Grazer Akademische Burschenschaft Carniola
seit 1884
Ehre-Freiheit-Vaterland
Ehre – Freiheit – Vaterland
Wahlspruch der Burschenschaft Carniola
„Ehre – Freiheit – Vaterland“ sind nach einem Wörterbuch anno 1848 heiliger Dreiklang der höchsten Erdengüter: Die persönliche Ehre, die göttliche Freiheit und das irdische Vaterland.
Die deutsche studentische Jugend hatte ihn 1815 nach ihrer Rückkehr aus den napoleonischen Befreiungskriegen zum Wahlspruch der Urburschenschaft zu Jena erhoben. „Ehre – Freiheit – Vaterland“ wurde fortan zum Wahlspruch deutscher Burschenschaften. Obwohl er seit 280 Jahren bekannt ist, er findet sich bereits 1745 in einem Gedicht von Peter Uz und 1810 im Heidelberger „Allgemeinenen Kommersbuch“ im Studentenlied: „Hier, wo in trauter Brüder Mitte“, ist er aktuell.
Weder die Ehre und das Recht auf Freiheit, noch die Vaterlandsliebe sind aus der Zeit. Diese Rechtsgüter sind allen Menschen zuzuerkennen. Selbstbestimmung und das Recht auf identitätsstiftende Kultur, auf lebendige originäre Sprache und auf Heimat können nicht abgesprochen werden und sind nicht zu verhandeln.
Grundfreiheiten und Grundrechte, die nach Vertreibung oder nach Verdrängung nicht mehr zuerkannt werden oder bedroht sind, müssen wieder hergestellt werden und geschützt bleiben. Diese Rechtsgüter müssen für alle Menschen in ihren jeher angestammten Gebieten und Regionen mit geschichtlich gewachsenem Erbe gelten. Dabei sind Anzahl der Menschen und die Größe des heimatlichen Raumes davon unbenommen. Es muss gutes Recht gelten in der alten Heimat wieder sesshaft zu werden, dort unbedrängt leben und sich kulturell entfalten zu können.
Es geht nicht darum Gräben oder Gräber zu öffnen, die heute kaum jemand mehr kennt. Es geht um Aufklärung und den Willen respektvoll miteinander zu leben. Das gilt prinzipiell für alle Staaten, in denen Minderheiten leben und die die Charta der Menschenrechte unterzeichnet haben.
Davon abgesehen muss die Einsicht bestehen, dass die originären Sprachen und Kulturen, von denen allmählich einige in Europa zu verschwinden drohen, das Gebilde jedes Staates bereichern und festigen. Darüberhinaus sind das Erhalten der Sprachen und Kulturen, die liebevolle Pflege von Traditionen und Brauchtum in Gebieten und Regionen, in denen sie sich über Jahrhunderte entwickelt hatten, im Sinne eines freien und einenden Europa.
Europa heute, das auf diese reiche Vielfalt stolz ist, hat ebendie vollumfänglich zu schützen, zu restaurieren und zu geben, wo immer sie bedroht ist. Das nimmt soweit unmittelbar Bezug auf die „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ des Europarates. Dieses multilaterale Abkommen hat das erklärte Ziel geschichtlich gewachsene Regional- oder Minderheitensprachen als das gemeinsame europäische Erbe zu schützen und so den kulturellen Reichtum Europas zu fördern.
Indes setzen nicht alle Vertragstaaten die Bestimmungen der Charta einheitlich um. Soweit es jedoch Staaten gibt, die wider der eigenen Geschichte, Sprachen ihrer Minderheiten im Beitrittsvertrag zur Charta nicht nennen, bestünde bereits im Sinne der Präambel der Charta des Europarates Handlungsbedarf.
Denn, ein ideal gedachtes europäisches Gemeinwesen setzte die (Be)Achtung der originären Kulturen voraus. Und das selbstredend und vorbehaltlos hoheitlicher Grenzen. Bereitwillig, aus freien Stücken bedürfte es weder Gesetze noch Richter. Allein der frohe Klang der Glocken und der freie Schlag der Herzen sängen so, künftig von Mythos und Verklärung frei, gültig und fest aller Heimat wieder von Treue und von Recht (Autonomie der originären Kulturen).
