Stimmung im Land verbittert manchen Patrioten, der anderen Glaubens ist.

„Der Denker-Club“ – „Wie lange möchte uns das Denken wohl noch erlaubt bleiben?“. Karikatur 1819, unbekannter Künstler | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

1819

Beschlüsse von Karlsbad · Demagogen – Verfolgung

Verfolgung der nationalen und liberalen Bewegungen überall im Deutschen Bund. „Demagogen“ stehen fortan synonym für „Volkshetzer“. Verbot und Selbstauflösung der Burschenschaften. Observation der Universitäten. Einschränkung der Freiheit der Meinung und der Lehre, die bislang unangetastet Vorrecht der Universitäten waren. Eingriffe in die Souverenität der „Hohen Akademischen Gerichtsbarkeit“.

Staatliche Frontstellung gegenüber vielen Professoren, Philosophen, Dichtern und Literaten, die Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit, Mitbestimmung und einen geeinten deutschen Staat fordern oder mit Sympathie mittragen.

Durch die Beschlüsse von Karlsbad greift ferner eine sehr weitreichende Buch- und Pressezensur. In Mainz am Rhein wird 1819 die „Zentralkommission zur Untersuchung hochverräterischer Umtiebe“ eingerichtet. Sie koordiniert die Demagogenverfolgung im „Deutschen Bund“. 

Polizeiliche Überwachung und drakonische Strafen. Sympathisanten der nationalen Bewegung ziehen sich mehrheitlich in ein vermeintlich unpolitisches „Biedermeier“ zurück. Satire, Ironie und Karikatur werden verbreitet literarische Stilmittel politischer Kritik, so auch die Metapher. Beispiele für Metaphern in der Bildkunst findet man bei Caspar David Friedrich. C. D. Friedrichs Bildwerke werden in Kunstausstellungen und Museen als Ikonen der deutschen Romantik heute gefeiert. Leider bleibt der oft nicht vermittelte metaphorische Hintersinn dem Betrachter verborgen. Das ist im Kontext mit der deutschen Demokratiegeschichte bedauerlich.

Im „Kaisertum Österreich“ wagt „Herr Biedermeier“ kaum Widerspruch. Aber die stille Unzufriedenheit im Volk ist nicht minder gefährlich als laute. Für viele Untertanen des voreben römisch – deutschen Kaisers ist es verhängnisvoll, dass sie durch Metternichs  Staats- und Gesellschaftspolitik von der Gesamtheit des deutschen Volkes abgetrennt werden. Im Gefolge der Karlsbader Beschlüsse wird jedem die Neigung ausgetrieben sich bekennend für Meinungsfreiheit und für Deutschlands Einheit einzusetzen. Der Dramatiker Franz Grillparzer klagt:

„Die unsichtbaren Ketten klirren an Hand und Fuß. Ich muß meinem Vaterland Lebewohl sagen oder die Hoffnung für immer aufgeben, einen Platz unter den Dichtern meiner Zeit einzunehmen.“

 

Die Deutsche Burschenschaft indes, die auf ihre „Gundsätze und Beschlüsse“ von 1817 geschworen hatte, verfolgt ihre Ziele, trotz aller Repression, beharrlich weiter. Vormals hochverdiente Staatsmänner und Reformpolitiker wie der reichsunmittelbare Freiherr vom Stein, gefeierter Held der Franzosenkriege, Generalfeldmarschall von Gneisenau, Universitätsprofessoren wie Arndt, Jahn, Schleiermacher oder der bekannte Publizist Görres kommen unter Druck.

„Die Freiheit führt das Volk“. Öl auf Leinwand, Eugène Delacroix 1830. Musée du Louvre | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

1830

Julirevolution in Frankreich – „Les Trois Glorieuses“

Die Julirevolution in Frankreich dauert nur drei Tage („Les Trois Glorieuses“). Karl X. (1824-1830), Bruder seines Vorgängers König Ludwig XVIII. (1814-1824) und jüngster Bruder des durch die französische Revolution 1793 guillotinierten König Ludwig XVI., findet bei seinem Militär als „Reaktionär“ keinen Rückhalt und muss abdanken. Das Offizierscorps, die „Grande Armée“ noch im Herzen, hält seinen Oberbefehlshaber in ehrender Erinnerung. Der Adel, in Scharen aus dem Exil zurückgekommen, strebt wieder nach dem „Ancien Régime. Sie haben „nichts gelent und nichts vergessen“.

Ludwig XVIII. regiert nach 1814 ausgleichend zwischen Adel und Bürgertum, das die Errungenschaften der Revolution verteidigt. Mit der „Chartre constitutionnelle“ von 1814 gibt es eine Verfassung, die durch Gewaltenteilung, Zweikammersystem und Zensuswahlrecht bestimmt ist. Karl X. hingegen regiert mit der Reaktion, mit dem Adel, der seine Privilegien und Güter wieder möchte und mit dem Klerus, der zum „Katholizismus“ strebt. Das widerstrebt dem liberalen Bürgertum. Als Karl und seine Regierung die Pressefreiheit einschränken und das Zensuswahlrecht zu Ungunsten der Bürgerlichen ändern will, kommt es in Paris im Juli 1830 zu Barrikadenkämpfen. „Die Freiheit führt das Volk“ und obsiegt, das Vok hat die Marseillaise wieder auf den Lippen „Allons enfant de la patrie, le jour de gloire est arrivé“.

