Unsere Prinzipien

Grazer Akademische Burschenschaft Carniola

seit 1884

UNSERE PRINZIPIEN

„Allein, nur, wer Gesetz und Brauch

Der Heimat achtet und Ehre auch

Der Götter beschworenem Recht erweist,

Nur den in der Stadt man ehrt und preist.

Doch friedlos sei, wer dem Bösen gesellt

Mit frechem Trotz, in aller Welt!

Nie sitz‘ solch Frevler an meinem Herde

Und niemand im Haus ihm Freund je werde.“

 

Sophokles, Antigone

Wir stellen uns vor

Wir, die „Akademische Burschenschaft Carniola“, sind seit je ein freier Werte- und Lebensbund. Stolz tragen wir die Farben „Schwarz – Rot – Gold“ als das Symbol der Freiheit und der Demokratie für die die deutsche Burschenschaft seit Anbeginn herausbildend eingetreten ist. Wir pflegen die studentische Mensur in Tradition als Ausdruck unserer burschenschaftlichen, freien Gesinnung.

Wir „Carniolen“ sind unserer deutschen Sprache und Kultur in besonderem Maße verbunden, ehren ihre Geschichte und ihre Denkmäler. Wir sind stolz auf das auf uns gekommene reiche Erbe und wollen es für die Zukunft gewahrt und gemehrt sehen.

Wir vertreten überzeugt die Vorstellung einer wehrhaften Demokratie“ im Land und in einem einigen Europa mit seinen unterschiedlichen Ländern und Regionen. Wir setzen uns für die Pflege der Kulturen und Traditionen, den Erhalt der originären Sprachen und für Vielfalt des Brauchtums ein. Wir stellen uns fest an Seite anderer Europäer, die heute diese Werte und Güter bedroht sehen.

Als akademische Studentenverbindung treten wir für den stets freien Zugang zu unseren hohen Schulen ein. Ein freier Zugang meint auch die Unabhängigkeit von finanziellen Mitteln der Studentinnen und Studenten unseres Landes und meint gleiche Bildungschancen für Studierende, unabhängig vom sozialen Hintergrund.

Wir stehen zum Prinzip der Leistung an unseren Universitäten und zur Autonomie der „Universitas“, der Gemeinschaft aller Lehrenden und Lernenden. Wir haben ein immer waches Auge auf eine exzellente akademische Ausbildung und auf sichere Gewähr der „akademischen Freiheit“ im Sinne des Begriffes und nach dem festen Grundsatz:

„Die Wissenschaft und die Lehre sind frei.“

Wir verteidigen die unantastbare Würde und die Freiheit des Menschen und die Würde und Freiheit unseres Landes. Wir sehen es als unverbrüchliche Pflicht an, die deutsche Sprache und Kulur zu schützen, unsere schöne Heimat und Natur sowie ein friedliches Lebensumfeld der Menschen zu bewahren und die Zukunft mitzugestalten.

Wie wir Carniolen aus eigener Geschichte leidvoll erfahren haben, wenden wir uns gegen Vertreibung und Völkerhass, gegen Diskriminierung und Diffamierung, gegen alle sozio – ökonomische Unvernunft und gegen jegliche Art und Ausprägung von Extremismen:

„Menschenrechte sind höchstpersönliche Rechte und entziehen sich selbst der staatlichen Souveränität!“

Die errungene „freiheitlich demokratische Grundordnung“ ist uns das fundamentale Rechtsprinzip durch das freie Gesellschaft friedvoll funktioniert. Sie hat sich erst über lange und schwere Zeit herausgebildet. Ihr so hoher Wert bedarf, einem Axiom gleich, nicht irgendeines Beweises. So gilt es also sie bedrohende Gefahr zu erkennen und für unsere Grundordnung einzustehen. Die Gewaltenteilung im Staat ist unumstößlich.

Wir sprechen ferner für ein stets freies und unabhängiges Rechtswesen, eine freie und unabhängige Presse, für freie öffentliche Meinungsäußerung, für die Freiheit der Versammlung und für ein demokratisches, allgemeines Wahlrecht bei Wahlgleichheit für alle Staatsbürger. Wir bekennen uns zur umfassenden Landesverteidigung und wir betrachten das Einstehen für das Land als Bürgerpflicht.

Wir, die „Akademische Burschenschaft Carniola“, stellen uns politisch offenen Fragen und besprechen Themen der Zeit. Dabei dienen uns Meinungsvielfalt und die kritische Diskussion dem Prozess besserer Rezeption. Sie fördern so die freie, eigene Meinungsbildung. Frei meint kategorisch die Freiheit des Denkens und der Rede, entsprechend dem Kant‘schen Satz:

„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.“

In Interpretation nach Horaz: „Sapere aude.“, Epist. I, 2,40

GP

Ehre-Freiheit-Vaterland

Grazer Akademische Burschenschaft Carniola

seit 1884

Ehre-Freiheit-Vaterland

Ehre – Freiheit – Vaterland

Wahlspruch der Burschenschaft Carniola

„Ehre – Freiheit – Vaterland“ sind nach einem Wörterbuch anno 1848 heiliger Dreiklang der höchsten Erdengüter: Die persönliche Ehre, die göttliche Freiheit und das irdische Vaterland.

Die deutsche studentische Jugend hatte ihn 1815 nach ihrer Rückkehr aus den napoleonischen Befreiungskriegen zum Wahlspruch der Urburschenschaft zu Jena erhoben. „Ehre – Freiheit – Vaterland“ wurde fortan zum Wahlspruch deutscher Burschenschaften. Obwohl er seit 280 Jahren bekannt ist, er findet sich bereits 1745 in einem Gedicht von Peter Uz und 1810 im Heidelberger „Allgemeinenen Kommersbuch“ im Studentenlied: „Hier, wo in trauter Brüder Mitte“, ist er aktuell.

Weder die Ehre und das Recht auf Freiheit, noch die Vaterlandsliebe sind aus der Zeit. Diese Rechtsgüter sind allen Menschen zuzuerkennen. Selbstbestimmung und das Recht auf identitätsstiftende Kultur, auf lebendige originäre Sprache und auf Heimat können nicht abgesprochen werden und sind nicht zu verhandeln.

Grundfreiheiten und Grundrechte, die nach Vertreibung oder nach Verdrängung nicht mehr zuerkannt werden oder bedroht sind, müssen wieder hergestellt werden und geschützt bleiben. Diese Rechtsgüter müssen für alle Menschen in ihren jeher angestammten Gebieten und Regionen mit geschichtlich gewachsenem Erbe gelten. Dabei sind Anzahl der Menschen und die Größe des heimatlichen Raumes davon unbenommen. Es muss gutes Recht gelten in der alten Heimat wieder sesshaft zu werden, dort unbedrängt leben und sich kulturell entfalten zu können.

Es geht nicht darum Gräben oder Gräber zu öffnen, die heute kaum jemand mehr kennt. Es geht um Aufklärung und den Willen respektvoll miteinander zu leben. Das gilt prinzipiell für alle Staaten, in denen Minderheiten leben und die die Charta der Menschenrechte unterzeichnet haben.

Davon abgesehen muss die Einsicht bestehen, dass die originären Sprachen und Kulturen, von denen allmählich einige in Europa zu verschwinden drohen, das Gebilde jedes Staates bereichern und festigen. Darüberhinaus sind das Erhalten der Sprachen und Kulturen, die liebevolle Pflege von Traditionen und Brauchtum in Gebieten und Regionen, in denen sie sich über Jahrhunderte entwickelt hatten, im Sinne eines freien und einenden Europa.

Europa heute, das auf diese reiche Vielfalt stolz ist, hat ebendie vollumfänglich zu schützen, zu restaurieren und zu geben, wo immer sie bedroht ist. Das nimmt soweit unmittelbar Bezug auf die „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ des Europarates. Dieses multilaterale Abkommen hat das erklärte Ziel geschichtlich gewachsene Regional- oder Minderheitensprachen als das gemeinsame europäische Erbe zu schützen und so den kulturellen Reichtum Europas zu fördern.

Indes setzen nicht alle Vertragstaaten die Bestimmungen der Charta einheitlich um. Soweit es jedoch Staaten gibt, die wider der eigenen Geschichte, Sprachen ihrer Minderheiten im Beitrittsvertrag zur Charta nicht nennen, bestünde bereits im Sinne der Präambel der Charta des Europarates Handlungsbedarf.

