Grazer Akademische Burschenschaft Carniola

seit 1884

SCHWARZ – ROT – GOLD

Schwarz – Rot – Gold

Der Deutsche Dreifarb

„Schwarz – Rot – Gold“ sind die Farben unserer „Burschenschaft Carniola“. Wir tragen sie stolz als Burschenband mit kornblumenblauer Perkussion. Es ist das Band, das unsere burschenschaftliche Treue bindet.

„Schwarz – Rot – Gold“ waren die Farben der deutschen Freiheitsbewegung auf dem Burschentag zu Jena 1818, dem Fest zu Hambach 1832 und in der Paulskirche zu Frankfurt 1848. Sie stehen für „Demokratie und Recht und Freiheit“. Den deutschen Dreifarb, seine Symbolik und den alten burschenschaftlichen Wahlspruch „Ehre – Freiheit – Vaterland“ hochzuhalten, ist der „Grazer Akademischen Burschenschaft Carniola“ ehrenfeste Pflicht in langer Tradition seit 1884.

SCHWARZ – ROT  ·  DIE GRUNDFARBEN  „DERER VON LÜTZOW“

Historisch beziehen sich die Farben „Schwarz und Rot“ auf die Uniformen des legendären „Freicorp von Lützow“, das im preußischen Heer gegen Kaiser Napoleon I. Bonaparte gekämpft hatte. Das Tuch der Uniformen war schwarz eingefärbt und ihre Aufschläge und Vorstöße waren rot. Die Grundfarben der „Schwarzen Jäger“, wie das Freicorps allseits genannt und bekannt wurde, waren demzufolge schwarz und rot.

„Gold“, hergeleitet vom „messinggold“ der Uniformknöpfe, war nicht Grundfarbe der patriotisch heldenhaft verklärten Freischar und kann somit nicht auf das Gold der späteren deutschen Trikolore „Schwarz – Rot – Gold“ bezogen werden.

Aus den napoleonischen Kriegen siegreich zurückgekehrt, wurden Studenten der „Lützower“ Gründungsmitglieder der Urburschenschaft zu Jena von 1815. Stolz trugen sie ihren schwarzen Waffenrock mit den roten Aufschlägen und mit den roten Vorstößen weiter. So lag es nahe, dass die Jenaer Urburschenschaft eine „Deutsche Volkstracht als Feierkleid“, die auch als die „Altdeutsche Tracht“ bekannt war, in ihre Satzung schrieb:

„Schwarzer Waffenrock mit Aufschlägen von rothem Sammet, die mit Eichelblätter von Gold verziert seyn können.“

Das von der Urburschenschaft bestimmte Feierkleid, sive die „Altdeutsche Tracht“, war von der Nationaltracht während der Befreiungskriege geprägt. Die „Deutsche National- oder Volkstracht“ war Ausdruck eines nationalen Denkens und wurde in Aussehen und Schnitt von Friedrich Jahn und von Ernst Moritz Arndt beeinflußt. Sie wurde in der Folge zur „Gesinnungstracht der Burschenschafter“ und von anderen Intellektuellen sowie Kunstschaffenden, die ein wehrhaftes, geeintes und freies deutsches Vaterland ersehnten. In der Zeit der Restauration, insbesonders nach den Beschlüssen von Karlsbad 1819, wurde das Männerkleid der bekennend nationalen, antirestaurativen Gesinnung verdächtig und verboten.

CASPAR DAVID FRIEDRICH UND DIE RÜCKENFIGUREN IN ALTDEUTSCHER TRACHT

Caspar David Friedrich ließ in seinen Gemälden wiederholt die „Altdeutsche Tracht“ symbolhaft erscheinen. Seine Rückenfiguren, suggestiv in romantische Landschaften gesetzt, erinnern nicht nur zufällig an den Waffenrock des „Freicorp von Lützow“, an den Symbolcharakter des patriotischen, alldeutschen Regimentes, das nicht auf Preußens König sondern allein auf das „Vaterland“ vereidigt worden war.

Friedrich war in Dresden dem Dichter Theodor Körner ob dessen patriotischer Begeisterung und Freiheitsliebe in wahrer Freundschaft verbunden. Bekannt sind Darstellungen der patriotischen Tracht in Friedrichs Gemälden, hier exemplarisch nur genannt: „Der Wanderer über dem Nebelmeer“, 1818 und „Zwei Männer in Betrachtung des Mondes“, 1819/20. Sie gelten in der Bilddeutung als stummes, dem Betrachter nicht mißverständliches, politisches Bekenntnis des Malers.