Mit Karl X. endet die ältere Bourbonen-Linie. Die Deputiertenkammer hebt nicht den Dauphin, sondern Herzog Louis Philippe von Orléans (1830-1848) auf den Thron. Den Liberalen und der Bourgoisie genehm, regiert er fortan als „Bürgerkönig“ nach dem Grundsatz der „parlamentarischen Monarchie“ (le roi règne, mais ne gouverne pas). Er führt fortan auch die Trikolore, die Fahne der Revolution, anstatt des Lilienbanners der Bourbonen. Die „Julimonarchie“, die Dominanz des Großbürgertums, besteht bis 1848.

 

Die Julirevolution in Paris ist insofern von Bedeutung, als das liberale und nationale Denken Aufschwung bekommt und Europa auf dieses Ereignis blickt. An Stelle der konservativen Solidarität der Großmächte treten wieder einzelstaatliche Interessen und Machtpolitik. Die Julirevolution fällt in Europa auf vorbereiteten Boden. In den Vereinigten Niederlanden kommt es im August 1830 zur Erhebung für eine liberale Ordnung und Freiheit der katholischen Religion. In der Folge wird 1831 das neutrale Königreich Belgien geschaffen. Nachrichten von der JuIirevolution in Paris und der Revolution in Belgien führen in „Kongresspolen“ 1830/1831 zum „Novemberaufstand“ gegen die russische Usurpation.

In Deutschland scheint es lange als ob die Reaktion obsiegen würde. Doch wird klar, dass das Still-Leben des Biedermeier, der Rückzug in häusliche Selbstbescheidung, sog. „bürgerlich gewordene deutsche Bewegung“, zu Ende gehen würde. Anno 1832, also 25 Jahre nach dem Wartburgfest, zeichnet sich mit dem Fest zu Hambach, dem zweiten historischen Meilenstein der Demokratiegeschichte, der deutsche Weg zur bürgerlichen Revolution von 1848 ab. Der Weg von Hambach nach Frankfurt a. Main wird von der zweiten Demagogenverfolgung geprägt. Im staatlichen Innenverhältnis des Deutschen Bundes bekommt das Gefüge Metternichscher Ordnung bedenkliche Risse.

„Der Zug zum Hambacher Schloss am 27. Mai 1832“. Federlithographie, Erhard Joseph Brenzinger 1832 | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

1832

Das Fest zu Hambach · „Schwarz – Rot – Gold“ · Meilenstein der deutschen Demokratiegeschichte

Feierliches Freiheitsfest und bis dahin die größte Kundgebung in den deutschen Ländern in einer Zeit sozialer Not. Ausgerichtet um den Jahrestag der bayrischen Verfassung zu feiern. Vom „Deutschen Preß- und Vaterlandsverein“ als Fest mit Festessen in „geschlossener Gesellschaft“ organisiert um das behördliche Verbot größerer Versammlungen zu umgehen.

Der Verein mit 5000 Mitgliedern weithin, vorallem im Süden Deutschlands und in Mitteldeutschland, durch seine publizistische Reichweite bekannt, bestimmt mit seiner Einladung zum „Nationalfest der Deutschen zu Hambach“ die politischen Inhalte des Festes:

Kundgebung gegen die allerorts verhasste „Restauration“ im „Deutschen Bund“. Forderungen nach der nationalen Einheit aller Deutschen, nach persönlicher und politischer Freiheit, nach demokratischer Mitbestimmung und nach Pressefreiheit.

Ungefähr 30.000 Festgäste, viele im Sonntagsstaat, viele in altdeutscher Tracht. Männer und explizit eingeladene Frauen ziehen in Freudenstimmung an einem sonnigen Sonntagmorgen im Mai mit ihren schwarz-rot-goldenen Fahnen zur Schlossruine bei Hambach oberhalb Neustadt an der Hardt. Darunter Studenten, Handwerker, Bauern und Bäuerinnen, nicht nur Deutsche, sondern auch Fremde. Polen, Franzosen, Italiener.

Polen, Flüchtlinge nach dem „Novemberaufstand“ gegen Russland, ziehen ab 1831 zu Zehntausenden gegen Westen, meist nach Frankreich ins Exil („Große Emigration“). Auf Hambach als Freiheitshelden empfangen, sieht man die Fahnen „Weiß – Rot“. Akklamiert werden Freiheitskampf und Sieg der Griechen gegen das türkische Joch (1829), der Kampf gegen den Despotismus in Italien und in Spanien sowie Rufe nach Europa.