Denn, ein ideal gedachtes europäisches Gemeinwesen setzte die (Be)Achtung der originären Kulturen voraus. Und das selbstredend und vorbehaltlos hoheitlicher Grenzen. Bereitwillig, aus freien Stücken bedürfte es weder Gesetze noch Richter. Allein der frohe Klang der Glocken und der freie Schlag der Herzen sängen so, künftig von Mythos und Verklärung frei, gültig und fest aller Heimat wieder von Treue und von Recht (Autonomie der originären Kulturen).

„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo,

sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat.“

Ovid, Metamorphosen I, 89-90

 

IN GELOBTER HEIMAT FREMD …

Wir „Carniolen“ denken an Menschen in der Krain und der Gottschee, denen die amtliche deutsche Sprache nicht gewährt wird, weil sie „heute zu Wenige“ seien. Diesbezüglich sind expressis verbis der „Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ untere Grenzen jedoch nicht vorgesehen.

Fritz von Wille (1860-1941): Die blaue Blume, 1906. Öl auf Leinwand | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Die blaue Blume als zentrales Symbol der Romantik (Novalis). Sie steht für Sehnsucht, Liebe, Treue – für Wanderschaft. In heimischer Natur ist es meist die Kornblume oder die Wegwarte. Stimmungsvoll knüpft von Willes Bild an die literarische Neoromantik (1890-1915) an.

Des Fremdlings Abendlied

Wo bist du, mein gelobtes Land,
Gesucht, geahnt und nie gekannt?
Das Land, das Land so hoffnunggrün,
Das Land, wo meine Rosen blüh’n?

Wo meine Träume wandeln geh’n,
Wo meine Todten aufersteh’n,
Das Land, das meine Sprache spricht,
Und alles hat, was mir gebricht?

Ich übersinne Zeit und Raum,
Ich frage leise Blum’ und Baum;
Es bringt die Luft den Hauch zurück:
„Da, wo du nicht bist, ist das Glück!“

„Des Fremdlings Abendlied“ (letzten drei Strophen). Georg Philipp Schmidt von Lübeck (1766-1849).

Mit das bekannteste Gedicht der Romantik. Vertonung durch Franz Schubert im Lied: „Der Wanderer“ (1816). Eine politische Metapher des Heimatlosen, des Wanderers, des Fremden, des Suchenden, des Unglücklichen in der „inneren Emigration“ im Überwachungsstaat Metternich.

Ehre

Die Ehre des Menschen ist ein erworbener, individueller Wert. Er ist ein nach sittlichen und sozialen Vorstellungen bemessener Eigen- und Selbstwert. Aus ihm leitet sich ein Anspruch auf Achtung ab. In der Wahrnehmung und Beurteilung durch Dritte entspringt dem Wert der Ehre Geltung, Achtung, Ansehen, Anerkennung und Wirkung in einer Gesellschaft. Die persönliche Ehre unterliegt sowohl dem eigenen Maßstab als auch der Bewertung durch Dritte.

Ehre kann mit Begriffen wie Aufrichtigkeit, Treue, Liebe, Mut, Unbeugsamkeit, Stolz, Tapferkeit, Sittlichkeit verwoben sein: Zum Beispiel in Bezug auf Freundschaft, Familie, Kultur, Sprache, Beruf, Geschichte, Gesellschaft, Lebensweise.

Ehre kommt auch, wie dem Dreiklang Ehre – Freiheit – Vaterland abgelesen werden kann, der Heimat, dem Vaterland, dem Staat, der Nation zu. Auch einem hohen Amt, einer Institution, Universität, einer verdienstreichen Persönlichkeit wie einem Politiker, Wissenschafter, Dichter, Musiker, Künstler, auch einer Kompanie oder einem An(ge)denken kann eine besondere Ehre zuteil sein.

Der Burschenschafter stellt sich entgegen jeglicher Form der Ehrenkränkung und -Beleidigung, gegen Diffamierung, Hass und Hetze, wie sie in den elektronischen Medien so leicht möglich geworden sind. Unsere Aufmerksamkeit gilt der Wahrung von Würde und Ehre hilfloser Mitbürger, betagter Menschen, von Kindern und von Frauen, wenn sie Herabwürdigungen des Wertegefühles erfahren. Soziales Denken und Handeln sind urburschenschaftliche Domäne und Pflicht. Das Leben in Würde und Freiheit muss allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein.

Die Demokratie und die Freiheit können nur im stabilen Zustand sozialen Friedens bestehen. Wo ein ausgewogenes soziales Miteinander in Gefahr ist, das lehrt uns die Demokratiegeschichte des griechischen Altertums bereits, besteht die Gefahr der Instabilität und der Spaltung einer freien Gesellschaft, besteht auch die Gefahr einer hereinbrechenden Tyrannis. Dann also verlören Würde und Ehre und Sittlichkeit ihre allgültigen Rechtsbegriffe, unterlägen allein nur der Willkür und den egoistischen Maßstäben Anderer.

 

Die Würde des Menschen als Rechtsbegriff

Die Würde des Menschen ist der als kategorisch erkannte höchste sittliche Wert. Sie kann weder vermehrt noch kann sie vermindert werden.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“  (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG der Bundesrepublik Deutschland).

Sie ist dem Menschen vom Anfang seines Seins mitgegeben, sie besteht über das Sein hinaus weiter fort. Die Würde des Menschen ist durch keine Macht und durch keine Zeit veränderlich. Die Würde des Menschen steht somit über der Ehre, die allemal veränderlich sein kann.

Die „Menschenwürde“ ist speziell in der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie ein umschriebener Rechtsbegriff. Er ist vom allgemeinsprachlichen Begriff der „Würde“ zu unterscheiden.

Freiheit

Wir leben in Europa in unabhängigen Staaten mit gewählten parlamentarischen Demokratien. Vor nicht zu langer Zeit ist in Deutschland die Mauer gefallen und es wurde der eiserne Vorhang zum Osten Europas zerschnitten. Wir haben zwischen den Staaten freien Grenzübertritt, wir haben weitgehende Meinungs- und Pressefreiheit. Mann wie Frau sind per Verfassungen vor den Gesetzen gleich. Das alles scheint selbstverständlich zu sein.

Freiheit, wie sie der Burschenschafter versteht, bezieht sich nicht allein auf die persönliche Freiheit. Freiheit hat immer das freie Gemeinwesen und dessen Recht auf Selbstbestimmung im Sinn. Weder die Freiheit des Einzelnen noch die Freiheit des Gemeinwesens sind uferlos. Sie bedingen sich. Sie haben zunächst die sittlichen Normen zu wahren und Würde und Ehre zu respektieren. So kann weder ein Einzelner noch eine Gruppe unter Berufung auf Freiheitsrechte sich die Freiheit nehmen die Werte Anderer zu verletzen.

Unsere demokratisch frei gewählten Parlamente, Gerichte und eine objektive, freie Presse haben die staatstragende Verantwortung den Bürgern Freiheits- und Persönlichkeitsrechte zu sichern. Es sind diese Rechte, das sollte erinnert werden, für die Burschenschafter unter Verlust ihrer Freiheit gekämpft hatten. Es ist nochmals zu betonen, dass die Sittlichkeit ein streng normativer Wert ist. Sie mag über Zeiten hinweg Veränderungen unterlegen haben und weiter unterliegen.

Allerdings besteht niemals die Freiheit an den existentiellen Grundrechten zu rütteln. Das sind wesentlich die Würde und die Ehre der Person, der Schutz der Familie, der Schutz der Gesundheit und des Lebens. Auf diesen Werten sind freie Gesellschaften und Demokratien gebaut. Sie sind elementare Rechtsgüter und sie stehen unantastbar über den Rechten der Gesellschaft und über den Rechten des Staates insgesamt. Der Staat mit seinen Verfassungsorganen, mit der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt sichern uns und haben uns auch fortan ebendiese Rechte und Werte zu sichern.

Freiheit ist nicht in Stein gemeißelt. Um die Freiheit des Einzelnen und die Freiheit der Gesellschaft zu bewahren, sie vor Zugriff, Einschränkung und vor Manipulation zu schützen, haben Burschenschafter jetzt und künftig, aller Ehren fest, Pflichten zu erfüllen.