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo,
sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat.“
Ovid, Metamorphosen I, 89-90
IN GELOBTER HEIMAT FREMD …
Wir „Carniolen“ denken an Menschen in der Krain und der Gottschee, denen die amtliche deutsche Sprache nicht gewährt wird, weil sie „heute zu Wenige“ seien. Diesbezüglich sind expressis verbis der „Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ untere Grenzen jedoch nicht vorgesehen.
Fritz von Wille (1860-1941): Die blaue Blume, 1906. Öl auf Leinwand | Bild/Rechte: Wikimedia Сommons
Die blaue Blume als zentrales Symbol der Romantik (Novalis). Sie steht für Sehnsucht, Liebe, Treue – für Wanderschaft. In heimischer Natur ist es meist die Kornblume oder die Wegwarte. Stimmungsvoll knüpft von Willes Bild an die literarische Neoromantik (1890-1915) an.
Des Fremdlings Abendlied
Wo bist du, mein gelobtes Land,
Gesucht, geahnt und nie gekannt?
Das Land, das Land so hoffnunggrün,
Das Land, wo meine Rosen blüh’n?
Wo meine Träume wandeln geh’n,
Wo meine Todten aufersteh’n,
Das Land, das meine Sprache spricht,
Und alles hat, was mir gebricht?
Ich übersinne Zeit und Raum,
Ich frage leise Blum’ und Baum;
Es bringt die Luft den Hauch zurück:
„Da, wo du nicht bist, ist das Glück!“
„Des Fremdlings Abendlied“ (letzten drei Strophen). Georg Philipp Schmidt von Lübeck (1766-1849).
Mit das bekannteste Gedicht der Romantik. Vertonung durch Franz Schubert im Lied: „Der Wanderer“ (1816). Eine politische Metapher des Heimatlosen, des Wanderers, des Fremden, des Suchenden, des Unglücklichen in der „inneren Emigration“ im Überwachungsstaat Metternich.
Ehre
Die Ehre des Menschen ist ein erworbener, individueller Wert. Er ist ein nach sittlichen und sozialen Vorstellungen bemessener Eigen- und Selbstwert. Aus ihm leitet sich ein Anspruch auf Achtung ab. In der Wahrnehmung und Beurteilung durch Dritte entspringt dem Wert der Ehre Geltung, Achtung, Ansehen, Anerkennung und Wirkung in einer Gesellschaft. Die persönliche Ehre unterliegt sowohl dem eigenen Maßstab als auch der Bewertung durch Dritte.
Ehre kann mit Begriffen wie Aufrichtigkeit, Treue, Liebe, Mut, Unbeugsamkeit, Stolz, Tapferkeit, Sittlichkeit verwoben sein: Zum Beispiel in Bezug auf Freundschaft, Familie, Kultur, Sprache, Beruf, Geschichte, Gesellschaft, Lebensweise.
Ehre kommt auch, wie dem Dreiklang Ehre – Freiheit – Vaterland abgelesen werden kann, der Heimat, dem Vaterland, dem Staat, der Nation zu. Auch einem hohen Amt, einer Institution, Universität, einer verdienstreichen Persönlichkeit wie einem Politiker, Wissenschafter, Dichter, Musiker, Künstler, auch einer Kompanie oder einem An(ge)denken kann eine besondere Ehre zuteil sein.
Der Burschenschafter stellt sich entgegen jeglicher Form der Ehrenkränkung und -Beleidigung, gegen Diffamierung, Hass und Hetze, wie sie in den elektronischen Medien so leicht möglich geworden sind. Unsere Aufmerksamkeit gilt der Wahrung von Würde und Ehre hilfloser Mitbürger, betagter Menschen, von Kindern und von Frauen, wenn sie Herabwürdigungen des Wertegefühles erfahren. Soziales Denken und Handeln sind urburschenschaftliche Domäne und Pflicht. Das Leben in Würde und Freiheit muss allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein.
Die Demokratie und die Freiheit können nur im stabilen Zustand sozialen Friedens bestehen. Wo ein ausgewogenes soziales Miteinander in Gefahr ist, das lehrt uns die Demokratiegeschichte des griechischen Altertums bereits, besteht die Gefahr der Instabilität und der Spaltung einer freien Gesellschaft, besteht auch die Gefahr einer hereinbrechenden Tyrannis. Dann also verlören Würde und Ehre und Sittlichkeit ihre allgültigen Rechtsbegriffe, unterlägen allein nur der Willkür und den egoistischen Maßstäben Anderer.