Der „Deutsche Vaterlandsverein zur Unterstützung der freien Presse“ fordert auf dem Hambacher Fest die „Wiedergeburt Deutschlands in einem freiheitlichen Europa“. Der Jurist Johann Georg August Wirth spricht sich in seiner Festrede für die „Vereinigten Freistaaten Deutschlands“ und „Das conföderirte republikanische Europa“ aus. Der Jurist Philipp Jakob Siebenpfeiffer schließt seine Rede mit dem Bekenntnis:

„Es lebe das freie, das einige Deutschland! Hoch lebe jedes Volk, das seine Ketten bricht und mit uns den Bund der Freiheit schwört!  Vaterland – Volkshoheit – Völkerbund hoch!“

„Schwarz – Rot – Gold“ wird hoch auf der Turmruine gehisst und wird zur „Deutschen Urfahne“. Die Rufe nach einer Verfassung für alle Deutschen sind fortan nicht mehr zu unterdrücken. Die „Grundrechte des deutschen Volkes“ werden in der „Verfassung des Deutschen Reiches“ („Frankfurter Reichsverfassung“ oder „Paulskirchen-Verfassung“) am 28. März 1849 durch die verfassungsgebende deutsche Nationalversammlung als Reichsverfassung verkündet (Abschnitt VI der Verfassung). Sie treten nie in Kraft.

Was der „Press- und Vaterlandsverein“ auf Hambach erreicht hatte, war die breite Auseinandersetzung wie die erstrebten Ziele durchzusetzen wären. Die Positionen waren unterschiedlich: entweder legal oder revolutionär. Diese Frage war zum Tage nicht zu entscheiden, weil es an organisatorischen Strukturen mangelte. Die wären mit Bedacht erst aufzubauen.

„Frankfurter Wachensturm 1833“. Farbholzschnitt, Francois Georgin. Reproduktion | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

1833

Frankfurter Wachensturm

Von Frankfurt am Main, dem Sitz des Deutschen Bundes, soll weitreichend in den Ländern ein Aufstand ausgehen um die deutsche Nationalbewegung schließlich revolutionär zum Erfolg zu führen. Solches Unternehmen war bereits von einigen Burschenschaftern zu Hambach gedacht, fand aber keinen Konsensus.

Wenige Dutzend Burschenschafter planen und führen am 3. April 1833 den Sturm auf die Polizei – Hauptwache und die Konstablerwache in Frankfurt durch. Sie müssen die Waffen niederlegen, weil sie anders als erhofft zu wenig Unterstützung seitens anderer Kommilitonen und der lokalen Bevölkerung erfahren. Der Angriff bleibt nicht geheim und so können die Behörden dem Sturm ein Wachbataillon entgegenstellen.

Trotz des Scheiterns der Tat, die die Festsetzung der Mitglieder des Deutschen Bundes im Sinn hatte, bringt sie den Studenten im Nachgang sehr große Zustimmung in den deutschen Ländern.

„Göttinger Sieben“. Wilhelm Grimm, Jakob Grimm, Wilhelm E. Albrecht, Friedrich Ch. Dahlmann, Georg G. Gervinus, Wilhelm Weber, Heinrich Ewald. Lithografie Eduard Ritmüller, 1837/38. | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Zweite Demagogen – Verfolgung

Unter dem Eindruck der Julirevolution in Frankreich, dem Hambacher Fest, das die Regierungen an das Wartburgfest erinnert, greift Metternich nach dem Frankfurter Wachensturm ein. Der Deutsche Bund setzt eine zweite Demagogenverfolgung in Gang, die noch heftiger ist als die erste und besonders Studenten und Professoren sowie andere Intellektuelle trifft. Es tritt eine rigorose Pressezensur in Kraft.

Dichter wie Uhland, Hoffmann von Fallersleben, Büchner, Reuter und Heine kommen unter Druck, werden bespitzelt, diskreditiert, verfolgt oder fliehen ins Exil. In Hannover protestieren 1837 sieben Göttinger Professoren, die sog. „Göttinger Sieben“, darunter die Gebrüder Grimm, gegen einen Verfassungsbruch des Königs. Sie werden allesamt abgesetzt und ausgewiesen. Im „Deutschen Bund“ werden nun schonungslos heftige Strafen über Beteiligte und Unbeteiligte verhängt.

Der nachmals berühmte plattdeutsche Dichter Fritz Reuter wird zu einem der vielen Opfer. Nur weil er der Burschenschaft angehört, wird er wegen „Hochverrates“ zum Tode verurteilt und später zu dreißig Jahren Festungshaft „begnadigt“. Reuter schreibt „Ut mine Festungtid“:

„Dit was ’ne lange, lange allmähliche Dodquälerei, t‘ giwwt man wenig Menschen in de Welt, de en Begriff davon hewwen, wat dat heit, wenn ener up Staatskosten langsam tau Dod quält wird. Un wat hadden wi denn dahn? Nicks, garnicks! Blot redt hadden wi von Dütschlands Friheit und Einigkeit.“

„Germania auf der Wacht am Rhein“. Öl auf Leinwand, Lorenz Clasen 1860. Kaiser Wilhelm Museum Krefeld | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

1840

Die Rheinkrise

Auf dem Wiener Kongress musste Frankreich die linksrheinschen Gebiete abtreten. Nun fordert es wieder eine Grenze bis zum Rhein und rüstet militärisch auf. König Louis Philippe ist in Frankreich nicht beliebt, weder beim alten Adel, dem er nicht ebenbürtig ist, noch bei der vernachlässigten arbeitenden Bevölkerung, die keinen König möchte. Der König sucht deshalb außenpolitisch abzulenken und findet Zank am Rhein.