„Es ist die Freiheit, die uns Pflichten auferlegt.“  Johann Gottlieb Fichte

Freiheit, Recht, Sicherheit und Wohlstand zu erhalten, zu mehren, ist die Gesellschaft der nächst nachkommenden verpflichtet. Nur ein einiges, von lebender Demokratie überzeugtes Gemeinwesen, das sich des Wertes von Freiheit und von Recht wohl bewußt ist, wird imstande sein künftige Aufgaben aufgrund dieser Gewissheiten und Prämissen zu erfüllen und bewältigen zu können.

„Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand …“

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. „Lied der Deutschen“, verfasst am 26. August 1841 im Exil in Helgoland. Zitat aus der dritten Strophe, die seit 1991 der offizielle Text der Staatshymne der Bundesrepublik Deutschland ist.

Der freie Akademiker sehr im Besonderen muss sich einbringen und muss auf die Gesellschaft aktiv Einfluss nehmen um der Unfreiheit, dem Unrecht, der Manipulation, den Abhängigkeiten und den Egoismen gegenüberzutreten.

So war der Burschenschafter seit jeher unbequem, unbeugsam und ohne Furcht. Das wird er weiterhin sein, um der Freiheit Willen!

Vaterland

Nach allen Wirren der Geschichte haben sich demokratische Staaten zum Europa gemeinsamer Werte gefunden. Europa besteht aus Vaterländern und Menschen verbinden „Vaterland“ mit Heimatliebe, Bekenntnis zur Kultur, zu Brauchtum, Sprache, Mundart und Mentalität. Das steht nicht im Widerspruch zu Europa, das durch Vielfalt seiner stolzen Vaterländer geprägt worden ist und dadurch lebt.

Dem Vaterland Ehre!

Es waren immer Nationalismen, politisch getriebene Agitationen und territoriale Ansprüche, Kämpfe um Ehre und Krone, wirtschaftliche Rivalitäten und Religionen, die Europas Völker gegeneinander blutig aufgebracht hatten.

Es darf nicht vergessen werden, dass entsetzliche Ereignisse und Unrecht die Menschen auf dem Kontinent leidvoll geprägt haben. Das ist seinen Völkern mahnendes Erbe. So gilt es nun Frieden unter den Vaterländern zu haben und Menschlichkeit, Frieden und Freiheit für die Zukunft zu sichern.

Den meisten Menschen ist ungebrochen ihr eigenes Vaterland, ihre Heimat und ihr unmittelbarer Lebensbereich wichtig. Sie wollen, verwurzelt in ihrer Heimat und ohne Bevormundung, stolz und sich ihrer selbst bewußt frei bestimmen können wie sie leben und wie sie die Zukunft gestalten möchten.

Dem Vaterland Freiheit!

Den Vaterländern Europas sind heute so viele Probleme und Herausforderungen gemeinsam, dass sie ihnen wirksam nur im Konsens begegnen können. Allen voran die ungezügelte Zuwanderung und die Sorge um Überfremdung, die so viele Menschen mittlerweile nicht gut heißen. Ebenso aktuell sind Bedrohungen des Kontinents mit Blick auf seine äußere und innere Sicherheit sowie auf seine wirtschaftiche Stabilität und Souveränität.

Will man um ein freies, demokratisches und schützendes Europa Sorge tragen, muss man zuerst dem eigenen Vaterland Frieden und Sicherheit bewahren. Es ist nicht zu fragen was das Vaterland für Einen tun kann, sondern danach was der Einzelne für das Vaterland tun muss. Es gilt zuallererst seinen Menschen, die sich an das halten wollen, was ihnen wichtig, wertvoll und heilig ist. Nur durch den wirkmächtigen Einsatz für das eigene Vaterland werden wir uns auch in der Zukunft freie Heimat leisten können, um durch sie und von ihr Kraft zu beziehen.

Dem Vaterland Ehre und Freiheit!

Alle Kräfte, die wahre Güter und Werte destruieren oder nivellieren, sind dem Burschenschafter verhasst. Sie bedrohen die Würde und die Ehre der Menschen, deren Selbstverständnis und die Freiheit, das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in ihrer Heimat, das Eigentum und die Sicherheit und somit den hohen Frieden im Vaterland, schließlich nicht zuletzt dessen Würde und geprägte Identität.

„Ans Vaterland, ans teure, schließ dich an! Das halte fest mit deinem ganzen Herzen! Hier sind die starken Wurzeln deiner Kraft!“  Friedrich von Schiller

So ist denn das „ideale Vaterland“ Heimat. Begründet seit altersher in der Mühsal zwar, aber in der Freiheit seiner Menschen. Es blüht durch die Last und Kraft treulicher Verantwortlichkeit des Einzelnen, den es schützt und nährt sowie durch Liebe, die es ihm gewährt.

RK / GP

Unser Couleur – Leben

Grazer Akademische Burschenschaft Carniola

seit 1884

UNSER COULEUR – LEBEN

Unser Leben in der B! Carniola

Unser Leben in der Burschenschaft ist fest bestimmt von unserem Wahlspruch „Ehre – Freiheit – Vaterland!“

Er geht sehr weit zurück auf ebendiesen Wahlspruch der Urburschenschaft zu Jena 1815 und das Fest auf der Wartburg 1817. In dieser Begriffsfolge ist er Wahlspruch vieler Burschenschaften.

Ehre bedeutet für uns stets Ehrlichkeit als Selbstwert, aber auch Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit.

Freiheit ist das Recht die eigene Meinung zu äußern, auch wenn sie nicht gefällt oder nicht der allgängigen politischen und der vorgegebenen gesellschaftlichen Richtung entspricht.

„Burschen heraus!“, ein populäres Studentenlied, dessen Text in einem Liederbuch von 1844 spießbürgerliches Verhalten und „alte Zöpfe“ aufs Korn nimmt.

Wir vertreten die Freiheit im Studium, den freien Zugang zu allen Studienrichtungen und die freie Lehre an den Hohen Schulen. Wir verteidigen unsere Grundrechte auf Versammlung, freie Meinungsäußerung, unabhängige Presse und Justiz sowie auf Gewaltenteilung. In unsererer geliebten Heimat Österreich tief verwurzelt, wahren wir Sprache, Kultur und Brauchtum.

Wir sind eine enge Gemeinschaft, der man weit über das Studium hinaus das ganze Leben lang die Treue hält.

 

UNSER CARNIOLENHEIM

Der Mittelpunkt unseres Lebens in der Burschenschaft ist das Carniolenheim. Es besteht aus dem mit altem Holz getäfelten Kneipsaal, Paukboden, den freundlichen Studentenzimmern, Küche, Bar und dem Aufenthaltsbereich. Unser Carniolenheim befindet sich im Herzen der Altstadt, in einem sehr schönen Altbau mit den dafür typischen, hohen Räumen. Alle Räume liegen ruhig. Aufgrund der zentralen Lage ist das Heim an öffentliche Verkehrsmittel unmittelbar angebunden. Ganz aktuell erst haben wir unser Carniolenheim mit Liebe und Aufwand renoviert und modernisiert.

Wir bieten unseren Studenten in unserem Bund günstige Studentenzimmer und eine behagliche Atmosphäre zum erfolgreichen Studium. Wir erwarten jedoch, unser Heim und die studentische Kameradschaft allzeit „treulich“ zu pflegen.

UNSER VERBINDUNGSLEBEN

Einmal in der Woche findet ein Konvent statt. Das ist die Zusammenkunft stimmberechtigter Bundesbrüder bei der sie über Belange der Burschenschaft beraten und demokratisch entscheiden. Regelmäßig laden wir zu Diskussionen, Referaten und zu Vortragsabenden uns Gäste ein.

Bierkrug mit Wappen und Zirkel der „Grazer Akademischen Burschenschaft Carniola“ sowie das Kommersbuch („Bierbibel“) | privat

Im Anschluss an die Veranstaltungen lassen wir den Abend mit einer fröhlichen Kneipe ausklingen. Unsere Kneipe ist ein geordnetes Fest mit bestimmten Regeln.

Mit zum schönsten Teil der Kneipe gehört bei Genuss von bestem Bier und Wein oder auch von alkoholfreien Getränken nach alter Sitte das Singen von traditionellen Studentenliedern in vereinter Runde.

Die Kneipe, an der gerne auch unsere „Alten Herren“ teilnehmen, bietet immer entspannte Gelegenheit ein persönliches Anliegen vertraulich heranzutragen.