Im Entstehungsjahr des zweiten Bildes wurden die Karslbader Beschlüsse gefasst, die zur „Demagogenverfolgung“ führten. Friedrich malte, was er vor sich sah und was er in sich sah: beides in einem. Seine Rückenfiguren laden den Betrachter ein, sich an deren Stelle zu versetzen, sich bei Betrachtung des Dargestellten mit der Hintergründigkeit auseinanderzusetzen und gegebenenfalls zu identifiziern, ganz gemäß seiner Aussage:

Folge der inneren Stimme und nimm an, was dir zusagt, und lasse anderen, was jenen recht erscheint, aber beachte nichts von allem, denn nicht alles ist für alle!“

1815   ·   ROT – SCHWARZ  ·  DIE URBURSCHENSCHAFT UND IHRE VERFASSUNG

In der Satzung der Urburschenschaft wurden die Farben ihres stolzen Paniers mit „Rot und Schwarz“ festgelegt. Es waren also die Grundfarben derer „Von Lützow’s Schwarze Jäger“. Die „Gründerfahne der Urburschenschaft zu Jena von 1815“ war längsgestreift von links nach rechts, „Rot und Schwarz“ und zu ihrer schönen Zier mit einer golden gefransten Paspelierung umzogen.

Das Gold als umrahmende Zier des Tuches mag der Ursprung des dritten Streifens des Dreifarb „Schwarz – Rot – Gold“ gewesen sein, den die deutsche Freiheitsbewegung auf dem Hambacher Fest im Jahr 1832 als das gemeinsame, Deutschland einende Banner hochgehalten hatte.

 

„Gründerfahne“. Urburschenschaft zu Jena von 1815. „Rot – Schwarz“ von links, längsgestreift

Ernst von Schiller, * 11. 07. 1796 in Jena; † 19. 05. 1841 in Bonn, Sohn des großen Dichters und der Frau Charlotte von Schiller, Corps Saxonia zu Jena, Urburschenschaft zu Jena, Jurist und später Richter am Rheinischen Appellationsgerichtshof, war maßgebend an der Satzung der Urburschenschaft zu Jena 1815 beteiligt. Sein Grabmal auf dem „Alten Friedhof“ in Bonn am Rhein ziert die Epitaphinschrift:

Muß ich wandeln, den nächtlichen Weg? Mir graut ich bekenn‘ es!

Wandeln will ich gern führt er zu Wahrheit und Recht.“

Ernst von Schiller’s Urnengrab mit der Epitaphinschrift. Alter Friedhof in Bonn | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Bezüglich der damaligen Symbolik von „Schwarz – Rot – Gold“ ist gedichtet, geschrieben, nachträglich interpretiert worden. So soll das Schwarz Nacht oder Fremdherrschaft, das Rot vergossenes Blut oder hoffnungsvolle Morgenröte und das Gold Sonne oder Freiheit gemeint haben oder „Aus der Schwärze der Knechtschaft durch blutige Schlachten ans goldene Licht der Freiheit“. Wie immer, es dürfte kein Zweifel an „dichterisch – literarischer Freizügigkeit“ und an gleichwohl patriotischer Überhöhung bestehen.

Der Dichter Theodor Körner (1791-1813), der als Leutnant der „Lützower Schwarzen Jäger“ im Forst Rosenow bei Lützow 1813 durch eine feindliche Kugel sehr jung gefallen war, hatte in seinen letzten Lebensjahren unter dem Eindruck der Befreiungskämpfe patriotische Gedichte verfasst.

Sie wurden posthum unter dem Titel „Leier und Schwert“ 1814 veröffentlicht und einige von ihnen fanden unmittelbar Vertonung durch Carl Maria von Weber 1814 und Franz Schubert 1815. Darunter auch das bekannte Gedicht „Lützows wilde Jagd“, das Theodor Körner seinem Freicorps gewidmet hatte. In seiner letzten Strophe vermochte man gerne den Bezug zu den Farben seines Lützower Regiments finden, die seiner Angabe nach „schwarz und rot“ waren:

„Die wilde Jagd und die deutsche Jagd

auf Blut und Tyrannen.

Drum die ihr uns liebt, nicht geweint und geklagt!

Dass Land ist ja frei und der Morgen tagt,

Wenn wir’s auch erst sterbend gewannen!

Und von Enkeln zu Enkeln sey’s nachgesagt:

Das war Lützows wilde verwegene Jagd.“

Die erste schriftliche Erwähnung des Dreiklangs „Schwarz – Rot – Gold“ im Zusammenhag mit der eben erstehenden deutschen Freiheitsbewegung findet man in einem Liedtext des Dichters August Daniel von Binzer, Urburschenschaft zu Jena, anläßlich des Wartburgfestes 1817:

„Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“

1817   ·   ROT – SCHWARZ – ROT  ·  DAS WARTBURGFEST · JENAER BESCHLÜSSE

Beim ersten Fest der Burschenschaften auf der Wartburg bei Eisenach am 18. Oktober 1817 zum 300. Jahrgedenken des Anschlags der Thesen Martin Luthers am 31. Oktober 1517 und zu dem tiefen Ehrengedenken an den 4. Jahrestag des Völkergefechtes bei Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813, wurde von der Jenaer Urburschenschaft an der Spitze des Burschenzuges zur Wartburg hinauf ihre Fahne von 1816 als die Einzige mit dem Burschenschwert vorangetragen. Sie ist seither als „Wartburgfahne“ bekannt und unterschiedlich zur Gründerfahne der Urburschenschaft von 1815.