Zur kriegerischen Eskalation mit dem Deutschen Bund kommt es nicht, führt jedoch zu massiven intellektuellen Auseinandersetzungen, zur antifranzösischen Stimmung weit im Lande und zur Stärkung des deutschen Nationalgefühls.

Gerade in dieser Zeit entstehen viele patriotische Texte, Dichtungen und Lieder wie das „Rheinlied“, 1840, Die Wacht am Rhein“, 1840 oder „Das Lied der Deutschen“, 1841.  Die Rheinkrise also stärkt das deutsche Nationalgefühl nachhaltig und führt zu einer mythischen Verklärung des „Deutschen Rheins“, den fortan eine gerüstete Germania bewacht.

Farblithographisches Plakat, Emil Orlik 1897 für Gerhart Hauptmann’s Drama „Die Weber“ | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

1844

Schlesischer Weberaufstand

Der „Aufstand der Weber“ in Oberschlesien gilt stellvertretend für das miserable Leben der Arbeiter und Bauern, ihrer Familien, der Frauen und besonders der Kinder folglich der „Industriellen Revolution“ in den deutschen Ländern im Vormärz. Man spricht vom „Pauperismus“, der Verarmung und kläglichen Armut weiter Teile in der Bevölkerung.

Es ist die Zeit des anhebenden bürgerlichen Kapitalismus mit seinen Auswüchsen und Folgen, wie sie bereits aus England bekannt sind.

Wo die mechanischen Webstühle rattern, werden die Handweber brotlos. Die Zahl der Fabrikarbeiter wächst unablässig. Frauen und Kinder treten in ihre Reihen. Sie kosten weniger. Die Löhne sinken. Die Arbeitszeiten werden länger um die Familien ernähren zu können. Weil der Mann dem Fabrikanten teurer kommt, sitzt er zu Hause, besorgt das Haus. Die Familie wird auf den Kopf gestellt. Weil der Lohn nur für Kartoffeln und Haferbrei reicht, der Taler für Brennholz kaum reicht, sind Häuser vom Keller bis unter das Dach bewohnt.

Anfang der vierziger Jahre kommen für die Textilindustrie in Deutschland schlechte Zeiten. Das führt zur Arbeitslosigkeit oder noch weniger Lohn. In dieser verzweifelten Lage stürmen die Verzweifelten Fabriken und zerstören Webstühle und Einrichtungen. Die Revolte der Weber in Peterswaldau und in Langenbielau lässt die Regierung blutig niederwerfen. Es gibt Tote und Verwundete.

Die Weberunruhen machen die Regierungen im gesamten Deutschen Bund auf die Not aus der sie erwachsen aufmerksam, doch geholfen wird den Webern nicht.

Kurz danach veröffentlicht Heinrich Heine das politische Gedicht „Die armen Weber“, ein brisanter Sozialprotest, der die politische Misere aufzeigt. Es wird prompt wegen „seines aufrührerischen Tons“ verboten.

Der schlesische Dichter Gerhart Hauptmann beschreibt in seinem Drama „Die Weber“ 1892 die Not, Verelendung und Verzweiflung von Menschen am sozielen Abgrund. Sie sind kollektive Opfer miserabler Lebensbedingungen, denen nicht zu entkommen ist und aus denen sie auch nicht herausgeführt werden. Es ist eine Sozialanklage, die ein Beben auslöst. Die Aufführung wird zunächst polizeilich verboten, fast 50 Jahre nach den Ereignissen!

Gerhart Hauptmann erhält 1912 den Nobelpreis für Literatur „in Anerkennung seiner herausragenden Leistungen im Bereich der dramatischen Dichtung.“ Dazu zählen auch „Die Weber“, veröffentlicht 1892.

Die revolutionären Märztage 1848 in Berlin. Eine Barrikadenszene | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

1848

Die Märzrevolution

 

FEBRUARREVOLUTION IN PARIS

Seit 1830 hat Frankreich eine Verfassung, die auf Volkssouveränität beruht. Allerdings ist durch das Zensuswahlrecht nun das reiche Bürgertum der Herr im Staat. Radikale Gruppierungen stemmen sich gegen die Politik des  „juste milieu“ des Bürgerkönigs, das von der Raison des Ausgleich der Gegensätze geleitet ist. Im Februar 1848 kommt es in Paris zur Revolution des „Proletariats“.

Unzufriedene Arbeiter und Kleinbürger fühlen sich vom mächtigen Besitzbürgertum um die von der Julirevolution verheissenen Früchte betrogen, sie fordern Teilhabe und das „allgemeine Wahlrecht“. Linke Bürger stellen den bürgerlichen Eigentumsbegriff in Frage und fordern „gerechten und gleichen Lohn für Alle“. Radikale Stimmen folgen der Losung „Eigentum ist Diebstahl“. Die Regierung verbietet die Demonstrationen. Das Volk, die Kleinbürger und die Arbeiter, errichtet Barrikaden. Die Nationalgarde weigert sich zu schießen. Der bei dem einfachen Volk so verhasste Bürgerkönig muss am 24. Februar 1848 abdanken und flieht. Die Revolution ist augenfällig sozialistisch geprägt. Zum ersten Mal spricht man vom „Proletariat“ und von „Klassenkampf“. Das unterscheidet die Februarrevolution in Frankreich von der rein bürgerlich geprägten Revolution in den deutschen Ländern im März 1848. Als in Deutschland die Nachricht von der Revolution eintrifft, zündet der Funke zur Märzrevolution, zuerst in Wien und wenige Tage später in Berlin.