Die Kneipe ist eine sehr willkommene Zusammenkunft von Bundesbrüdern, die auf gesellige Weise den Bund stärkt sowie die gegenseitige Unterstützung und auch die sorgliche Verantwortlichkeit fördert.

 

Zu nicht offiziellen Veranstaltungen laden wir gerne unsere Damen. Durch ihre liebe Gesellschaft fühlen wir uns in der trauten burschenschaftlichen Familie wohl. Beliebt sind Grillabende, Wanderungen, Skitouren, Badeausflüge und Segeln.

Feste im studentischen Kalender sind im Sommersemester die Maikneipe und das Stiftungsfest der Burschenschaft Carniola. Im Wintersemester Krambambuli und das weihnachtliche Julfest, bei dem wir uns in besinnlicher Feier zusammenfinden und beschenken.

Darüber hinaus kommen bei uns Bälle und Kulturelles nicht zu kurz. Interesse daran begrüßen wir in jedem Fall und für eine „Freikarte“ findet man immer auch einen spendablen „Alten Herrn“.

UNSER BESONDERER GEIST

Studenten, die in unseren Bund eintreten möchten, machen wir zuerst mit unserem Leben in der Burschenschaft vertraut. Bald versteht man den „besonderen Geist“, der uns umgibt.

Spontan erfährt man aktive Hilfestellung und man freut sich über unsere offene Hilfsbereitschaft. Sei es über ein sehr günstiges Studierzimmer, sei es über eine sichere Begleitung während des Studiums durch erfahrene Bundesbrüder oder sei es auch über die Unterstützung durch unsere „Alten Herren“.

Jeder von uns leiht Jedem von uns sehr bereitwillig sein Ohr, weil wir am zügigen Fortschritt im Studium, an einer stolzen, selbstbewußten jungen Aktivitas, einem efolgreichen akademischen Abschluß und an einer umsorgenden Altherrenschaft interessiert sind.

 

Unsere Burschenschaft sucht stets neue Mitglieder, die unsere Wege mitgehen. Wenn Du Dich mit dem einen oder dem anderen Eckpunkt unseres studentischen Lebens identifizieren kannst, Dich unsere Werte ansprechen, Dich aktiv einbringen und mitgestalten möchtest, so melde Dich gerne unter den angegebenen Kontakten.

Wir freuen uns !

FF / RJ

Schwarz – Rot – Gold

Grazer Akademische Burschenschaft Carniola

seit 1884

SCHWARZ – ROT – GOLD

Schwarz – Rot – Gold

Der Deutsche Dreifarb

„Schwarz – Rot – Gold“ sind die Farben unserer „Burschenschaft Carniola“. Wir tragen sie stolz als Burschenband mit kornblumenblauer Perkussion. Es ist das Band, das unsere burschenschaftliche Treue bindet.

„Schwarz – Rot – Gold“ waren die Farben der deutschen Freiheitsbewegung auf dem Burschentag zu Jena 1818, dem Fest zu Hambach 1832 und in der Paulskirche zu Frankfurt 1848. Sie stehen für „Demokratie und Recht und Freiheit“. Den deutschen Dreifarb, seine Symbolik und den alten burschenschaftlichen Wahlspruch „Ehre – Freiheit – Vaterland“ hochzuhalten, ist der „Grazer Akademischen Burschenschaft Carniola“ ehrenfeste Pflicht in langer Tradition seit 1884.

SCHWARZ – ROT  ·  DIE GRUNDFARBEN  „DERER VON LÜTZOW“

Historisch beziehen sich die Farben „Schwarz und Rot“ auf die Uniformen des legendären „Freicorp von Lützow“, das im preußischen Heer gegen Kaiser Napoleon I. Bonaparte gekämpft hatte. Das Tuch der Uniformen war schwarz eingefärbt und ihre Aufschläge und Vorstöße waren rot. Die Grundfarben der „Schwarzen Jäger“, wie das Freicorps allseits genannt und bekannt wurde, waren demzufolge schwarz und rot.

„Gold“, hergeleitet vom „messinggold“ der Uniformknöpfe, war nicht Grundfarbe der patriotisch heldenhaft verklärten Freischar und kann somit nicht auf das Gold der späteren deutschen Trikolore „Schwarz – Rot – Gold“ bezogen werden.

Aus den napoleonischen Kriegen siegreich zurückgekehrt, wurden Studenten der „Lützower“ Gründungsmitglieder der Urburschenschaft zu Jena von 1815. Stolz trugen sie ihren schwarzen Waffenrock mit den roten Aufschlägen und mit den roten Vorstößen weiter. So lag es nahe, dass die Jenaer Urburschenschaft eine „Deutsche Volkstracht als Feierkleid“, die auch als die „Altdeutsche Tracht“ bekannt war, in ihre Satzung schrieb:

„Schwarzer Waffenrock mit Aufschlägen von rothem Sammet, die mit Eichelblätter von Gold verziert seyn können.“

Das von der Urburschenschaft bestimmte Feierkleid, sive die „Altdeutsche Tracht“, war von der Nationaltracht während der Befreiungskriege geprägt. Die „Deutsche National- oder Volkstracht“ war Ausdruck eines nationalen Denkens und wurde in Aussehen und Schnitt von Friedrich Jahn und von Ernst Moritz Arndt beeinflußt. Sie wurde in der Folge zur „Gesinnungstracht der Burschenschafter“ und von anderen Intellektuellen sowie Kunstschaffenden, die ein wehrhaftes, geeintes und freies deutsches Vaterland ersehnten. In der Zeit der Restauration, insbesonders nach den Beschlüssen von Karlsbad 1819, wurde das Männerkleid der bekennend nationalen, antirestaurativen Gesinnung verdächtig und verboten.

CASPAR DAVID FRIEDRICH UND DIE RÜCKENFIGUREN IN ALTDEUTSCHER TRACHT

Caspar David Friedrich ließ in seinen Gemälden wiederholt die „Altdeutsche Tracht“ symbolhaft erscheinen. Seine Rückenfiguren, suggestiv in romantische Landschaften gesetzt, erinnern nicht nur zufällig an den Waffenrock des „Freicorp von Lützow“, an den Symbolcharakter des patriotischen, alldeutschen Regimentes, das nicht auf Preußens König sondern allein auf das „Vaterland“ vereidigt worden war.

Friedrich war in Dresden dem Dichter Theodor Körner ob dessen patriotischer Begeisterung und Freiheitsliebe in wahrer Freundschaft verbunden. Bekannt sind Darstellungen der patriotischen Tracht in Friedrichs Gemälden, hier exemplarisch nur genannt: „Der Wanderer über dem Nebelmeer“, 1818 und „Zwei Männer in Betrachtung des Mondes“, 1819/20. Sie gelten in der Bilddeutung als stummes, dem Betrachter nicht mißverständliches, politisches Bekenntnis des Malers.

Im Entstehungsjahr des zweiten Bildes wurden die Karslbader Beschlüsse gefasst, die zur „Demagogenverfolgung“ führten. Friedrich malte, was er vor sich sah und was er in sich sah: beides in einem. Seine Rückenfiguren laden den Betrachter ein, sich an deren Stelle zu versetzen, sich bei Betrachtung des Dargestellten mit der Hintergründigkeit auseinanderzusetzen und gegebenenfalls zu identifiziern, ganz gemäß seiner Aussage:

Folge der inneren Stimme und nimm an, was dir zusagt, und lasse anderen, was jenen recht erscheint, aber beachte nichts von allem, denn nicht alles ist für alle!“

1815   ·   ROT – SCHWARZ  ·  DIE URBURSCHENSCHAFT UND IHRE VERFASSUNG

In der Satzung der Urburschenschaft wurden die Farben ihres stolzen Paniers mit „Rot und Schwarz“ festgelegt. Es waren also die Grundfarben derer „Von Lützow’s Schwarze Jäger“. Die „Gründerfahne der Urburschenschaft zu Jena von 1815“ war längsgestreift von links nach rechts, „Rot und Schwarz“ und zu ihrer schönen Zier mit einer golden gefransten Paspelierung umzogen.

Das Gold als umrahmende Zier des Tuches mag der Ursprung des dritten Streifens des Dreifarb „Schwarz – Rot – Gold“ gewesen sein, den die deutsche Freiheitsbewegung auf dem Hambacher Fest im Jahr 1832 als das gemeinsame, Deutschland einende Banner hochgehalten hatte.