Die Wartburgfahne ist „Rot – Schwarz – Rot“ mit mittig goldenem Eichenzweig. Das Tuch ist mit goldstrahlend gefranster Paspelierung umzogen. Seinen unteren Rand ziert mit Goldfaden gestickt die widmende Schrift „Von den Frauen und Jungfrauen zu Jena am 31. März 1816“.

Das Original der Wartburgfahne befindet sich heute im Jenaer Stadtmuseum Göhre. Es ist die gemeinsame Dauerleihgabe der Jenaer Burschenschaften Arminia auf dem Burgkeller, Germania und Teutonia. Eine Kopie hängt im Festssal der Wartburg.

 

„Wartburgfahne“. Urburschenschaft zu Jena von 1816. „Rot – Schwarz – Rot“ quergestreift, mittig überdeckt von goldenem Eichenzweig

Leuchtendes Gold als Zierde zu dem Rot und Schwarz der Urburschenschaft in Tradition des schwarzen Waffenrockes des Freicorps von Lützow mit seinen roten Aufschlägen und Vorstößen und das seit dem Wartburfest allseits beliebte Lied mit dem Trinkspruch „Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“ sowie die sich verbreitende freudige Kunde vom Fest führten dazu, dass „Schwarz – Rot – Gold“ landauf landab zum leuchtenden Bild für Freiheit und für deutsche Einheit wurde.

Auf dem Fest waren bereits schwarz – rot – goldene Kokarden zu sehen, die überaus populär wurden. Die trikoloren Kokarden standen in Anlehnung an die französische Revolution. Das Fest hatte feierlich unter dem Wahlspruch der Urburschenschaft „Ehre – Freiheit – Vaterland“ gestanden. Zum ersten Mal war in großem Chor nach Recht und nach Freiheit für alle Deutschen in einem geeinten Staat gerufen worden.

Die Forderungen des Wartburgfestes sind burschenschaftsintern in Jena 1817 beraten und in ein Programm „Grundsätze und Beschlüsse des achtzehnten Oktober“ gefasst worden. Mit dem festen Blick auf eine künftige Vereinigung der deutschen Staaten zu einem Bundesstaat hatte man zum Vaterlandsbegriff im 10. Beschluss formuliert:

„Von dem Lande oder Ländchen, in welchem wir geboren sind wollen wir niemals das Wort Vaterland gebrauchen. Deutschland ist unser Vaterland; das Land, wo wir geboren sind, ist unsere Heimat. Auch wollen wir soviel als möglich, […] alles Fremde in Sprache, Kleidung, Sitten und Bräuchen vermeiden.“

Viele Beschlüsse und Vorstellungen von Jena 1817, darunter die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit, wurden später von der Nationalversammlung der Paulskirche zu Frankfurt am Main in die Reichsverfassung von 1849 übernommen.

Viele fanden, ihrem Inhaltskern gemäß, ihr Kontinuum in der Reichsverfassung der Weimarer Republik von 1919 und wurden im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ von 1949 fortgeschrieben.

1818   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD  ·  GRÜNDUNG DER ALLGEMEINEN DEUTSCHEN BURSCHENSCHAFT · BESCHLÜSSE VON KARLSBAD 1819 ·  ERSTE DEMAGOGENVERFOLGUNG

Als auf dem zweiten Burschentag in Jena vom 10. – 18. Oktober 1818, der erste fand 6 Monate zuvor ebenfalls in Jena statt, die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ als ein Regionen und Länder übergreifender Zusammenschluss der Burschenschaften gegründet wurde, wählte man die Farben „Schwarz – Rot – Gold“ zum gemeinsamen Symbol einer einigen burschenschaftlichen Bewegung, das in ebendieser dreifarbenen Reihenfolge auf dem Hambacher Fest 1832  zur gesamtdeutschen Fahne erhoben wurde.

Es ist nicht geklärt und verbleibt es wohl unklar warum und worauf bezogen die Burschenschaft eine dreifarbige Fahne „Schwarz – Rot – Gold“ gewählt hatte. Die Dreifarbigkeit war der Bevölkerung dieser Zeit gut von der Trikolore der französischen Revolution bekannt, die den Feudalismus hinwegfegte. Davor waren Fahnen und Banner nach den alten Regeln der Heraldik zweifarbig. Erschien der „Dreiklang“ von unterschiedlichen Farben „emotional“ einlässlicher als Zweifarbigkeit in „Rot – Schwarz – Rot“?

Soweit es in dem alten „Flaggenstreit“ darum geht ob sich speziell das „Gold“ des deutschen Dreifarb von der Tinktur des Reichsbanners „Schwarz – Gold“ oder wie oben beschrieben herleitet, bleibt mangels an exaktem Wissen über die tatsächliche Entscheidungsfindung der Burschenschaft akademisch. Behauptungen, Friedrich Jahn hätte an die alten Reichsfarben gedacht und, weil sie im Volk noch präsent waren, argumentativ die Entscheidung der Burschenschaft beeinflusst, sind jedenfalls nicht zu belegen. Des Weiteren können Behauptungen hinterfragt werden, die die weite Popularisierung von „Schwarz – Rot – Gold“ auf die in dem Reichsbanner vertretenen Farben, einschließlich „Rot“ des Gewaffs des Reichsadlers, zurückführt. 