 

DIE BÜRGERLICHE MÄRZREVOLUTION

Am 18. März 1848 bricht die bürgerliche Revolution in Berlin los. Barrikadenkämpfe zwischen den preußischen Truppen und „Bürgern aller Stände“ fordern blutige Opfer. Ihre Toten werden vor dem Deutschen Dom aufgebahrt. Sie werden sodann auf den Schlosshof gebracht. Die Menge ruft nach dem König. Als der König erscheint wird gerufen: „Hut ab!“ König Friedrich Wilhelm IV. verneigt sich vor den mit Blumen und Lorbeer geschmückten Toten. Er verspricht „Preußen geht fortan in Deutschland auf“.

In Wien sind die Zeiten lange schon reif für die Revolution. Tschechen und Ungarn fordern Autonomie und die Italiener die Loslösung von der Monarchie. Am 13. März demonstrieren Studenten und Bürger „nieder mit Metternich“. Sie rufen nach einem einigen deutschen Staat und erringen den ersten Sieg der bürgerlichen Revolution. Metternich wird vom Kaiserhaus entlassen. „Schwarz – Rot – Gold“ weht weithin vom Stephansdom und weht auch von der Hofburg.

Infolge der spontanen Ereignisse der bürgerlichen Märzrevolution ist der Deutsche Bund wie hypnotisiert und willenlos. Aus den ersten gesamtdeutschen allgemeinen Wahlen formiert sich das „Frankfurter Vorparlament“. Auf dessen Antrag ordnet der Bundestag die Wahl zur deutschen Nationalversammlung an und löst sich auf.

„Sitzung der Nationalversammlung in der Paulskirche 1848“. Kolorierte Zeichnung, Ludwig von Elliott 1848. Historisches Museum Frankfurt | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

1848-49

Nationalversammlung der Paulskirche zu Frankfurt

Verfassung des Deutschen Reiches · „Die Grundrechte des deutschen Volkes“

Erstes gesamtdeutsches Parlament. Die Paulskirchenversammlung, die „Wiege der deutschen Demokratie“. Erste Verfassung sowie Grundrechte für alle Deutschen. Die Farben des Deutschen Reiches sind Schwarz – Rot – Gold.

Gewählter Präsident der Nationalversammlung ist Heinrich Freiherr von Gagern. Von der Nationalversammlung gewähltes Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches ist der Reichsverweser Erzherzog Johann von Österreich.

Die Nationalversammlung beginnt im Juli 1848 mit den Beratungen der Grundrechte. Partikularismus und Absolutismus waren zu eradizieren, die Zuständigkeiten zu klären („Reichsrecht bricht Landrecht“). Grundrechte hatten allen deutschen Staatsbürgern Gleichheit, Freiheitsrechte und Rechtssicherheit zu garantieren. Sie werden schließlich am 27. Dezember 1848 nach langen Beratungen als Gesetz verkündet.

Die Beratungen zur Reichsverfassung beginnen im Oktober 1848. Sie sieht am Ende einen deutschen Bundesstaat mit verhältnismäßig starker Zentralgewalt vor, der die  Länder unterstehen. Das Regierungssystem ist parlamentarisch, die Ministerien sind dem Parlament verantwortlich. Reichsoberhaupt ist der Kaiser. Er vertritt das Reich nach außen und hat den Oberbefehl über die Wehrmacht. Er ernennt die Minister des Reiches. Der Reichstag besteht aus dem Volkshaus, das von allen deutschen Bürgern in gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt wird, und dem Staatenhaus, das aus Vertretern der einzelnen Bundesstaten besteht. Die Farben des Deutschen Reiches sind Schwarz-Rot-Gold. Die Verfassung des Deutschen Reiches wird am 23. März 1849 beschlossen.

Die „Deutsche Frage“. Verhandlungen um die „Deutsche Frage“, i.e. „Großdeutsche Lösung“ versus „Kleindeutsche Lösung“, die letztendlich die „Kleindeutsche Lösung“ ohne das „Kaisertum Österreich“ ergibt. Entscheidungsgrundlagen:

Das Deutsche Reich soll die deutsch-österreichischen Gebiete umfassen, keinesfalls die nichtdeutschen Länder im Kaisertum Österreich. Felix Fürst zu Schwarzenberg, Ministerpräsident in Wien, erhebt den Anspruch der österreichen Monarchie auf den Fortbestand in seiner gesamtstaatlichen Einheit. Den Vorschlag v. Gagerns, das Reich solle mit Gesamtösterreich eine beständige Staatenkonföderation bilden, lehnt er ab.

Scheitern der Paulskirche. Am 28. März 1849 wird Friedrich Wilhelm von Preußen von der Nationalversammlung der Paulskirche zum „erblichen Kaiser“ gewählt. Er lehnt die deutsche Kaiserwürde unter Berufung auf seine im Gottesgnadentum begründete monarchische Legitimation ab. Erstarken der alten reaktionären Kräfte im Deutschen Bund, insbesondere auch im „Kaisertum Österreich“.