 

„Gründerfahne“. Urburschenschaft zu Jena von 1815. „Rot – Schwarz“ von links, längsgestreift

Ernst von Schiller, * 11. 07. 1796 in Jena; † 19. 05. 1841 in Bonn, Sohn des großen Dichters und der Frau Charlotte von Schiller, Corps Saxonia zu Jena, Urburschenschaft zu Jena, Jurist und später Richter am Rheinischen Appellationsgerichtshof, war maßgebend an der Satzung der Urburschenschaft zu Jena 1815 beteiligt. Sein Grabmal auf dem „Alten Friedhof“ in Bonn am Rhein ziert die Epitaphinschrift:

Muß ich wandeln, den nächtlichen Weg? Mir graut ich bekenn‘ es!

Wandeln will ich gern führt er zu Wahrheit und Recht.“

Ernst von Schiller’s Urnengrab mit der Epitaphinschrift. Alter Friedhof in Bonn | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Bezüglich der damaligen Symbolik von „Schwarz – Rot – Gold“ ist gedichtet, geschrieben, nachträglich interpretiert worden. So soll das Schwarz Nacht oder Fremdherrschaft, das Rot vergossenes Blut oder hoffnungsvolle Morgenröte und das Gold Sonne oder Freiheit gemeint haben oder „Aus der Schwärze der Knechtschaft durch blutige Schlachten ans goldene Licht der Freiheit“. Wie immer, es dürfte kein Zweifel an „dichterisch – literarischer Freizügigkeit“ und an gleichwohl patriotischer Überhöhung bestehen.

Der Dichter Theodor Körner (1791-1813), der als Leutnant der „Lützower Schwarzen Jäger“ im Forst Rosenow bei Lützow 1813 durch eine feindliche Kugel sehr jung gefallen war, hatte in seinen letzten Lebensjahren unter dem Eindruck der Befreiungskämpfe patriotische Gedichte verfasst.

Sie wurden posthum unter dem Titel „Leier und Schwert“ 1814 veröffentlicht und einige von ihnen fanden unmittelbar Vertonung durch Carl Maria von Weber 1814 und Franz Schubert 1815. Darunter auch das bekannte Gedicht „Lützows wilde Jagd“, das Theodor Körner seinem Freicorps gewidmet hatte. In seiner letzten Strophe vermochte man gerne den Bezug zu den Farben seines Lützower Regiments finden, die seiner Angabe nach „schwarz und rot“ waren:

„Die wilde Jagd und die deutsche Jagd

auf Blut und Tyrannen.

Drum die ihr uns liebt, nicht geweint und geklagt!

Dass Land ist ja frei und der Morgen tagt,

Wenn wir’s auch erst sterbend gewannen!

Und von Enkeln zu Enkeln sey’s nachgesagt:

Das war Lützows wilde verwegene Jagd.“

Die erste schriftliche Erwähnung des Dreiklangs „Schwarz – Rot – Gold“ im Zusammenhag mit der eben erstehenden deutschen Freiheitsbewegung findet man in einem Liedtext des Dichters August Daniel von Binzer, Urburschenschaft zu Jena, anläßlich des Wartburgfestes 1817:

„Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“

1817   ·   ROT – SCHWARZ – ROT  ·  DAS WARTBURGFEST · JENAER BESCHLÜSSE

Beim ersten Fest der Burschenschaften auf der Wartburg bei Eisenach am 18. Oktober 1817 zum 300. Jahrgedenken des Anschlags der Thesen Martin Luthers am 31. Oktober 1517 und zu dem tiefen Ehrengedenken an den 4. Jahrestag des Völkergefechtes bei Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813, wurde von der Jenaer Urburschenschaft an der Spitze des Burschenzuges zur Wartburg hinauf ihre Fahne von 1816 als die Einzige mit dem Burschenschwert vorangetragen. Sie ist seither als „Wartburgfahne“ bekannt und unterschiedlich zur Gründerfahne der Urburschenschaft von 1815.

Die Wartburgfahne ist „Rot – Schwarz – Rot“ mit mittig goldenem Eichenzweig. Das Tuch ist mit goldstrahlend gefranster Paspelierung umzogen. Seinen unteren Rand ziert mit Goldfaden gestickt die widmende Schrift „Von den Frauen und Jungfrauen zu Jena am 31. März 1816“.

Das Original der Wartburgfahne befindet sich heute im Jenaer Stadtmuseum Göhre. Es ist die gemeinsame Dauerleihgabe der Jenaer Burschenschaften Arminia auf dem Burgkeller, Germania und Teutonia. Eine Kopie hängt im Festssal der Wartburg.

 

„Wartburgfahne“. Urburschenschaft zu Jena von 1816. „Rot – Schwarz – Rot“ quergestreift, mittig überdeckt von goldenem Eichenzweig

Leuchtendes Gold als Zierde zu dem Rot und Schwarz der Urburschenschaft in Tradition des schwarzen Waffenrockes des Freicorps von Lützow mit seinen roten Aufschlägen und Vorstößen und das seit dem Wartburfest allseits beliebte Lied mit dem Trinkspruch „Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“ sowie die sich verbreitende freudige Kunde vom Fest führten dazu, dass „Schwarz – Rot – Gold“ landauf landab zum leuchtenden Bild für Freiheit und für deutsche Einheit wurde.

Auf dem Fest waren bereits schwarz – rot – goldene Kokarden zu sehen, die überaus populär wurden. Die trikoloren Kokarden standen in Anlehnung an die französische Revolution. Das Fest hatte feierlich unter dem Wahlspruch der Urburschenschaft „Ehre – Freiheit – Vaterland“ gestanden. Zum ersten Mal war in großem Chor nach Recht und nach Freiheit für alle Deutschen in einem geeinten Staat gerufen worden.

Die Forderungen des Wartburgfestes sind burschenschaftsintern in Jena 1817 beraten und in ein Programm „Grundsätze und Beschlüsse des achtzehnten Oktober“ gefasst worden. Mit dem festen Blick auf eine künftige Vereinigung der deutschen Staaten zu einem Bundesstaat hatte man zum Vaterlandsbegriff im 10. Beschluss formuliert:

„Von dem Lande oder Ländchen, in welchem wir geboren sind wollen wir niemals das Wort Vaterland gebrauchen. Deutschland ist unser Vaterland; das Land, wo wir geboren sind, ist unsere Heimat. Auch wollen wir soviel als möglich, […] alles Fremde in Sprache, Kleidung, Sitten und Bräuchen vermeiden.“

Viele Beschlüsse und Vorstellungen von Jena 1817, darunter die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit, wurden später von der Nationalversammlung der Paulskirche zu Frankfurt am Main in die Reichsverfassung von 1849 übernommen.

Viele fanden, ihrem Inhaltskern gemäß, ihr Kontinuum in der Reichsverfassung der Weimarer Republik von 1919 und wurden im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ von 1949 fortgeschrieben.

1818   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD  ·  GRÜNDUNG DER ALLGEMEINEN DEUTSCHEN BURSCHENSCHAFT · BESCHLÜSSE VON KARLSBAD 1819 ·  ERSTE DEMAGOGENVERFOLGUNG

Als auf dem zweiten Burschentag in Jena vom 10. – 18. Oktober 1818, der erste fand 6 Monate zuvor ebenfalls in Jena statt, die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ als ein Regionen und Länder übergreifender Zusammenschluss der Burschenschaften gegründet wurde, wählte man die Farben „Schwarz – Rot – Gold“ zum gemeinsamen Symbol einer einigen burschenschaftlichen Bewegung, das in ebendieser dreifarbenen Reihenfolge auf dem Hambacher Fest 1832  zur gesamtdeutschen Fahne erhoben wurde.

Es ist nicht geklärt und verbleibt es wohl unklar warum und worauf bezogen die Burschenschaft eine dreifarbige Fahne „Schwarz – Rot – Gold“ gewählt hatte. Die Dreifarbigkeit war der Bevölkerung dieser Zeit gut von der Trikolore der französischen Revolution bekannt, die den Feudalismus hinwegfegte. Davor waren Fahnen und Banner nach den alten Regeln der Heraldik zweifarbig. Erschien der „Dreiklang“ von unterschiedlichen Farben „emotional“ einlässlicher als Zweifarbigkeit in „Rot – Schwarz – Rot“?