Plausibel ist, dass es in einer Zeit nach Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz I. und nach den erlittenen napoleonischen Kriegen vielmehr darum ging ein neues und ein frisches Banner in Deutschlands Zukunft zu führen. Jegliche romantisierende Reminiszenz an lange vergangene Herrlichkeit eines verlorenen Reiches war gewiss nicht die Sache der Burschenschaft. Man kann heute getrost die Herleitung von „Schwarz – Rot – Gold“, soweit es Rot und Schwarz betriff, auf das „Freicorps von Lützow“ und wesentlich auf die Gründerfahne der Urburschenschaft zu Jena 1815 beziehen und ebenso das Gold im deutschen Dreifarb auf die goldenen Bordierungen an den ersten Fahnen der Burschenschaft und auf das Eichenlaub in der „Wartburgfahne“. „Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“

Zusammenfassend, der Flaggenstreit ist unerheblich. Erheblich ist, dass „Schwarz – Rot – Gold“ ab Oktober 1818 seinen langen Weg über Hambach 1832 zur Paulskirche 1848 und zu unseren Tagen genommen hat. Die mit dem deutschen Dreifarb unmittelbar verbundenen hohen Werte gereichen der Deutschen Burschenschaft zu Ehre, Stolz und Freude.

Wappen, Banner, Standarten, Flaggen und Fahnen haben hohe Wiedererkennung. Ihrer umschriebenen Bedeutung und Symbolik liegen zuweilen auch Emotionen inne. Als politische Embleme sind sie seit je ausdrucksstarke Mittel zur Kommunikation und Identitätsfindung. Man schwört auf sie und schart sich um sie zum gemeinsamen Ziel. 

Das Wartburgfest, die „Grundsätze und Beschlüsse“ der Burschenschaft von 1817, der Freiheitswille der Bevölkerung und die offen liberale Gesinnung mancher Fürsten blieben nicht unbemerkt, ebensowenig die Reformen in Bayern, Württemberg und Baden von 1818 und 1819 mit erstmaligen Volksvertretungen. Solches machte im „Deutschen Bund“ nervös. In Konsequenz wurden 1819 die Beschlüsse von Karlsbad gefasst. Es folgte unmittelbar die „Erste Demagogen – Verfolgung“:

Akademische Freiheiten und die seit alters her autonome Gerichtsbarkeit der hohen Universitäten über die „Civitas academica“ wurden eingeschränkt. Burschenschaften wurden verboten. „Schwarz – Rot – Gold“ wurde verboten. Die Pressefreiheit wurde aufgehoben. In Mainz am Rhein wurde zum Zwecke eine „Zentralbehörde zur Untersuchung demagogischer Umtriebe“ eingerichtet sowie zum Instrument eine Exekutivordnung für das Eingreifen bei Unruhen erlassen.

Bürger zogen es deshalb vor sich in ein „Biedermeier – Leben“ zu begeben. Durch Verbot und Repression bedingt, lösten sich die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ und die Jenensischen Burschenschaften 1819 offiziell auf. Text und inniger Cantus „Wir hatten gebauet ein stattliches Haus“ von August Daniel von Binzer begleitete die Auflösung:

„Das Band ist zerschnitten,

war Schwarz, Rot und Gold,

und Gott hat es gelitten,

wer weiß was er gewollt!“

Alledem zum Trutze jedoch, blieben die Burschenschaften die Speerspitze gegen den Feudalismus und gegen die Reaktion. Die Burschenschaften wurden überaus beliebt. „Schwarz – Rot – Gold“ wurde weit in allen Schichten der Bevölkerung zum hoffnungsvollen Symbol für Einigkeit und Recht und Freiheit des deutschen Volkes. Tief waren auch Wunsch und Drang nach parlamentarischer Mitsprache. Alles hatte freilich seine Wurzeln und Ursprünge in Jahrzehnten weit zuvor:

Die Schriften der Aufklärung von David Hume, von Jean-Jacques Rousseau, von Montesquieu und Immanuel Kant, der Parlamentarismus in England, die Politik von Kaiser Joseph II. im 18. Jahrhundert, die Revolution der Bürger in Frankreich zu Ende desselben, die Erschütterungen in Europa durch Kaiser Napoleon sowie Not und Entbehrung in den Befreiungskriegen im frühen 19. Jahrhundert hatten in der bürgerlichen Gesellschaft den Boden für das Streben der Menschen nach Freiheit und nach Gleichheit bereitet. Das hatte sich längst im geisteswissenschaftlichen und kulturellen Schaffen in den deutschen Ländern thematisch ausgedrückt.