Vor der Paulskirche am Einheitsdenkmal, eingeweiht am 18. Oktober 1903, dem 90. Jahrestag des Völkergefechtes bei Leipzig, findet man Ernst Moritz Arndt’s letzten Reim seines Gedichtes „Aus Frankfurt weg!“, Mai 1849:

„Wir sind geschlagen, nicht besiegt, in solcher Schlacht erliegt man nicht.“

 

Der Versuch auf parlamentarischem Wege Einheit und Freiheit für die Deutschen zu schaffen, scheiterte 1849 an den erstarkten alten Gewalten und auch am „Deutschen Dualismus“. Die Bestimmungen bezüglich der Grundrechte, die die Reichsverfassung vom 28. März 1849 vorsah, überdauerten die Zeiten.

Sehr lange abhandengekommen und wieder erstritten, wurden sie erneut in Gesetze geschrieben. Erinnern wir ihr Werden und halten wir stets das alte Vermächtnis hoch. Die Grundrechte dürften uns zu keiner Zeit „selbstverständlich“ sein. Mit ihnen auf das Engste verbunden sind die burschenschaftlichen Farben „Schwarz –  Rot – Gold“!

GP

„Kultureller“ Vormärz

Grazer Akademische Burschenschaft Carniola

seit 1884

JOURNAL / VORMÄRZ (II)

Daten zum „kulturellen“ Vormärz (1815-1848)

HISTORISCHER HINTERGRUND – BÜRGERLICHES BEWUSSTWERDEN

Am 6. August 1806 war das seit dem Jahr 902 bestehende Sacrum Romanum Imperium (SRI) mit der Niederlegung der Reichskrone durch den Deutschen Kaiser Franz II. Geschichte.

Während das Reich (SRI) nach dem „Westfälischen Frieden“ 1648 weitgehend Frieden in Europa stabilisieren konnte, begann ab Mitte des 18. Jahrhunderts mit dem „Österreichischen Erbfolgekrieg“ 1740-1748, den beiden „Schlesischen Kriegen“ und dem „Siebenjährigen Krieg“ 1756 – 1763 ein allmählicher Machtverlust. Nicht aufzuhaltender Untergang stand im Zusammenhang mit den überlebten, absolutistischen Machtstrukturen.

War man in den deutschen Ländern von den „Errungenschaften der Französischen Revolution“ und der ersten Republik der Franzosen als der neuen Staatsform und anfangs auch von Napoleon beeindruckt, änderte sich die Stimmung durch seinen Staatsstreich gegen die Republik am 9. November 1799. Desillusion machte sich breit als Napoleon am 2. Dezember 1804 sich sebst zum erblichen Kaiser der Franzosen (L’Empereur des Français) krönte. Papst Pius VII. folgte der „Einladung“ zur Kaiserkrönung, hoffte er doch die zuvor säkularisierten Territorien seines Kirchenstaates wieder zu erhalten. So gab er in der Kathedrale „Notre-Dame de Paris“ Napoleon Bonaparte I. die apostolische Legitimation:

„Vivat in aeternum semper Augustus!“

Uralter Segensruf bei der Kaiserkrönung des Frankenkönigs Karl des Großen in Rom am Weihnachtstag des Jahres 800 und der Römisch – Deutschen Kaiser im Mittelalter.

Kaiser Napoleon veränderte in den folgenden Jahren mit militärischen Mitteln und mit politischer Macht die meisten Staaten und das Machtgefüge in Europa. Der Code Civile von 1804 (später „Code Napoleon“), der sich von der Doktrin der Naturrechte, aus dem klassischen Liberalismus, dem Denken der Vernunft, der Trennung von Kirche und Staat, kurz aus den philosophischen Ideen und politischen Formulierungen der Aufklärung herleitete, wird im Macht- und Einflussbereich des „Empire“ geltendes Recht und bleibt es fortan weitgehend.

Diese politisch brisante Zeit, von der Revolution in Frankreich über das Premier Empire Napoleons (1804-1815) unter seiner imperialen Devise „Honneur et Patrie“ („Zur Ehre des Vaterlandes“) bis zu seinem Fall, stößt in der Folgezeit in Europa die Tür zu einem „nationalen Bewusstwerden“ der Menschen auf, das unter dem „Leitstern der Freiheit“ steht und für die deutschen Länder in den „Vormärz“ führt.

Das Bewusstwerden zum Bewusstsein der Deutschen als Nation fand im „Vormärz“ nicht nur durch die  bürgerliche, revolutionäre Freiheitsbewegung statt, sondern wurde auch vom politisch orientierten, kulturellen Schaffen der Zeit getragen. Die kulturgeschichtliche Epoche des Biedermeier (1815-1848) kann nicht allein nur mit der „Romantik“ als „geistesversonnene“ künstlerische Ausdrucksform assoziiert werden oder gar nur auf die bürgerliche Wohnstube des unpolitischen Herrn „Gottlieb Biedermaier“ bezogen bzw. reduziert werden. Die Formulierung „kultureller“ Vormärz trifft demnach die weit im Bürgertum verankerte politische Gesinnung und das politisch orientierte, kulturelle Wirken im „Vormärz“. Aus der langen Reihe der Geistesschaffenden, die sich Wege zu anderen Normen der gesellschaftlichen Ordnung wünschten, werden, exemplarisch nur, einige benannt: 