Soweit es in dem alten „Flaggenstreit“ darum geht ob sich speziell das „Gold“ des deutschen Dreifarb von der Tinktur des Reichsbanners „Schwarz – Gold“ oder wie oben beschrieben herleitet, bleibt mangels an exaktem Wissen über die tatsächliche Entscheidungsfindung der Burschenschaft akademisch. Behauptungen, Friedrich Jahn hätte an die alten Reichsfarben gedacht und, weil sie im Volk noch präsent waren, argumentativ die Entscheidung der Burschenschaft beeinflusst, sind jedenfalls nicht zu belegen. Des Weiteren können Behauptungen hinterfragt werden, die die weite Popularisierung von „Schwarz – Rot – Gold“ auf die in dem Reichsbanner vertretenen Farben, einschließlich „Rot“ des Gewaffs des Reichsadlers, zurückführt. 

Plausibel ist, dass es in einer Zeit nach Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz I. und nach den erlittenen napoleonischen Kriegen vielmehr darum ging ein neues und ein frisches Banner in Deutschlands Zukunft zu führen. Jegliche romantisierende Reminiszenz an lange vergangene Herrlichkeit eines verlorenen Reiches war gewiss nicht die Sache der Burschenschaft. Man kann heute getrost die Herleitung von „Schwarz – Rot – Gold“, soweit es Rot und Schwarz betriff, auf das „Freicorps von Lützow“ und wesentlich auf die Gründerfahne der Urburschenschaft zu Jena 1815 beziehen und ebenso das Gold im deutschen Dreifarb auf die goldenen Bordierungen an den ersten Fahnen der Burschenschaft und auf das Eichenlaub in der „Wartburgfahne“. „Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“

Zusammenfassend, der Flaggenstreit ist unerheblich. Erheblich ist, dass „Schwarz – Rot – Gold“ ab Oktober 1818 seinen langen Weg über Hambach 1832 zur Paulskirche 1848 und zu unseren Tagen genommen hat. Die mit dem deutschen Dreifarb unmittelbar verbundenen hohen Werte gereichen der Deutschen Burschenschaft zu Ehre, Stolz und Freude.

Wappen, Banner, Standarten, Flaggen und Fahnen haben hohe Wiedererkennung. Ihrer umschriebenen Bedeutung und Symbolik liegen zuweilen auch Emotionen inne. Als politische Embleme sind sie seit je ausdrucksstarke Mittel zur Kommunikation und Identitätsfindung. Man schwört auf sie und schart sich um sie zum gemeinsamen Ziel. 

Das Wartburgfest, die „Grundsätze und Beschlüsse“ der Burschenschaft von 1817, der Freiheitswille der Bevölkerung und die offen liberale Gesinnung mancher Fürsten blieben nicht unbemerkt, ebensowenig die Reformen in Bayern, Württemberg und Baden von 1818 und 1819 mit erstmaligen Volksvertretungen. Solches machte im „Deutschen Bund“ nervös. In Konsequenz wurden 1819 die Beschlüsse von Karlsbad gefasst. Es folgte unmittelbar die „Erste Demagogen – Verfolgung“:

Akademische Freiheiten und die seit alters her autonome Gerichtsbarkeit der hohen Universitäten über die „Civitas academica“ wurden eingeschränkt. Burschenschaften wurden verboten. „Schwarz – Rot – Gold“ wurde verboten. Die Pressefreiheit wurde aufgehoben. In Mainz am Rhein wurde zum Zwecke eine „Zentralbehörde zur Untersuchung demagogischer Umtriebe“ eingerichtet sowie zum Instrument eine Exekutivordnung für das Eingreifen bei Unruhen erlassen.

Bürger zogen es deshalb vor sich in ein „Biedermeier – Leben“ zu begeben. Durch Verbot und Repression bedingt, lösten sich die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ und die Jenensischen Burschenschaften 1819 offiziell auf. Text und inniger Cantus „Wir hatten gebauet ein stattliches Haus“ von August Daniel von Binzer begleitete die Auflösung:

„Das Band ist zerschnitten,

war Schwarz, Rot und Gold,

und Gott hat es gelitten,

wer weiß was er gewollt!“

Alledem zum Trutze jedoch, blieben die Burschenschaften die Speerspitze gegen den Feudalismus und gegen die Reaktion. Die Burschenschaften wurden überaus beliebt. „Schwarz – Rot – Gold“ wurde weit in allen Schichten der Bevölkerung zum hoffnungsvollen Symbol für Einigkeit und Recht und Freiheit des deutschen Volkes. Tief waren auch Wunsch und Drang nach parlamentarischer Mitsprache. Alles hatte freilich seine Wurzeln und Ursprünge in Jahrzehnten weit zuvor:

Die Schriften der Aufklärung von David Hume, von Jean-Jacques Rousseau, von Montesquieu und Immanuel Kant, der Parlamentarismus in England, die Politik von Kaiser Joseph II. im 18. Jahrhundert, die Revolution der Bürger in Frankreich zu Ende desselben, die Erschütterungen in Europa durch Kaiser Napoleon sowie Not und Entbehrung in den Befreiungskriegen im frühen 19. Jahrhundert hatten in der bürgerlichen Gesellschaft den Boden für das Streben der Menschen nach Freiheit und nach Gleichheit bereitet. Das hatte sich längst im geisteswissenschaftlichen und kulturellen Schaffen in den deutschen Ländern thematisch ausgedrückt.

Dem konnten und wollten sich fortan vereinzelt fortschrittlich gesinnte Kreise des „aufgeklärten Adels“ nicht mehr vollends entziehen und dachten einen vorsichtigen, liberalen Kurs entgegen den strikt restaurativen Zielen des „Deutschen Bundes“, der „Heiligen Allianz“ und der Politik des österreichischen Staatskanzlers Clemens Fürst von Metternich.

Von gutem Beispiel war der Großherzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach. Carl August stellte sich einer Gründung von Burschenschaften in seiner Universitätsstadt Jena nicht entgegen, so auch nicht dem Wartburgfest 1817. Er war der Förderer und Patron der Dichter und Denker in Weimar: Christoph Martin Wieland, Johann Gottfried Herder, Johann Wolfgang von Goethe, Friedrich von Schiller, Johann Gottlieb Fichte, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Friedrich Schelling und Friedrich und August Wilhelm von Schlegel.

LUDWIG VAN BEETHOVEN – EWIGLICHE MUSIK FÜR DIE FREIHEIT

Der der Freiheit verschriebene Genius, vom Kaiser der Franzosen enttäuscht, entzog 1804 seiner 3. Symphonie, der „Eroica“, die Widmung an Napoleon. Das Werk beließ Beethoven unverändert, hatte es doch „Erkenntnischarakter“ bezüglich der ihm gültigen Ideale. Humanistische Ideale ziehen sich durch Beethovens Schaffen kompositorisch in allen ihren Facetten wahrhaftig und schonungslos.

Ludwig van Beethovens große „Neunte Symphonie“, seine letzte vollendete, mit der textlichen Anlehnung an das damals überaus populäre, schon 1785 von Friedrich von Schiller verfasste Gedicht „Ode an die Freude“ wurde vor nun 200 Jahren bei der Uraufführung in Wien, am Theater am Kärntnertor am 9. Mai 1824, in der Zeit der Unterdrückung von Grundfreiheiten für die Bürger durch das „System Metternich“ zum überwältigenden Publikumserfolg. Allein der anwesende Genius vermochte den ihm und seinem Werk geltenden, tosenden Applaus nicht mehr zu hören.

Die freudig – utopische Hoffnung Schillers „Alle Menschen werden Brüder“, mächtig in der Wirkung dargebracht durch den großen Chor im hymnischen Finale der Symphonie, entsprach im „Deutschen Vormärz“ und entspricht heute dem Gefühl und dem Bedürfnis vieler Menschen nach Einigkeit und Recht und Freiheit, nach Frieden und Ausgleich. So war die „Neunte Symphonie“ von Anfang an politisch zu verstehen wie Ludwig van Beethoven, Zeit seines Lebens von Wahrhaftigkeit geprägt, politisch war.