Dem konnten und wollten sich fortan vereinzelt fortschrittlich gesinnte Kreise des „aufgeklärten Adels“ nicht mehr vollends entziehen und dachten einen vorsichtigen, liberalen Kurs entgegen den strikt restaurativen Zielen des „Deutschen Bundes“, der „Heiligen Allianz“ und der Politik des österreichischen Staatskanzlers Clemens Fürst von Metternich.

Von gutem Beispiel war der Großherzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach. Carl August stellte sich einer Gründung von Burschenschaften in seiner Universitätsstadt Jena nicht entgegen, so auch nicht dem Wartburgfest 1817. Er war der Förderer und Patron der Dichter und Denker in Weimar: Christoph Martin Wieland, Johann Gottfried Herder, Johann Wolfgang von Goethe, Friedrich von Schiller, Johann Gottlieb Fichte, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Friedrich Schelling und Friedrich und August Wilhelm von Schlegel.

LUDWIG VAN BEETHOVEN – EWIGLICHE MUSIK FÜR DIE FREIHEIT

Der der Freiheit verschriebene Genius, vom Kaiser der Franzosen enttäuscht, entzog 1804 seiner 3. Symphonie, der „Eroica“, die Widmung an Napoleon. Das Werk beließ Beethoven unverändert, hatte es doch „Erkenntnischarakter“ bezüglich der ihm gültigen Ideale. Humanistische Ideale ziehen sich durch Beethovens Schaffen kompositorisch in allen ihren Facetten wahrhaftig und schonungslos.

Ludwig van Beethovens große „Neunte Symphonie“, seine letzte vollendete, mit der textlichen Anlehnung an das damals überaus populäre, schon 1785 von Friedrich von Schiller verfasste Gedicht „Ode an die Freude“ wurde vor nun 200 Jahren bei der Uraufführung in Wien, am Theater am Kärntnertor am 9. Mai 1824, in der Zeit der Unterdrückung von Grundfreiheiten für die Bürger durch das „System Metternich“ zum überwältigenden Publikumserfolg. Allein der anwesende Genius vermochte den ihm und seinem Werk geltenden, tosenden Applaus nicht mehr zu hören.

Die freudig – utopische Hoffnung Schillers „Alle Menschen werden Brüder“, mächtig in der Wirkung dargebracht durch den großen Chor im hymnischen Finale der Symphonie, entsprach im „Deutschen Vormärz“ und entspricht heute dem Gefühl und dem Bedürfnis vieler Menschen nach Einigkeit und Recht und Freiheit, nach Frieden und Ausgleich. So war die „Neunte Symphonie“ von Anfang an politisch zu verstehen wie Ludwig van Beethoven, Zeit seines Lebens von Wahrhaftigkeit geprägt, politisch war.

Zu keiner Zeit wohl als in einer unfreien hätte Beethoven die erhabene Botschaft von allgültigen humanistischen Werten so ewiglich zu komponieren vermocht. Das melodische Hauptthema der „Ode an die Freude“ im finalen Satz der 9. Symphonie wurde in dem Arrangement von Herbert von Karajan als Instrumentalfassung vom Europäischen Rat 1972 zu der Hymne der Europäischen Union erklärt.

1832   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   DAS HAMBACHER FEST  –  „DEUTSCHLANDS WIEDERGEBURT“

Das Hambacher Fest“ fand symbolhaft im wonnigen Mai, vom 27. Mai bis 01. Juni 1832, auf dem Schlossberg zu Hambach in der Rheinpfalz statt. Es stand unter den Farben „Schwarz – Rot – Gold“. Dieses Fest fällt in den Beginn jener Periode, die von vielen Historikern als „Vormärz“ im engeren Verständnis, von der Julirevolution in Frankreich 1830 bis zur „Märzrevolution 1848,“ bezeichnet wird. Die Hambacher Festtage von 1832 gelten heute, Historikern wie Staatswissenschaftern gleichermaßen, als die „Geburtsstunden der deutschen Demokratie“.

Sonntag, 27. Mai 1832, an einem „Sonne durchfluteten Morgen“ zogen Menschen auch von weit her und aus allen Schichten der Bevölkerung zur Schlossruine hinauf. Viele in altdeutscher Tracht und ebenso, eigens und erstmals geladen, „Frauen und Jungfrauen“ blumenbeschmückt in ihrem Festgewand. Es mögen den Quellen nach etwa 30.000 Teilnehmer gewesen sein, die die Farben der Einheit Deutschlands, der Freiheit und des Rechts mit Freuden gefeiert hatten. Es war „Schwarz – Rot – Gold“, das sie – verborgen in dunkler Zeit der ersten Demagogenverfolgung – in ihren Herzen getragen hatten.

Diese Farben und die innigliche Gesinnung der Menschen für Nation und Demokratie überdauerten nach Hambach in breiterer Bevölkerung als bislang alle Zeit der nun folgenden, heftigeren Welle der zweiten Demagogenverfolgung bis „Schwarz – Rot – Gold“ endlich, der Nationalversammlung der Paulskirche zum Gruße, im „Vormärz“ des Jahres 1848 in allen deutschen Landen wehte.