Beitrag kommt bald

Menschenrechte

Grazer Akademische Burschenschaft Carniola

seit 1884

JOURNAL / MENSCHENRECHTE

„Die Vernunft genügt sich selbst.“  Anaxagoras

Chronik der Menschenrechte

Gleiche Menschenrechte für Alle

Formulierte Vorstellungen, gültig nach einer Rechtsordnung, in Gleichheit und in Freiheit zu leben, gehen in der schriftlichen europäischen Überlieferung in die frühe Zeit des klassischen Altertums zurück als Philosophen und Staatenlenker dachten, welcher der „Ideale Staat“ wäre.

Homer und Hesiod  ·  Olympische Götter

Die patriarchalische Monarchie, begründet in der kulturellen Tradition und legitimiert durch den Götterglauben, war die älteste Staatsform der Hellenen. Zeus selbst habe dem König Agamemnon, dem Herrscher über die Achäer, das Skeptron (σκῆπτρον), den Stab der Macht, verliehen sowie die allgültigen Rechtssatzungen der Themis (Θεμίστη), Frau des Zeus, Göttin der Sitte, der Gerechtigkeit und Ordnung sowie der Philosophie. So erfahren wir es bei Homer aus der „Ilias“ und der „Odyssee“ und bei Hesiod aus dessen „Theogonie“. Egal der umstrittenen „Homerischen Frage“ in aller Homer-Philologie, sind beide homerischen Epen (ἔπος – Vers, Erzählung) die ältesten Werke der griechischen Dichtung und der europäischen Literatur. Sie sind vor dem 7. Jhdt. entstanden, möglich auch zum Ende des 9. Jhdt. als die Griechen ihre vokalische Alphabetschrift bereits verwendet hatten.

Die homerische Dichtung bringt durch ihre unvergängliche Schönheit Freude und das allein ist ihre Angelegenheit. Sie hat nicht das Anliegen Mythologie zu erzählen, wie die epischen Dichtungen des Hesiod, auch nicht die Religion, Rechtsgelehrsamkeit oder Erziehung zu vermitteln. Gleichwohl ist dem homerischen Werk zu entnehmen, dass man sich bereits im 8. Jhdt. mit dem Staat, mit dem Recht, mit der Ordnung in der Gemeinschaft auseinandergesetzt hat. Da die homerischen Epen in mündlicher, epischer Tradition stehen, sind sie Mittler zwischen zwei Jahrtausenden. Sie vereinen legendenhaft ein mythisches, heroisches Bild mykenischer Vergangenheit mit der ionischen Gegenwart.

Die in den homerischen Epen erkannte Grundhaltung in Bezug auf die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Religion spiegelten die bestehenden Verhältnisse ihrer Entstehungszeit. Sie festigten die Wertegemeinschaft aller Hellenen fortan. Der homerische Gott (θεός) entsprach der anthropomorphen Vorstellung. Er war das Idealbild des Menschen, geschaffen aus der Erkenntnis menschlicher Schwäche. Die Beziehung zwischen Gott und Mensch war anthropozentrisch. Er erwartete die göttliche Hilfe durch die Opferbitte, nicht durch Anbetung.

Beitrag kommt bald …

Die Zukunft denken …

Grazer Akademische Burschenschaft Carniola

seit 1884

JOURNAL / DIE ZUKUNFT DENKEN …

„Medio tutissimus ibis.“  Ovid, Metamorphosen II, 137

Die Zukunft denken …

Menschen sind besorgt. Sie fragen wohin die Zeitenreise führen mag. Niemand in Europa möchte wieder Krieg, obwohl er an den Rändern Europas sinnlos, die Würde des Menschen verachtend, wieder tobt.

Überbevölkerung, sozio – ökonomische Verwerfungen, Hegemoniestreben von Staaten, Intoleranzen von Religionen und Egoismen führen zu einer „Realpolitik“ der kurzfristigen Zweckmäßigkeit, die für sich alleine nicht zum Wohle der Welt agieren vermag. Die Realpolitik greift zu kurz. Sie verliert sich oft im Momentanen, anstatt darüber hinaus das Große und das Ganze in das Auge zu fassen, um die Zukunft der Menschen in Freiheit und in Frieden nachhaltig zu denken.

Menschen sind besorgt. Sie beobachten eine Abwertung von traditionellen Werten und eine Aufwertung von egoistischen Hedonismen. Unseren Demokratien, die uns per Verfassung freies Wahlrecht, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltentrennung, freie Marktwirtschaft, Menschenrechte, Bürger- und Freiheitsrechte garantieren, freie Presse ermöglichen, wären heute mehr „normative Diskurse“ zu wünschen.

Wie anders als dadurch kann eine „plurale Gesellschaft“ erreicht werden um sie in Zukunft mehrheitlich von der auf Werten basierten Ordnung nachhaltig zu überzeugen? Demokratisch geführte, maßgebende Diskurse verfolgen die Ziele Menschen nicht alleine nur zu orientieren. Bürger sollen die Grundwerte nicht nur „konsumieren“ sondern bereit sein sie zu verteidigen und weiterzuentwickeln.