Zu keiner Zeit wohl als in einer unfreien hätte Beethoven die erhabene Botschaft von allgültigen humanistischen Werten so ewiglich zu komponieren vermocht. Das melodische Hauptthema der „Ode an die Freude“ im finalen Satz der 9. Symphonie wurde in dem Arrangement von Herbert von Karajan als Instrumentalfassung vom Europäischen Rat 1972 zu der Hymne der Europäischen Union erklärt.

1832   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   DAS HAMBACHER FEST  –  „DEUTSCHLANDS WIEDERGEBURT“

Das Hambacher Fest“ fand symbolhaft im wonnigen Mai, vom 27. Mai bis 01. Juni 1832, auf dem Schlossberg zu Hambach in der Rheinpfalz statt. Es stand unter den Farben „Schwarz – Rot – Gold“. Dieses Fest fällt in den Beginn jener Periode, die von vielen Historikern als „Vormärz“ im engeren Verständnis, von der Julirevolution in Frankreich 1830 bis zur „Märzrevolution 1848,“ bezeichnet wird. Die Hambacher Festtage von 1832 gelten heute, Historikern wie Staatswissenschaftern gleichermaßen, als die „Geburtsstunden der deutschen Demokratie“.

Sonntag, 27. Mai 1832, an einem „Sonne durchfluteten Morgen“ zogen Menschen auch von weit her und aus allen Schichten der Bevölkerung zur Schlossruine hinauf. Viele in altdeutscher Tracht und ebenso, eigens und erstmals geladen, „Frauen und Jungfrauen“ blumenbeschmückt in ihrem Festgewand. Es mögen den Quellen nach etwa 30.000 Teilnehmer gewesen sein, die die Farben der Einheit Deutschlands, der Freiheit und des Rechts mit Freuden gefeiert hatten. Es war „Schwarz – Rot – Gold“, das sie – verborgen in dunkler Zeit der ersten Demagogenverfolgung – in ihren Herzen getragen hatten.

Diese Farben und die innigliche Gesinnung der Menschen für Nation und Demokratie überdauerten nach Hambach in breiterer Bevölkerung als bislang alle Zeit der nun folgenden, heftigeren Welle der zweiten Demagogenverfolgung bis „Schwarz – Rot – Gold“ endlich, der Nationalversammlung der Paulskirche zum Gruße, im „Vormärz“ des Jahres 1848 in allen deutschen Landen wehte.

Waren viele Fahnen auf dem Fest noch in der Reihenfolge „Schwarz – Rot – Gold“ mit Gold nach oben zu sehen, hisste Johann Friedrich Abresch, Mitglied im Festkomitee, „Schwarz – Rot – Gold“ in queren Streifen mit Gold von unten und mit der Einschrift „Deutschlands Wiedergeburt“ auf dem Turm der Ruine zu Hambach. Sie wird die „Urfahne“ von 1832 genannt und ist heute im Schlossmuseum zu sehen.

Das Hambacher Fest, so kann man heute in offiziellen Quellen lesen, soll auch eine europäische Demonstration gewesen sein. Primäre Absicht des Festveranstalters, der „Deutsche Press- und Vaterlandsverein“, war es laut Ausschreibung „der deutschen Nation die Gelegenheit zu geben sich zur Organisation eines deutschen Reiches im demokratischen Sinn zu bekennen.“ 

„Der Zug zum Hambacher Schloss am 27. Mai 1832“. Kolorierte Federlithographie, Erhard Joseph Brenzinger 1832 | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Entsprechend befassten sich die hoch zu Hambach gehaltenen politischen Reden und entschiedenen Forderungen mit „Deutschlands Wiedergeburt“, einem geeinten Reich mit parlamentarischer Verfassung, der staatlichen Gewähr von Bürgerrechten, der Gewaltenteilung, der Religionstoleranz und der Pressefreiheit. 

Die Unterdrückung der oppositionellen öffentlichen Meinung und der Presse durch Exekutivorgane des Deutschen Bundes, wirtschaftliche Not und soziale Mißstände, die Kunde von dem Sieg der Bürgerrevolution in Frankreich im Juli 1830 erklärten den Missmut und Unruhen in der Bevölkerung, die sich besonders in der Pfalz durch die Nähe zu Frankreich ergaben. 

Zu der Zeit zogen tausende Polen durch das Land nach Frankreich ins Exil, seit sie in ihrer Heimat in verzweifeltem Kampf um Freiheitsrechte gegen den russischen Zaren Nikolaus I. unterlagen. Was in Polen im November 1830 mit der Kunde von der bürgerlichen französischen Julirevolution, der Vertreibung des klerikal – reaktionären Bourbonen, König Karl X. Philipp, begannn und bis September 1831 in heldenhaftem, blutigen Befreiungskampf gegen Russland ausgefochten wurde, endete für ca. 80.000 Soldaten in Handschellen auf dem Weg nach Sibirien und für ca. 50.000 politisch Verfolgte auf langem Weg nach Europa („Große Emigration“).

Die Freiheitskämpfer wurden europaweit als Revolutionshelden gefeiert. Der tapfere „Novemberaufstand“ der Polen wurde als weitere nationale Bewegungen in Europa wahrgenommen, wie sie sich zuvor bereits in Spanien (ab 1820), in Italien (ab 1820), in Griechenland (ab 1821) und Belgien (1830) manifestiert hatte. Zu Hambach wurden die Polen gastfreundlich aufgenommen und ihre nationalen Farben „Weiß – Rot“ gehisst. Von Jakob Siebenpfeiffer wurde ein Hoch auf alle Nationen dargebracht, die in Europa nach Freiheit strebten:

Hoch lebe jedes Volk, das seine Ketten bricht und mit uns den Bund der Freiheit schwört!“

Was der „Press – und Vaterlandsverein“ unter Federführung der Homburger Journalisten Siebenpfeiffer und Johann August Wirth auf der Kundgebung erreicht hatte, war die breite Auseinandersetzung wie die Ziele durchzusetzen wären. Die Positionen waren unterschiedlich, nämlich friedlich und legal oder revolutionär. Diese Frage konnte zum Tage nicht entschieden werden, weil es an den organisatorischen Strukturen mangelte. Solche waren zuvor erst mit Bedacht aufzubauen.

1832/33   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   ZWEITE DEMAGOGENVERFOLGUNG  ·   DER FRANKFURTER WACHENSTURM

Von Hambach ging eine hohe „katalytische Energie“ aus mit nachhaltiger Wirkung auf die oppositionelle Stimmung im Land und auf die revolutionäre Bereitschaft in der Burschenschaft. Diese wurden durch die unmittelbar folgende, weitaus heftigere „Zweite Demogogenverfolgung“ zudem beschleunigt. Die Bundesversammlung erließ im Juli 1832 die „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ruhe und Ordnung in Deutschland“. Presse und Vereine wurden noch strenger überwacht, „außerordentliche Volksversammlungen und Volksfeste“ untersagt, Teilnehmer am Hambacher Fest angeklagt und inhaftiert. „Schwarz – Rot – Gold“ wurde verboten. Die „Altdeutsche Tracht“ wurde aus Gefahr vor Verfolgung selten gesehen.

Im Dezember 1832 tagte der Burschentag in Stuttgart und es wude beschlossen die Ziele nun durch Revolution zu erreichen. Am 3. April 1833 wurden in Frankfurt, dem Sitz des Bundestages, die Hauptwachen der Polizei gestürmt. Der Plan sah vor, die Gesandten des in nächster Nähe tagenden Bundestages gefangen zu nehmen, die Republik auszurufen und eine landesweite Revolution herbeizuführen. Der Plan wurde bekannt, erforderliche Unterstützung aus der Bürgerschaft unterblieb und die Aktion scheiterte. Über die „Freie Stadt Frankfurt“ wurde wegen des Vorfalls vom Bundestag die „Bundesexekution“ verhängt, die die Souveränität des Stadtstaates in der Folge beeinträchtigte. 

Das Wartburgfest und der Wachensturm gaben der Bundesversammlung Anlass im Juni 1833 eine Zentralbehörde in Frankfurt am Main zu errichten um revolutionäre Bewegungen aufzudecken. Bis 1842 als die Zentralbehörde vertagt wurde, ist gegen zweitausend Personen ermittelt worden. Die zweite Dermogogenverfolgung hatte Studenten und Professsoren besonders getroffen.