Waren viele Fahnen auf dem Fest noch in der Reihenfolge „Schwarz – Rot – Gold“ mit Gold nach oben zu sehen, hisste Johann Friedrich Abresch, Mitglied im Festkomitee, „Schwarz – Rot – Gold“ in queren Streifen mit Gold von unten und mit der Einschrift „Deutschlands Wiedergeburt“ auf dem Turm der Ruine zu Hambach. Sie wird die „Urfahne“ von 1832 genannt und ist heute im Schlossmuseum zu sehen.

Das Hambacher Fest, so kann man heute in offiziellen Quellen lesen, soll auch eine europäische Demonstration gewesen sein. Primäre Absicht des Festveranstalters, der „Deutsche Press- und Vaterlandsverein“, war es laut Ausschreibung „der deutschen Nation die Gelegenheit zu geben sich zur Organisation eines deutschen Reiches im demokratischen Sinn zu bekennen.“ 

„Der Zug zum Hambacher Schloss am 27. Mai 1832“. Kolorierte Federlithographie, Erhard Joseph Brenzinger 1832 | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Entsprechend befassten sich die hoch zu Hambach gehaltenen politischen Reden und entschiedenen Forderungen mit „Deutschlands Wiedergeburt“, einem geeinten Reich mit parlamentarischer Verfassung, der staatlichen Gewähr von Bürgerrechten, der Gewaltenteilung, der Religionstoleranz und der Pressefreiheit. 

Die Unterdrückung der oppositionellen öffentlichen Meinung und der Presse durch Exekutivorgane des Deutschen Bundes, wirtschaftliche Not und soziale Mißstände, die Kunde von dem Sieg der Bürgerrevolution in Frankreich im Juli 1830 erklärten den Missmut und Unruhen in der Bevölkerung, die sich besonders in der Pfalz durch die Nähe zu Frankreich ergaben. 

Zu der Zeit zogen tausende Polen durch das Land nach Frankreich ins Exil, seit sie in ihrer Heimat in verzweifeltem Kampf um Freiheitsrechte gegen den russischen Zaren Nikolaus I. unterlagen. Was in Polen im November 1830 mit der Kunde von der bürgerlichen französischen Julirevolution, der Vertreibung des klerikal – reaktionären Bourbonen, König Karl X. Philipp, begannn und bis September 1831 in heldenhaftem, blutigen Befreiungskampf gegen Russland ausgefochten wurde, endete für ca. 80.000 Soldaten in Handschellen auf dem Weg nach Sibirien und für ca. 50.000 politisch Verfolgte auf langem Weg nach Europa („Große Emigration“).

Die Freiheitskämpfer wurden europaweit als Revolutionshelden gefeiert. Der tapfere „Novemberaufstand“ der Polen wurde als weitere nationale Bewegungen in Europa wahrgenommen, wie sie sich zuvor bereits in Spanien (ab 1820), in Italien (ab 1820), in Griechenland (ab 1821) und Belgien (1830) manifestiert hatte. Zu Hambach wurden die Polen gastfreundlich aufgenommen und ihre nationalen Farben „Weiß – Rot“ gehisst. Von Jakob Siebenpfeiffer wurde ein Hoch auf alle Nationen dargebracht, die in Europa nach Freiheit strebten:

Hoch lebe jedes Volk, das seine Ketten bricht und mit uns den Bund der Freiheit schwört!“

Was der „Press – und Vaterlandsverein“ unter Federführung der Homburger Journalisten Siebenpfeiffer und Johann August Wirth auf der Kundgebung erreicht hatte, war die breite Auseinandersetzung wie die Ziele durchzusetzen wären. Die Positionen waren unterschiedlich, nämlich friedlich und legal oder revolutionär. Diese Frage konnte zum Tage nicht entschieden werden, weil es an den organisatorischen Strukturen mangelte. Solche waren zuvor erst mit Bedacht aufzubauen.

1832/33   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   ZWEITE DEMAGOGENVERFOLGUNG  ·   DER FRANKFURTER WACHENSTURM

Von Hambach ging eine hohe „katalytische Energie“ aus mit nachhaltiger Wirkung auf die oppositionelle Stimmung im Land und auf die revolutionäre Bereitschaft in der Burschenschaft. Diese wurden durch die unmittelbar folgende, weitaus heftigere „Zweite Demogogenverfolgung“ zudem beschleunigt. Die Bundesversammlung erließ im Juli 1832 die „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ruhe und Ordnung in Deutschland“. Presse und Vereine wurden noch strenger überwacht, „außerordentliche Volksversammlungen und Volksfeste“ untersagt, Teilnehmer am Hambacher Fest angeklagt und inhaftiert. „Schwarz – Rot – Gold“ wurde verboten. Die „Altdeutsche Tracht“ wurde aus Gefahr vor Verfolgung selten gesehen.