Sittliche Werte müssen an den Schulen mit Nachdruck vermittelt werden. Sie sind für das Demokratieverständnis fundamental. Parallel dazu müssen die Jugendlichen in die Lage versetzt werden können, falsche Informationen in den sozialen Medien zu erkennen und kritisch zu filtern. Der bedrohlich zunehmenden destabilisierenden Agitation, woher und wie auch immer, neuerdings via „künstliche Intelligenz“, muss mit tauglichen Maßnahmen konsequent und effizient begegnet werden.

Menschen sind besorgt. In der Hoffnung auf ein wirtschaftlich besseres Leben und auf Freiheiten kommt es zum Exodus von vielen Menschen aus ihren angestammten Ländern. Das trifft nun in den Zielländern zusehends auf Unverständnis und auch auf Widerstand.

Das Problem kommt zunächst unmittelbar auf der so sensiblen kommunalen Ebene an und überfordert aufgrund seiner großen Dimension viele Bürger. Das nicht nur ökonomisch, sondern unbestritten in der Wahrnehmung des „Fremden“ und des „Unwägbaren“. Man sollte dem zur Folge verstehen wollen, dass die Menschen die „heimatliche Scholle“ bedroht sehen und diese nicht ohne Vorbehalt mit so vielen Menschen aus fremdartigen Kulturen teilen wollen.

Die „Integration“, später im idealen Fall auch „Inklusion“, beides soziologisch „Einbeziehen“ in eine bestehende Kultur und Gesellschaft mit dem sozialpolitischen Ziel eine umfängliche und weitgehend akzeptierte Wertegemeinsamkeit zu erreichen und eine Werteerhaltung zu gewährleisten, ist ein nicht einfacher und sehr langer, aktiver Prozess. Soll er denn gelingen, setzt er sowohl den permanent „bemühten Willen“ des Kanditaten als auch demokratisch bestimmtes „Wollen“ der aufnehmenden Gesellschaft voraus.

Für den im Lande zunächst „Fremden“ gelten die „Pflichten des Gastfreundes“, des „Hospes“. Das gilt ohne Ausnahme für alle also, die „von Freunden als Gäste“ mit „Gastfreundschaft“ aufgenommen werden. Wird die Gastfreundschaft seitens des Gastes jedoch missachtet oder misslingt der lange Prozess des gastfreundlichen Einbeziehens in eine existierende Ordnung von gemeinsamen Werten, führt er von selbst zur „Exklusion“ oder „Separation“, oft auch zu den als fremd empfundenen und problematischen „Parallelkulturen“.

Wider die Fliehkräfte

Wir sehen viele Veränderungen und auch manche Bedrohungen. Seien sie in unserer Gesellschaft, bei der Sprache und Kultur, seien sie beim Klima und der Natur – unserem unmittelbaren Lebensumfeld also. Dem Staat und jedem Bürger sollte der Schutz dieser Werte dringlich sein. Jetzt und nachhaltig, das wäre das erste und allerbeste Anliegen.

Starre, im Alten verwurzelte Ideologismen ohne die Bereitschaft zu demokratischem Konsens, sich selbst gefälliger Populismus, der eigennützige Protektionismus, führen nicht in eine ausgewogene und friedvolle Zukunft. Im Übrigen ist Demagogie sehr verfänglich. Sie ist ein tarnendes Mittel um eine freie, demokrtische Gesellschaft zu verunsichern und ihre Grundwerte zu destabilisieren.

Es ist unbestritten das Recht der Jugend mit eigenen Vorstellungen Zukunft mitzugestalten und Ziele zu formulieren. Auch dazu ist ein belastbarer Ausgleich zwischen den Generationen notwendig. Dieser Konsens zwischen Bewährtem und Innovativem setzt also eine fortwährende, verträgliche Anpassung voraus. Solchem Prozess, soll er denn gelingen, liegt die Werteschätzung und Werteschöpfung gleichermaßen zugrunde. Der Kern des Gemeinwesens muss gesund, einig und „massedicht“ sein um Fliehkräften mit Erfolg entgegenzuwirken.

 

Arkadien und Platons Staat

Man warte nicht auf ein glückseeliges Arkadien, das es absehbar nicht geben wird, wie ebensowenig den „idealen Staat“. Vorallem, man künde von ihnen, will man mehr erreichen, nicht belehrend in einer fremden Welt, die davon nichts wissen will. Aber, man arbeite beharrlich in eigener Welt die eigenen Werte zu schützen und zu mehren. Die Achtung in der Welt kann man durch Argumente gewinnen, die im eigenen Haus, im Vaterland zuerst überzeugen.

„Hoffe nicht auf Platons Staat, sondern sei zufrieden mit dem kleinsten Schritt, wenn es nur vorangeht. Und achte auch ein solches Ergebnis nicht gering, denn die Haltung der Menschen wirst du nicht ändern.“

Marc Aurel, Selbstbetrachtungen IX, 29 

 

Jan Frans van Bloemen gen. „Orizzonte“ (1662-1749). Arkadische Landschaft, Öl auf Leinwand. Prov. Palazzo Borghese, Rom | Bild/Rechte: privat

GP