Die Würde des Menschen als Rechtsbegriff
Die Würde des Menschen ist der als kategorisch erkannte höchste sittliche Wert. Sie kann weder vermehrt noch kann sie vermindert werden.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG der Bundesrepublik Deutschland).
Sie ist dem Menschen vom Anfang seines Seins mitgegeben, sie besteht über das Sein hinaus weiter fort. Die Würde des Menschen ist durch keine Macht und durch keine Zeit veränderlich. Die Würde des Menschen steht somit über der Ehre, die allemal veränderlich sein kann.
Die „Menschenwürde“ ist speziell in der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie ein umschriebener Rechtsbegriff. Er ist vom allgemeinsprachlichen Begriff der „Würde“ zu unterscheiden.
Freiheit
Wir leben in Europa in unabhängigen Staaten mit gewählten parlamentarischen Demokratien. Vor nicht zu langer Zeit ist in Deutschland die Mauer gefallen und es wurde der eiserne Vorhang zum Osten Europas zerschnitten. Wir haben zwischen den Staaten freien Grenzübertritt, wir haben weitgehende Meinungs- und Pressefreiheit. Mann wie Frau sind per Verfassungen vor den Gesetzen gleich. Das alles scheint selbstverständlich zu sein.
Freiheit, wie sie der Burschenschafter versteht, bezieht sich nicht allein auf die persönliche Freiheit. Freiheit hat immer das freie Gemeinwesen und dessen Recht auf Selbstbestimmung im Sinn. Weder die Freiheit des Einzelnen noch die Freiheit des Gemeinwesens sind uferlos. Sie bedingen sich. Sie haben zunächst die sittlichen Normen zu wahren und Würde und Ehre zu respektieren. So kann weder ein Einzelner noch eine Gruppe unter Berufung auf Freiheitsrechte sich die Freiheit nehmen die Werte Anderer zu verletzen.
Unsere demokratisch frei gewählten Parlamente, Gerichte und eine objektive, freie Presse haben die staatstragende Verantwortung den Bürgern Freiheits- und Persönlichkeitsrechte zu sichern. Es sind diese Rechte, das sollte erinnert werden, für die Burschenschafter unter Verlust ihrer Freiheit gekämpft hatten. Es ist nochmals zu betonen, dass die Sittlichkeit ein streng normativer Wert ist. Sie mag über Zeiten hinweg Veränderungen unterlegen haben und weiter unterliegen.
Allerdings besteht niemals die Freiheit an den existentiellen Grundrechten zu rütteln. Das sind wesentlich die Würde und die Ehre der Person, der Schutz der Familie, der Schutz der Gesundheit und des Lebens. Auf diesen Werten sind freie Gesellschaften und Demokratien gebaut. Sie sind elementare Rechtsgüter und sie stehen unantastbar über den Rechten der Gesellschaft und über den Rechten des Staates insgesamt. Der Staat mit seinen Verfassungsorganen, mit der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt sichern uns und haben uns auch fortan ebendiese Rechte und Werte zu sichern.
Freiheit ist nicht in Stein gemeißelt. Um die Freiheit des Einzelnen und die Freiheit der Gesellschaft zu bewahren, sie vor Zugriff, Einschränkung und vor Manipulation zu schützen, haben Burschenschafter jetzt und künftig, aller Ehren fest, Pflichten zu erfüllen.
„Es ist die Freiheit, die uns Pflichten auferlegt.“ Johann Gottlieb Fichte
Freiheit, Recht, Sicherheit und Wohlstand zu erhalten, zu mehren, ist die Gesellschaft der nächst nachkommenden verpflichtet. Nur ein einiges, von lebender Demokratie überzeugtes Gemeinwesen, das sich des Wertes von Freiheit und von Recht wohl bewußt ist, wird imstande sein künftige Aufgaben aufgrund dieser Gewissheiten und Prämissen zu erfüllen und bewältigen zu können.
„Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand …“
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. „Lied der Deutschen“, verfasst am 26. August 1841 im Exil in Helgoland. Zitat aus der dritten Strophe, die seit 1991 der offizielle Text der Staatshymne der Bundesrepublik Deutschland ist.
Der freie Akademiker sehr im Besonderen muss sich einbringen und muss auf die Gesellschaft aktiv Einfluss nehmen um der Unfreiheit, dem Unrecht, der Manipulation, den Abhängigkeiten und den Egoismen gegenüberzutreten.
So war der Burschenschafter seit jeher unbequem, unbeugsam und ohne Furcht. Das wird er weiterhin sein, um der Freiheit Willen!
Vaterland
Nach allen Wirren der Geschichte haben sich demokratische Staaten zum Europa gemeinsamer Werte gefunden. Europa besteht aus Vaterländern und Menschen verbinden „Vaterland“ mit Heimatliebe, Bekenntnis zur Kultur, zu Brauchtum, Sprache, Mundart und Mentalität. Das steht nicht im Widerspruch zu Europa, das durch Vielfalt seiner stolzen Vaterländer geprägt worden ist und dadurch lebt.
Dem Vaterland Ehre!
Es waren immer Nationalismen, politisch getriebene Agitationen und territoriale Ansprüche, Kämpfe um Ehre und Krone, wirtschaftliche Rivalitäten und Religionen, die Europas Völker gegeneinander blutig aufgebracht hatten.
Es darf nicht vergessen werden, dass entsetzliche Ereignisse und Unrecht die Menschen auf dem Kontinent leidvoll geprägt haben. Das ist seinen Völkern mahnendes Erbe. So gilt es nun Frieden unter den Vaterländern zu haben und Menschlichkeit, Frieden und Freiheit für die Zukunft zu sichern.
Den meisten Menschen ist ungebrochen ihr eigenes Vaterland, ihre Heimat und ihr unmittelbarer Lebensbereich wichtig. Sie wollen, verwurzelt in ihrer Heimat und ohne Bevormundung, stolz und sich ihrer selbst bewußt frei bestimmen können wie sie leben und wie sie die Zukunft gestalten möchten.
Dem Vaterland Freiheit!
Den Vaterländern Europas sind heute so viele Probleme und Herausforderungen gemeinsam, dass sie ihnen wirksam nur im Konsens begegnen können. Allen voran die ungezügelte Zuwanderung und die Sorge um Überfremdung, die so viele Menschen mittlerweile nicht gut heißen. Ebenso aktuell sind Bedrohungen des Kontinents mit Blick auf seine äußere und innere Sicherheit sowie auf seine wirtschaftiche Stabilität und Souveränität.
Will man um ein freies, demokratisches und schützendes Europa Sorge tragen, muss man zuerst dem eigenen Vaterland Frieden und Sicherheit bewahren. Es ist nicht zu fragen was das Vaterland für Einen tun kann, sondern danach was der Einzelne für das Vaterland tun muss. Es gilt zuallererst seinen Menschen, die sich an das halten wollen, was ihnen wichtig, wertvoll und heilig ist. Nur durch den wirkmächtigen Einsatz für das eigene Vaterland werden wir uns auch in der Zukunft freie Heimat leisten können, um durch sie und von ihr Kraft zu beziehen.
Dem Vaterland Ehre und Freiheit!
Alle Kräfte, die wahre Güter und Werte destruieren oder nivellieren, sind dem Burschenschafter verhasst. Sie bedrohen die Würde und die Ehre der Menschen, deren Selbstverständnis und die Freiheit, das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in ihrer Heimat, das Eigentum und die Sicherheit und somit den hohen Frieden im Vaterland, schließlich nicht zuletzt dessen Würde und geprägte Identität.
„Ans Vaterland, ans teure, schließ dich an! Das halte fest mit deinem ganzen Herzen! Hier sind die starken Wurzeln deiner Kraft!“ Friedrich von Schiller
So ist denn das „ideale Vaterland“ Heimat. Begründet seit altersher in der Mühsal zwar, aber in der Freiheit seiner Menschen. Es blüht durch die Last und Kraft treulicher Verantwortlichkeit des Einzelnen, den es schützt und nährt sowie durch Liebe, die es ihm gewährt.
RK / GP