Im Dezember 1832 tagte der Burschentag in Stuttgart und es wude beschlossen die Ziele nun durch Revolution zu erreichen. Am 3. April 1833 wurden in Frankfurt, dem Sitz des Bundestages, die Hauptwachen der Polizei gestürmt. Der Plan sah vor, die Gesandten des in nächster Nähe tagenden Bundestages gefangen zu nehmen, die Republik auszurufen und eine landesweite Revolution herbeizuführen. Der Plan wurde bekannt, erforderliche Unterstützung aus der Bürgerschaft unterblieb und die Aktion scheiterte. Über die „Freie Stadt Frankfurt“ wurde wegen des Vorfalls vom Bundestag die „Bundesexekution“ verhängt, die die Souveränität des Stadtstaates in der Folge beeinträchtigte. 

Das Wartburgfest und der Wachensturm gaben der Bundesversammlung Anlass im Juni 1833 eine Zentralbehörde in Frankfurt am Main zu errichten um revolutionäre Bewegungen aufzudecken. Bis 1842 als die Zentralbehörde vertagt wurde, ist gegen zweitausend Personen ermittelt worden. Die zweite Dermogogenverfolgung hatte Studenten und Professsoren besonders getroffen.

Und dennoch, es wurde Widerhall laut: sieben Göttinger Professoren, darunter die Gebrüder Grimm, verwahrten sich gegen den Rechtsbruch von König Ernst August in Hannover, der die Verfassung aufhob. Sie wurden zwar des Landes verwiesen, aber überall in Deutschland gefeiert. Die Dichter des „Jungen Deutschland“ wandten sich politischen und sozialen Fragen zu, wie Heinrich Heine, der sich als „braver Soldat im Kampf um die Freiheit“ sah. Endlich, so schien es, war lähmendes Biedermeiertum überwunden: „Das politische Gewissen des deutschen Volkes ist wachgerüttelt!“

März 1848   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   DIE BÜRGERLICHE MÄRZREVOLUTION

Bereits die Julirevolution in Paris von 1830 hatte auf dem Kontinent auf viele Staaten den revolutionären Funken überspringen lassen. Das wurde auch in allen deutschen Ländern vernommen und begünstigte in erster Linie im Bürgertum Bestrebungen nach Veränderungen. Das war auch durch verschärfte staatliche Repressionen nicht zu verhindern. Armut, Hunger und soziale Missstände prägten das vormärzliche Deutschland. Die Not der schlesischen Weber hatte bereits 1844 zu schweren Unruhen geführt.

Die „Krise des Monarchismus“, der große Vertrauensverlust des Volkes, war letztlich der Brandbeschleuniger der Revolution. Der Bürger ertrug die Bevormundung nicht mehr. Man wünschte ein einiges, freies Deutschland, ein demokratisches Parlament und Gewaltenteilung. Als in Frankreich 1848 die Februar-Revolution den ungeliebten König Louis Philippe I. Orléans nach fast sechzehn Jahren vom Thron fegte, kam es in den Staaten des Deutschen Bundes unvermutet zum revolutionären Feuer. Am 18. März 1848 brach die bürgerliche Revolution in Berlin los. Die Barrikadenkämpfe zwischen den preußischen Truppen und „Bürgern aller Stände“ forderten zahlreiche Opfer. Ihre Toten wurden vor dem Deutschen Dom aufgebahrt. König Friedrich Wilhelm IV. musste sich vor dem Leichenzug verneigen. In einer Proklamation versprach der König: „Preußen geht fortan in Deutschland auf“. 

In Wien waren die Zeiten lange schon reif für die Revolution: Tschechen und Ungarn forderten Autonomie und die Italiener die Loslösung von der Monarchie. Am 13. März demonstrierten Studenten, aufgebrachte Bürger schlossen sich an. Anlässlich der Zusammenstöße wurde Metternich vom Kaiserhaus entlassen. „Schwarz – Rot – Gold“ wehte vom Stephansdom und von der Hofburg. Aus dem Tagebuch eines Studenten: „Kaiser und Kaiserin, umgeben von Studenten in ihrer Burschentracht. Nur ein Gefühl, ein Gedanke: Deutschland“. Wie in Wien hatte auch in Berlin die bürgerliche Revolution gesiegt. Einstweilen nur!

1848   ·   SCHWARZ – ROT – GOLD   ·   DAS  PAULSKIRCHENPARLAMENT · ERSTE GESAMTDEUTSCHE VERFASSUNG

Infolge der Ereignisse der bürgerlichen Märzrevolution war der Deutsche Bund willenlos. Es formierte sich das Frankfurter Vorparlament, das aus der revolutionären Volksbewegung hervorging. Auf dessen Antrag ordnete der Bundestag die Wahl einer Nationalversammlung an. Am 18. Mai 1848 trat in der Paulskirche unter Jubel und mit Fahnenwald „Schwarz – Rot – Gold“ die „Deutsche Verfassungsgebende Nationalversammlung“ zusammen. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte wurden die Volksvertreter durch freie und allgemeine Wahlen bestimmt. Allesamt genossen in ihren Wahlkreisen Ansehen, weil sie im Vormärz für die deutsche Sache eingetreten sind, darunter Einige mit sehr bekannten Namen wie Arndt, Grimm, Jahn, Uhland, von Gagern u.a..