Und dennoch, es wurde Widerhall laut: sieben Göttinger Professoren, darunter die Gebrüder Grimm, verwahrten sich gegen den Rechtsbruch von König Ernst August in Hannover, der die Verfassung aufhob. Sie wurden zwar des Landes verwiesen, aber überall in Deutschland gefeiert. Die Dichter des „Jungen Deutschland“ wandten sich politischen und sozialen Fragen zu, wie Heinrich Heine, der sich als „braver Soldat im Kampf um die Freiheit“ sah. Endlich, so schien es, war lähmendes Biedermeiertum überwunden: „Das politische Gewissen des deutschen Volkes ist wachgerüttelt!“

März 1848   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   DIE BÜRGERLICHE MÄRZREVOLUTION

Bereits die Julirevolution in Paris von 1830 hatte auf dem Kontinent auf viele Staaten den revolutionären Funken überspringen lassen. Das wurde auch in allen deutschen Ländern vernommen und begünstigte in erster Linie im Bürgertum Bestrebungen nach Veränderungen. Das war auch durch verschärfte staatliche Repressionen nicht zu verhindern. Armut, Hunger und soziale Missstände prägten das vormärzliche Deutschland. Die Not der schlesischen Weber hatte bereits 1844 zu schweren Unruhen geführt.

Die „Krise des Monarchismus“, der große Vertrauensverlust des Volkes, war letztlich der Brandbeschleuniger der Revolution. Der Bürger ertrug die Bevormundung nicht mehr. Man wünschte ein einiges, freies Deutschland, ein demokratisches Parlament und Gewaltenteilung. Als in Frankreich 1848 die Februar-Revolution den ungeliebten König Louis Philippe I. Orléans nach fast sechzehn Jahren vom Thron fegte, kam es in den Staaten des Deutschen Bundes unvermutet zum revolutionären Feuer. Am 18. März 1848 brach die bürgerliche Revolution in Berlin los. Die Barrikadenkämpfe zwischen den preußischen Truppen und „Bürgern aller Stände“ forderten zahlreiche Opfer. Ihre Toten wurden vor dem Deutschen Dom aufgebahrt. König Friedrich Wilhelm IV. musste sich vor dem Leichenzug verneigen. In einer Proklamation versprach der König: „Preußen geht fortan in Deutschland auf“. 

In Wien waren die Zeiten lange schon reif für die Revolution: Tschechen und Ungarn forderten Autonomie und die Italiener die Loslösung von der Monarchie. Am 13. März demonstrierten Studenten, aufgebrachte Bürger schlossen sich an. Anlässlich der Zusammenstöße wurde Metternich vom Kaiserhaus entlassen. „Schwarz – Rot – Gold“ wehte vom Stephansdom und von der Hofburg. Aus dem Tagebuch eines Studenten: „Kaiser und Kaiserin, umgeben von Studenten in ihrer Burschentracht. Nur ein Gefühl, ein Gedanke: Deutschland“. Wie in Wien hatte auch in Berlin die bürgerliche Revolution gesiegt. Einstweilen nur!

1848   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   DAS  PAULSKIRCHENPARLAMENT · ERSTE GESAMTDEUTSCHE VERFASSUNG

Infolge der Ereignisse der bürgerlichen Märzrevolution war der Deutsche Bund willenlos. Es formierte sich das Frankfurter Vorparlament, das aus der revolutionären Volksbewegung hervorging. Auf dessen Antrag ordnete der Bundestag die Wahl einer Nationalversammlung an. Am 18. Mai 1848 trat in der Paulskirche unter Jubel und mit Fahnenwald „Schwarz – Rot – Gold“ die „Deutsche Verfassungsgebende Nationalversammlung“ zusammen. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte wurden die Volksvertreter durch freie und allgemeine Wahlen bestimmt. Allesamt genossen in ihren Wahlkreisen Ansehen, weil sie im Vormärz für die deutsche Sache eingetreten sind, darunter Einige mit sehr bekannten Namen wie Arndt, Grimm, Jahn, Uhland, von Gagern u.a..

Die Nationalversammlung wählte den angesehenen Burschenschafter Heinrich von Gagern zu ihrem Präsidenten. Gagern vertrat die „Souveränität der Nation“ (nicht Volkssouveränität wie das linke Zentrum, nicht Souveränität der Einzelstaaten wie die Rechte). Zuerst war die Exekutive, die provisorische Zentralgewalt aufzustellen, dann war die Verfassung zu beraten. Als v. Gagern Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser durchsetzte, konnte der Bundestag aufgelöst werden. Als aber die Truppen auf den Reichsverweser zu vereidigen waren, folgten nur die kleinen Staaten.

Die Nationalversammlung begann im Juli 1848 mit Beratungen der Grundrechte, die der Verfassung voranzustellen  waren. Partikularismus und Absolutismus waren zu eradizieren, die Zuständigkeiten zu klären („Reichsrecht bricht Landrecht“). Grundrechte hatten allen deutschen Staatsbürgern Gleichheit, Freiheitsrechte und die Rechtssicherheit zu garantieren.

„Die Grundrechte des Deutschen Volkes“ wurden am 27. Dezember 1848 als Gesetz verkündet. Im § 130 wird bestimmt: „Sie sollen den Verfassungen der deutschen Staaten zur Norm dienen...“

§ 137: Vor dem Gesetz gilt kein Unterschied der Stände

§ 138: Die Freiheit der Person ist unverletzlich

§ 143: Freie Meinungsäußerung:

§ 144: Volle Glaubens- und Gewissensfreiheit

§ 152: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei

§ 164: Das Eigentum ist unverletzlich

§ 174: Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus

§ 175: Alle richterliche Gewalt wird selbständig von den Gerichten geübt

„Einzug des Reichsverwesers Johann von Österreich in Frankfurt, Juli 1848“. Aquarell 1848. Unbekannter Künstler | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Die Grundrechte der Paulskirche haben keine Rechtskraft erlangt. Die Verfassung der Paulskirche ist nie in Kraft getreten. Aber die Männer der Paulskirche hatten ihr Gesetzeswerk gründlich und mit Gewissen durchdacht.

Sie waren keine „Romantiker“, setzten sich selbst nicht absolut, sondern waren sich bewusst, dass ethisch-politische Normen einem Entwicklungsprozess unterliegen. Sie haben ein Rahmenmodell entwickelt. Von Vernunft und Ethik getragen, ohne Angst vor Autoritäten, mit dem Mut sich des Verstandes zu bedienen, stellten sie sich in die Tradition derer, die vor ihnen schon eine absolutistische Welt zu einem besseren Ort gedacht hatten.

BETRACHTUNGEN

Die Wiege von „Schwarz – Rot – Gold“, die Urburschenschaft zu Jena 1815 und die Wiege der „Deutschen Demokratie“, das erste deutsche Parlament der Paulskirche 1848, sind die Nuclei um die sich Verfassungen in Deutschland und in Österreich kristallisiert haben. Die lange deutsche Demokratiegeschichte mit der Lehre vom Entstehen und Werden der Grundordnung sollte stets präsent sein um uns umgebende Freiheiten und Persönlichkeitsrechte, die heute wie „selbstverständlich“ scheinen, redlich wertzuschätzen!

Die deutsche Demokratiegeschichte des „Vormärz“ mit den politischen Ereignissen in der Restaurationszeit, von der Wartburg zur Paulskirche, ist vom gleichzeitigen kulturellen Schaffen dieser Epoche, die kulturgeschichtlich in das Biedermeier fällt, nicht zu trennen. Der hier expressis verbis so bezeichnete „politische Vormärz“ und der „kulturelle Vormärz“ sind große Kapitel eines gemeinsamen Ganzen der Geschichtsschreibung über diese Zeit.

Beide, sowohl der politische als auch der kulturelle Teil, wurden vom Bürgertum getragen und bestimmt, nicht vom Adel und nicht von der Bauernschaft, nicht von der Arbeiterschaft. Es ist interessant zu verstehen wie sehr beide so unmittelbar zusammenhängen und, sich gegenseitig beinflussend, ergeben haben. Ohne das intellektuelle Schaffen, ohne die Macht des Geistes und Kraft des Willens in dieser bewegten Zeit, ohne das Vernunftdenken der Aufklärung, ohne das Freiheitsdenken der Weimarer Klassik und ohne das von Humboldt’sche Weltbild, wäre das auf uns so reich gekommene Vermächtnis der Paulskirche, namentlich die Grundrechte und unsere freiheitlichen Verfassungen nicht zu denken. „Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“

MS / GP