Die Nationalversammlung wählte den angesehenen Burschenschafter Heinrich von Gagern zu ihrem Präsidenten. Gagern vertrat die „Souveränität der Nation“ (nicht Volkssouveränität wie das linke Zentrum, nicht Souveränität der Einzelstaaten wie die Rechte). Zuerst war die Exekutive, die provisorische Zentralgewalt aufzustellen, dann war die Verfassung zu beraten. Als v. Gagern Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser durchsetzte, konnte der Bundestag aufgelöst werden. Als aber die Truppen auf den Reichsverweser zu vereidigen waren, folgten nur die kleinen Staaten.

Die Nationalversammlung begann im Juli 1848 mit Beratungen der Grundrechte, die der Verfassung voranzustellen  waren. Partikularismus und Absolutismus waren zu eradizieren, die Zuständigkeiten zu klären („Reichsrecht bricht Landrecht“). Grundrechte hatten allen deutschen Staatsbürgern Gleichheit, Freiheitsrechte und die Rechtssicherheit zu garantieren.

„Die Grundrechte des Deutschen Volkes“ wurden am 27. Dezember 1848 als Gesetz verkündet. Im § 130 wird bestimmt: „Sie sollen den Verfassungen der deutschen Staaten zur Norm dienen...“

§ 137: Vor dem Gesetz gilt kein Unterschied der Stände

§ 138: Die Freiheit der Person ist unverletzlich

§ 143: Freie Meinungsäußerung:

§ 144: Volle Glaubens- und Gewissensfreiheit

§ 152: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei

§ 164: Das Eigentum ist unverletzlich

§ 174: Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus

§ 175: Alle richterliche Gewalt wird selbständig von den Gerichten geübt

„Einzug des Reichsverwesers Johann von Österreich in Frankfurt, Juli 1848“. Aquarell 1848. Unbekannter Künstler | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons

Die Grundrechte der Paulskirche haben keine Rechtskraft erlangt. Die Verfassung der Paulskirche ist nie in Kraft getreten. Aber die Männer der Paulskirche hatten ihr Gesetzeswerk gründlich und mit Gewissen durchdacht.

Sie waren keine „Romantiker“, setzten sich selbst nicht absolut, sondern waren sich bewusst, dass ethisch-politische Normen einem Entwicklungsprozess unterliegen. Sie haben ein Rahmenmodell entwickelt. Von Vernunft und Ethik getragen, ohne Angst vor Autoritäten, mit dem Mut sich des Verstandes zu bedienen, stellten sie sich in die Tradition derer, die vor ihnen schon eine absolutistische Welt zu einem besseren Ort gedacht hatten.

BETRACHTUNGEN

Die Wiege von „Schwarz – Rot – Gold“, die Urburschenschaft zu Jena 1815 und die Wiege der „Deutschen Demokratie“, das erste deutsche Parlament der Paulskirche 1848, sind die Nuclei um die sich Verfassungen in Deutschland und in Österreich kristallisiert haben. Die lange deutsche Demokratiegeschichte mit der Lehre vom Entstehen und Werden der Grundordnung sollte stets präsent sein um uns umgebende Freiheiten und Persönlichkeitsrechte, die heute wie „selbstverständlich“ scheinen, redlich wertzuschätzen!

Die deutsche Demokratiegeschichte des „Vormärz“ mit den politischen Ereignissen in der Restaurationszeit, von der Wartburg zur Paulskirche, ist vom gleichzeitigen kulturellen Schaffen dieser Epoche, die kulturgeschichtlich in das Biedermeier fällt, nicht zu trennen. Der hier expressis verbis so bezeichnete „politische Vormärz“ und der „kulturelle Vormärz“ sind große Kapitel eines gemeinsamen Ganzen der Geschichtsschreibung über diese Zeit.

Beide, sowohl der politische als auch der kulturelle Teil, wurden vom Bürgertum getragen und bestimmt, nicht vom Adel und nicht von der Bauernschaft, nicht von der Arbeiterschaft. Es ist interessant zu verstehen wie sehr beide so unmittelbar zusammenhängen und, sich gegenseitig beinflussend, ergeben haben. Ohne das intellektuelle Schaffen, ohne die Macht des Geistes und Kraft des Willens in dieser bewegten Zeit, ohne das Vernunftdenken der Aufklärung, ohne das Freiheitsdenken der Weimarer Klassik und ohne das von Humboldt’sche Weltbild, wäre das auf uns so reich gekommene Vermächtnis der Paulskirche, namentlich die Grundrechte und unsere freiheitlichen Verfassungen nicht zu denken. „Stoßt an! Schwarz – Rot – Gold lebe!“

MS / GP